Einen neuen Führerschein trotz bestehenden nicht-eu Führerschein machen?

24. Dezember 2017 Thema abonnieren
 Von 
TheCommoner282
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Einen neuen Führerschein trotz bestehenden nicht-eu Führerschein machen?

Hallo zusammen,
ich habe gerade gelernt, dass ein Ausländer, der in Deutschland lebhaft ist und seinen Führerschein umschreiben möchte, seinen alten Führerschein abzugeben hat. Dieser kann dann an die austellende Behörde zurückgeschickt werden oder für 3 Jahre in Verwahrung genommen werden, woraufhin dieser zerstört werden kann.

Ich war ehrlich gesagt schockiert, da ich den Führerschein als Bescheinigung einer Fähigkeit gesehen habe (und natürlich als Fahrerlaubnis) und nicht als Privileg im Zusammenhang mit einen Wohnort, aber der Staat schein anders darüber zu denken.

Es geht hier im konkreten Fall um meine Frau, die russische Staatsbürgerin ist und die natürlich ihren russischen Führerschein nicht aufgeben will. Die Überlegung, wenn auch mit wenig Hoffnung, ist nun, dass wir anstelle einer Umschreibung sie einfach ganz normal in einer Fahrschule anmelden. Ich wollte mich einlesen ob das legal ist und habe versucht die Vorraussetzungen zum Erwerb eines Führerscheins zu finden. Ich habe gefunden, dass man einen Hauptwohnsitz in Deutschland (mit Sonderregelungen für Studenten und Arbeiter aus dem Ausland) benötigt, die geistige und köperliche Eignung besitzt und das nötige Alter haben muss. Was ich nicht gelesen habe ist: "Kein vorheriger Besitz einer ausländischen Fahrerlaubnis." Des Weiteren gab es noch einen Absatz für die Umschreibung, der hier interessant sein kann. Es sagt, dass nicht vollwertige ausländische Führerscheine nicht umgeschrieben werden können. Dies hieße ja, dass man diese behalten könnte und man hier einen neuen machen kann.

Okay, lange Geschichte, das Problem ist, ich finde kein Verbot, kann deshalb aber nicht davon ausgehen, dass ich nicht irgendwas übersehen habe. Weiß jemand was zu der Rechtslage hier?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119665 Beiträge, 39759x hilfreich)

Zitat (von TheCommoner282):
Die Überlegung, wenn auch mit wenig Hoffnung, ist nun, dass wir anstelle einer Umschreibung sie einfach ganz normal in einer Fahrschule anmelden.

Um dann ganz normal mit abschließender Fahrprüfung den Deutschen Führereschein zu erlangen?
Kein Thema.

Sie muss halt nur die Kriterien "Hauptwohnsitz Deutschland", "geistige und köperliche Eignung" und "nötige Alter" erfüllen.

Ob sie nun 0 oder 100 andere Führerscheine besitzt ist egal.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47506 Beiträge, 16808x hilfreich)

Das sehe ich wie Harry van Sell. Wenn man das Geld für einen komplett neuen Führerschein ausgeben will, ist das kein Problem.

Allerdings ist das natürlich viel Geld dafür dass man nur das alte Dokument behält, denn fahren darf Deine Frau mit ihrem russischen Führerschein in Deutschland längstens für 6 Monate, nachdem sie nach Deutschland umgezogen ist.

Zitat:
Ich war ehrlich gesagt schockiert, da ich den Führerschein als Bescheinigung einer Fähigkeit gesehen habe (und natürlich als Fahrerlaubnis) und nicht als Privileg im Zusammenhang mit einen Wohnort, aber der Staat schein anders darüber zu denken.


Naja, die Fähigkeiten, die durch einen russischen Führerschein nachgewiesen werden, reichen jedenfalls nicht aus um ihn einfach in einen deutschen Führerschein umtauschen zu können. Deine Frau müsste dann zwar nicht die Ausbildung wiederholen, aber dennoch eine neue theoretische und praktische Prüfung ablegen.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

Zitat (von hh):
Allerdings ist das natürlich viel Geld dafür dass man nur das alte Dokument behält, denn fahren darf Deine Frau mit ihrem russischen Führerschein in Deutschland längstens für 6 Monate, nachdem sie nach Deutschland umgezogen ist.



Vermutlich geht es eher darum, dass die Frau des TEs in D mit dem deutschen, und in RUS mit dem russischen Führerschein fahren möchte. In vielen Ländern bekommt man ohne "internationalen FS" ja nicht mal einen Mietwagen, keine Ahnung wie das in Russland ist...

1x Hilfreiche Antwort

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