Eine kurze Definition des Begriffs "freie Mitarbeiter"

Mehr zum Thema: Arbeitsrecht, Definition, Freie Mitarbeiter, Begriff, Betriebsabläufe, Tätigkeit
0 von 5 Sterne
Bewerten mit: 5 Sterne 4 Sterne 3 Sterne 2 Sterne 1 Stern
0

Was verbirgt sich hinter diesem Begriff?

1. Anders als Arbeitnehmer werden freie Mitarbeiter nicht in die Betriebsabläufe eingegliedert. Sie arbeiten, was die inhaltliche Gestaltung ihrer Tätigkeit angeht, frei von Weisungen.

2. Freie Mitarbeiter müssen sich selbst sozial absichern und sie sind auch für das Versteuern ihrer Einkünfte allein verantwortlich.

3. Freie Mitarbeiter sind keine Arbeitnehmer im Sinne des Betriebsverfassungsgesetz.

4. Beschäftigt ein Arbeitgeber freie Mitarbeitern werden diese nicht im Sinne des Betriebsverfassungsgesetz eingestellt. Es sei denn, die Tätigkeit unterscheidet sich nicht nennenswert von der Tätigkeit vergleichbarer Arbeitnehmer desselben Betriebes und eine arbeitnehmertypische Einbindung in die betriebliche Organisation liegt vor. Jedoch stellt sich dann nicht nur die Frage, ob es sich um eine Einstellung, sondern auch die, ob es sich überhaupt noch um einen freien Mitarbeiter handelt.

5. Bei Verträgen mit freien Mitarbeitern ist die zu erbringenden Leistung zu benennen, einschließlich Umfang und zeitlicher Lage. Dies ist sehr wichtig und sollte genau definiert sein.

6. Häufig verlangt ein Arbeitgeber von seinen freien Mitarbeitern, dass sie ihm während der Laufzeit des geschlossenen Vertrages keine Konkurrenz machen. Derartige Klauseln im Vertrag müssen angemessen sein, d.h. sie dürfen die freien Mitarbeiter nicht in seiner wirtschaftlichen Existenz gefährden.

7. Verträge mit freien Mitarbeitern können uneingeschränkt befristet geschlossen werden.

Das könnte Sie auch interessieren
Arbeitsrecht Die Unterscheidung der Begriffe Betrieb, Unternehmen, Konzern oder Firma
Arbeitsrecht Was verbirgt sich hinter dem Begriff des Arbeitgebers?
Arbeitsrecht Der Begriff des Arbeitnehmer - Eine Definition der einzelnen Merkmale