In meiner Wohngegend sind mehrere "Einfahrt freihalten" Schildern an abgesenkten Bordsteinen an Hauswänden angebracht. Es befindet sich hier zwar ein Tor an der Wand, aber durch die Einfahrt würde kein Auto kommen, da die Einfahrt mit Blumenkästen zugestellt ist und für die Lagerung von Fahrrädern genutzt wird.
Die Einfahrt wird vorwiegend zum Parken für die dortigen Mieter verwendet.
Anbei ein Beispielbild, wie es auch bei mir aussieht. Es wird in der Einfahrt längs geparkt, und nicht quer wie die anderen Autos am Grünstreifen.
Kann einem das Parken verboten werden, wenn dort tagtäglich Autos parken, nur eben die eigenen Mieter?
http://img5.fotos-hochladen.net/uploads/parkenvdxwbyn4jg.jpg
-- Editier von EF2004 am 22.09.2016 14:25
Einfahrt freihalten im städtischen Bereich
22. September 2016
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Frage vom 22. September 2016 | 14:21
Von
Status: Frischling (17 Beiträge, 6x hilfreich)
Einfahrt freihalten im städtischen Bereich
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#1
Antwort vom 22. September 2016 | 14:34
Von
Status: Lehrling (1802 Beiträge, 1000x hilfreich)
Ja, weil abgesenkter Bordstein, da darf niemand parken...
#2
Antwort vom 22. September 2016 | 14:38
Von
Status: Unbeschreiblich (120236 Beiträge, 39855x hilfreich)
ZitatKann einem das Parken verboten werden :
Das parken ist verboten vor abgesenkten Bordsteinen.
Ausnahmen gibt es für die Nutzer/Besitzer/Eigentümer der Einfahrt.
Zitataber durch die Einfahrt würde kein Auto kommen, :
Falls es noch nicht aufgefallen ist: Autos sind nicht die einzigen Fahrzeuge die am Straßenverkehr teilnehmen und Einfahrten nutzen können.
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#3
Antwort vom 22. September 2016 | 14:56
Von
Status: Weiser (16994 Beiträge, 5896x hilfreich)
ZitatDas parken ist verboten vor abgesenkten Bordsteinen. :
Ausnahmen gibt es für die Nutzer/Besitzer/Eigentümer der Einfahrt.
Nein! Bei einem abgesenkten Bordstein gibt es keine Ausnahmen für die Nutzer/Besitzer/Eigentümer der Einfahrt.
Diese Ausnahmen gibt es nur bei Zufahrten zu Geländen sofern nicht noch andere Umstände das parken verbieten.
Das Schild "Ausfahrt freihalten" gilt für alle ausser dem Nutzer/Besitzer/Eigentümer. Der abgesenkte Bordstein gilt für alle.
Ja und? Die StVO gilt nicht nur für Autos. Schon mal an Motorräder, Quads........... gedachtZitataber durch die Einfahrt würde kein Auto kommen :
-- Editiert von micbu am 22.09.2016 14:57
#4
Antwort vom 22. September 2016 | 15:31
Von
Status: Gelehrter (10701 Beiträge, 4210x hilfreich)
ZitatJa und? Die StVO gilt nicht nur für Autos. Schon mal an Motorräder, Quads........... gedacht :
Davon abgesehen, haben abgesenkte Bordsteine noch eine andere Funktion, wie z.B. gehbehinderten Menschen das Überqueren der Straße zu erleichtern.
#5
Antwort vom 22. September 2016 | 16:35
Von
Status: Weiser (16994 Beiträge, 5896x hilfreich)
Ja klar, aber nicht das Schild "Ausfahrt freihalten", wenn du diesen Sachverhalt schon zitierst.
#6
Antwort vom 23. September 2016 | 08:45
Von
Status: Gelehrter (10701 Beiträge, 4210x hilfreich)
ZitatJa klar, aber nicht das Schild "Ausfahrt freihalten", wenn du diesen Sachverhalt schon zitierst. :
Wenn Du so auf dem Schild rumreitest, dieses Schild kann ich mir für 3 € im Internet bestellen und an meine Haustür kleben, nur für was?
Müssen privat angebrachte Schilder beachtet werden, wenn sie ganz offensichtlich sinnbefreit angebracht wurden sind?
Das hier nicht geparkt werden darf, liegt einzig am abgesenkten Bordstein, das Schild ist hier doch ohne Relevanz.
#7
Antwort vom 23. September 2016 | 09:02
Von
Status: Weiser (16994 Beiträge, 5896x hilfreich)
Es geht hier nicht um eine Haustüre sondern um eine Zufahrt für ein Gelände. Das Schild verdeutlicht eben, dass es gerade keine Haustüre sondern eine Zufahrt ist! Vor einer Haustüre ist parken für alle erlaubt, vor einer Geländezufahrt eben nicht.ZitatWenn Du so auf dem Schild rumreitest, dieses Schild kann ich mir für 3 € im Internet bestellen und an meine Haustür kleben, nur für was? :
#8
Antwort vom 23. September 2016 | 10:37
Von
Status: Gelehrter (10701 Beiträge, 4210x hilfreich)
ZitatEs geht hier nicht um eine Haustüre sondern um eine Zufahrt für ein Gelände. :
Wenn es so wäre, bin ich zu 100% bei dir, aber das Bild gibt das nicht her.
Es sieht nach einem Kunstatelier aus, Staffelei vor der Tür und im "Hausflur" und eben nicht nach einer Grundstückszufahrt aus.
Im Endeffekt ja aber auch egal, geparkt werden darf dort so oder so nicht.
#9
Antwort vom 23. September 2016 | 10:58
Von
Status: Frischling (48 Beiträge, 24x hilfreich)
soweit ich das weiß kann das verboten werden
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