Hallo,
ich habe dieser Text bei diesem Link: http://www.integration-in-wuppertal.de/de/aufenthalt/einbuergerung/index.php
gelesen und wollte fragen ob es mir zutreffen könnte.
Durch die Geburt erwirbt ein nach dem 31.12.1999 geborenes Kind ausländischer Eltern die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn:
"das Kind im Bundesgebiet geboren ist
sich ein Elternteil vor der Geburt des Kindes seit acht Jahren rechtmäßig in Deutschland aufhält und der Elternteil zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes eine Aufenthaltsberechtigung oder seit drei Jahren eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis bzw. seit dem 01.01.2005 eine Niederlassungserlaubnis besitzt"
Ich bin ein seit mehr als 8 Jahre rechtmäßig in Deutschland lebender studierende Ausländer mit Aufenthaltsberechtigung und möchte wissen ob ein in Deutschland geborenes Kind von mir und einer ausländischen Frau die deutsche Staatangehörigkeit nach de Geburt sofort erwerben kann und welche Konsequenzen das für die ausländischen Erltern hätte?
BG Frederic
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Einbürgerung und Kind
9. Januar 2015
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Frage vom 9. Januar 2015 | 22:54
Von
Status: Frischling (14 Beiträge, 0x hilfreich)
Einbürgerung und Kind
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#1
Antwort vom 10. Januar 2015 | 07:03
Von
Status: Lehrling (1349 Beiträge, 1801x hilfreich)
quote:
Ich bin ein seit mehr als 8 Jahre rechtmäßig in Deutschland lebender studierende Ausländer mit Aufenthaltsberechtigung
Diesen Aufenthaltstitel gibt es schon seit 2005 nicht mehr.
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#2
Antwort vom 15. Januar 2015 | 21:38
Von
Status: Praktikant (633 Beiträge, 439x hilfreich)
"Diesen Aufenthaltstitel gibt es schon seit 2005 nicht mehr. "
Na und? Die gilt seit 1.1.2005 als Niederlassungserlaubnis weiter.
Folglich die Antwort: Ein jetzt (im Inland) geborenes Kind des Fragestellers erwirbt automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft nach § 4 (3) StAG.
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