Einbürgerungszusicherung Erfahrungen !

14. Juni 2013 Thema abonnieren
 Von 
guest-12314.06.2013 21:43:52
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 18x hilfreich)
Einbürgerungszusicherung Erfahrungen !


Hallo Zusammen,

ich hoffe ihr könnt mir helfen.

Ich lebe seit 8 Jahren in Deutschland. Ich habe am November-2012 für die Einbürgerungszusicherung beantragt. Alle notwendige unterlagen habe ich eingereicht. Mein Sachbearbeiter hat mir damals gesagt, es dauert mindestens 3 Monate, bis ich meine Zusicherung bekomme. Nun habe ich immer noch keine Einbürgerungszusicherung erhalten. Ich habe keine Vorstrafen bzw. keine Straftaten.

Warum dauert meine Einbürgerungsverfahren mehr als 3 Monate?

Auf eure Antwort, wäre ich euch sehr dankbar.

VG
Yasir


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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Felicite
Status:
Lehrling
(1239 Beiträge, 1509x hilfreich)

quote:
Warum dauert meine Einbürgerungsverfahren mehr als 3 Monate?


Das kann momentan niemand außer dem zuständigen Sachbearbeiter beantworten. Dass ein Einbürgerungsverfahren mehr als 3 Monate dauert, ist vollkommen normal. Der Sachbearbeiter hat es ja schon gesagt:

quote:
Mein Sachbearbeiter hat mir damals gesagt, es dauert mindestens 3 Monate, bis ich meine Zusicherung bekomme.


"Mindestens" heißt: 3 Monate werden auf jeden Fall benötigt, wenn der Fall keinerlei Probleme macht, keine zusätzlichen Anfragen notwendig sind, die Einbürgerungsbehörde voll besetzt ist (also keine Krankmeldungen usw.) und keine unvorhergesehenen Aufgaben für die Behörden zu bewältigen sind. Das ist aber höchst selten der Fall. Immer mal werden Mitarbeiter krank. Ob die Unterlagen Überprüfungen notwendig machen, sieht man auch erst, wenn alles konkret durchgearbeitet wird. Wie schnell andere Behörden auf Anfragen reagieren, kann die Einbürgerungsbehörde auch nicht wissen, ...

Es gibt eine Fülle möglicher Probleme, die die Bearbeitung erschweren können. Zum Beispiel könnte eine Sicherheitsabfrage notwendig sein, da kann die EB-Behörde selber nichts beschleunigen, sondern muss auf die Antwort warten.

Es dauert "mindestens 3 Monate". Wie lange es maximal dauern kann, ist eine andere Frage. 7 Monate nach Abgabe des Antrags sollte man einfach mal freundlich bei der Einbürgerungsbehörde nachfragen, wie weit der Antrag inzwischen bearbeitet wurde bzw. woran es hakt.

Als Bürger hat man ein Recht darauf, dass Behörden Anträge angemessen bearbeiten. Wenn Behörden 3 Monate untätig sind, kann man eine Untätigkeitsklage erheben. Dass aber seit 7 Monaten noch nicht entschieden wurde, heißt eben nicht, dass die Behörde untätig war. Untätig hieße, dass die Behörde 3 Monate lang überhaupt nichts getan hätte, keine Anfrage an andere Behörden, keine Überprüfung, kein Vermerk. Deshalb sollte man von der Behörde genau erfragen, wie der Stand ist.

6x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
ya338
Status:
Lehrling
(1349 Beiträge, 1801x hilfreich)


Aus Deinem Namen erlaube ich mir zu schlußfolgern, daß Du aus einem jener Länder kommst, bei denen (aus bekannten Gründen) umfangreichere Sicherheitserkundigungen eingeholt werden müssen, als bei anderen.

Auf die Dauer der Ermittlungen der damit befassten Ämter hat die Einbürgerungsbehörde keinen Einfluß, sie müssen darauf vertrauen, daß diese Nachforschungen zügig und schnellmöglichst durchgeführt werden.

Zudem kommt, wie @Felice bereits anmerkte, noch die personelle Ausstattung der beteiligten Behörden und Dienststellen.

Die Aussage Deiner Sachbearbeiterin von einer Bearbeitungszeit von mindestens drei Monaten, war wohl sehr optimistisch. Das mag bei einem Einbürgerungsbewerber aus eine europäischen Land im günstigsten Falle zutreffen, nicht aber auf einen jungen Mann der aus bestimmten Ländern (ich hoffe du verstehst was gemeint ist) kommt.

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2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12314.06.2013 21:43:52
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 18x hilfreich)


Vielen Dank für eure Antwort. Normalerweise habe ich kein Problem damit, wenn ich meine Einbürgerungszusicherung nach 7 Monaten erhalten hätte.

Das Problem liegt darin, dass mein Reisepass im Oktober -2013 abläuft. Wäre jetzt super gewesen, wenn ich meine Einbürgerungszusicherung in ein paar Tagen erhalte. Dann brauche ich auch nicht meinen Reisepass zu verlängern. Ich muss dann meine Staatsbürgerschaft Entlassungsurkunden beantragen.

VG

18x Hilfreiche Antwort

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