Eine ernete Anfrage-Langfristige Geldanlage

16. Mai 2017 Thema abonnieren
 Von 
guest-12324.11.2017 23:24:41
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 2x hilfreich)
Eine ernete Anfrage-Langfristige Geldanlage

XX2001

Hallo, und erneut an das Forum !
Zu meiner Person. Ich bin kein Jurist, noch kenne ich mich in den Dingen aus.
Mein Name ist reiner Zufall, Im Ansatz erlaube ich mir erneut die Feststellung, hier richtig zu sein. Zu meinem Fall und meiner Frage !
Erneut stelle ich fest, dass man mich hier gewaltig .------- wollte. Es ist ein laufendes Verfahren. Es geht um Täuschung, Vorsatz, und Betrug. In diese Richtung laufen zirka Vier von mir über meinen Anwalt gemachte Anzeigen. Es geht um eine Anlage mit einer Laufzeit von 23 Jahren, zirka 8%-9% Ausschüttung. Nachweisbar haben bei Zeichnung des Vertrages die Unterlagen nicht vorgelegen. Ferner liegt eine Falschberatung von Seiten meines Beraters vor. Ferner verlangt der Insolvenzverwalter unter Androhung eines Anwaltes die gezahlten Ausschüttungen zurück.. Ebenso ist das Prospektmaterial falsch, und nicht identisch. Prospekthaftung wie auch die Verjährung wurden eingehalten. Nun meine Frage ! Die Angelegenheit läuft nunmehr zirka 4 Monate. Ich bekomme weder von meinem Anwalt noch von der Staatsanwaltschaft Informationen. Noch ist mir der Stand des Verfahrens völlig unbekannt. Wie sollte ich mich nach dem ersten Eindruck verhalten. Auf eine erfreuliche E Mail XXBB100 Anlage zur E Mail vom 13.05.2017 Es war zunächst als eine Altersabsicherung geplant.
Eine ernete Anfrage

Auf eine erfreuliche E Mail
XX2001

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3 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
guest-12331.10.2017 22:18:45
Status:
Praktikant
(696 Beiträge, 309x hilfreich)

Zitat (von XX2001):
nicht identisch.


nicht identisch mit?

Ihr Geschreibe kann man nicht so leicht entziffern, Herr Zufall.

Sind Sie Deutscher?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38389 Beiträge, 13987x hilfreich)

Vielleicht so viel: ein Staatsanwalt hat ca. 170 neue Verfahren im Jahr, dazu kommen die alten. Allein die Aktenanlage, registrierung, Erstverfügung u.s.w. dürften 1-2 Wochen dauern. Dann geht die Akte mit Ermittlungsaufträgen an die Polizei. Auch die warten nicht auf diese eine Akte. Und wenn Beschuldigte und mehrere Zeugen zu vernehmen sind, da sind wir gerade bei einem Betrugsverfahren, welches etwas komplizierter ist, schon schnell bei etlichen Monaten in der allerersten Phase.

Und, die Staatsanwaltschaft unterhält keinen Informationsdienst für ungeduldige Anzeigenerstatter. Anwalt oder Du erhalten Kenntnis, wenn das Verfahren eingestellt wird, wenn nicht, dann erfolgt keine Info. Dein Anwalt kennt den Ablauf. Deshalb drängelt er jetzt auch nicht, das hilft doch niemandem. Also, alles im grünen Bereich.

Chavah

1x Hilfreiche Antwort

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