Einfahrt freihalten im städtischen Bereich

22. September 2016 Thema abonnieren
 Von 
EF2004
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 6x hilfreich)
Einfahrt freihalten im städtischen Bereich

In meiner Wohngegend sind mehrere "Einfahrt freihalten" Schildern an abgesenkten Bordsteinen an Hauswänden angebracht. Es befindet sich hier zwar ein Tor an der Wand, aber durch die Einfahrt würde kein Auto kommen, da die Einfahrt mit Blumenkästen zugestellt ist und für die Lagerung von Fahrrädern genutzt wird.

Die Einfahrt wird vorwiegend zum Parken für die dortigen Mieter verwendet.

Anbei ein Beispielbild, wie es auch bei mir aussieht. Es wird in der Einfahrt längs geparkt, und nicht quer wie die anderen Autos am Grünstreifen.

Kann einem das Parken verboten werden, wenn dort tagtäglich Autos parken, nur eben die eigenen Mieter?

http://img5.fotos-hochladen.net/uploads/parkenvdxwbyn4jg.jpg


-- Editier von EF2004 am 22.09.2016 14:25

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
3,141592653
Status:
Lehrling
(1802 Beiträge, 1000x hilfreich)

Ja, weil abgesenkter Bordstein, da darf niemand parken...

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120236 Beiträge, 39855x hilfreich)

Zitat (von EF2004):
Kann einem das Parken verboten werden

Das parken ist verboten vor abgesenkten Bordsteinen.

Ausnahmen gibt es für die Nutzer/Besitzer/Eigentümer der Einfahrt.



Zitat (von EF2004):
aber durch die Einfahrt würde kein Auto kommen,

Falls es noch nicht aufgefallen ist: Autos sind nicht die einzigen Fahrzeuge die am Straßenverkehr teilnehmen und Einfahrten nutzen können.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16994 Beiträge, 5896x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Das parken ist verboten vor abgesenkten Bordsteinen.

Ausnahmen gibt es für die Nutzer/Besitzer/Eigentümer der Einfahrt.


Nein! Bei einem abgesenkten Bordstein gibt es keine Ausnahmen für die Nutzer/Besitzer/Eigentümer der Einfahrt.
Diese Ausnahmen gibt es nur bei Zufahrten zu Geländen sofern nicht noch andere Umstände das parken verbieten.
Das Schild "Ausfahrt freihalten" gilt für alle ausser dem Nutzer/Besitzer/Eigentümer. Der abgesenkte Bordstein gilt für alle.

Zitat (von EF2004):
aber durch die Einfahrt würde kein Auto kommen
Ja und? Die StVO gilt nicht nur für Autos. Schon mal an Motorräder, Quads........... gedacht


-- Editiert von micbu am 22.09.2016 14:57

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#4
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4210x hilfreich)

Zitat (von micbu):
Ja und? Die StVO gilt nicht nur für Autos. Schon mal an Motorräder, Quads........... gedacht


Davon abgesehen, haben abgesenkte Bordsteine noch eine andere Funktion, wie z.B. gehbehinderten Menschen das Überqueren der Straße zu erleichtern.

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#5
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16994 Beiträge, 5896x hilfreich)

Ja klar, aber nicht das Schild "Ausfahrt freihalten", wenn du diesen Sachverhalt schon zitierst.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4210x hilfreich)

Zitat (von micbu):
Ja klar, aber nicht das Schild "Ausfahrt freihalten", wenn du diesen Sachverhalt schon zitierst.



Wenn Du so auf dem Schild rumreitest, dieses Schild kann ich mir für 3 € im Internet bestellen und an meine Haustür kleben, nur für was?
Müssen privat angebrachte Schilder beachtet werden, wenn sie ganz offensichtlich sinnbefreit angebracht wurden sind?
Das hier nicht geparkt werden darf, liegt einzig am abgesenkten Bordstein, das Schild ist hier doch ohne Relevanz.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16994 Beiträge, 5896x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Wenn Du so auf dem Schild rumreitest, dieses Schild kann ich mir für 3 € im Internet bestellen und an meine Haustür kleben, nur für was?
Es geht hier nicht um eine Haustüre sondern um eine Zufahrt für ein Gelände. Das Schild verdeutlicht eben, dass es gerade keine Haustüre sondern eine Zufahrt ist! Vor einer Haustüre ist parken für alle erlaubt, vor einer Geländezufahrt eben nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4210x hilfreich)

Zitat (von micbu):
Es geht hier nicht um eine Haustüre sondern um eine Zufahrt für ein Gelände.


Wenn es so wäre, bin ich zu 100% bei dir, aber das Bild gibt das nicht her.
Es sieht nach einem Kunstatelier aus, Staffelei vor der Tür und im "Hausflur" und eben nicht nach einer Grundstückszufahrt aus.
Im Endeffekt ja aber auch egal, geparkt werden darf dort so oder so nicht.

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#9
 Von 
biscuitdealer
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 24x hilfreich)

soweit ich das weiß kann das verboten werden

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