Einbürgerung aus dem ausland

3. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
fad123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
Einbürgerung aus dem ausland

hallo
ich abe eine Antrag gestellt nach der erleichterte einbürgerung ehelicher kinder deutsche Mütter gem paragraf 14 StAG.
ic lebe in Algerien seit mein 6 lebensjahr.Ich bin in deutschland geboren.
Ich möchte Sie um hilfe bitte ;da mein Antrag in bearbeitung seit 3 jahren
mfg
fad.bahaz

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Felicite
Status:
Lehrling
(1239 Beiträge, 1509x hilfreich)

Der Antrag ist seit 3 Jahren in Bearbeitung - ohne Reaktion? Auf jeden Fall müsste man wissen, was die Behörde auf Anfragen nach dem Verfahrensstand geantwortet hat. Falls noch nicht nachgefragt wurde, muss man das dringend nachholen. Wenn die Antwort da ist, kann man sehen, was weiter möglich ist.

Generell gilt: Wenn die Mutter zum Zeitpunkt der Geburt deutsche Staatsangehörige war und die Geburt zwischen dem 23.05.1949 und dem 31.12.1974 stattfand, ist eine Einbürgerung aus dem Ausland möglich, wenn u.a. man enge Bindungen nach Deutschland nachweist. Falls die Mutter nach der Geburt eingebürgert wurde, ist eine Einbürgerung aus dem Ausland so gut wie unmöglich.

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fad123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo
ich abe gerade eine Antwort bekommen;da ich mehrer mal an die Bva geschrieben.leider dieser Antwort ist negatif.
ich kann ihnen leider keinen Kopie schicken .ich habe hier nicht die möglickeit das dokument im anhang zu stellen.
ich bin überzeugt,dass die bearbeitung nicht nach der refom des gesetzt gemacht wurde.
ich habe fast die gleichen Antwort wie vor 10 jahren als ich das erste Antrag gestellt habe.
zum schluss vielen Dank für Ihre erklärung und unterstützung
Fadilla BAHAZ

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1745 Beiträge, 618x hilfreich)

In welchem Jahr bist Du geboren?

Signatur:

Meine persönliche Meinung

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
fad123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

hallo ich bin gebohren 1961 in bonn

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#5
 Von 
Neuanmeldung ya 380
Status:
Lehrling
(1017 Beiträge, 466x hilfreich)

Ge­wöhn­lich wer­den nur Per­so­nen ein­ge­bür­gert, die schon län­ge­re Zeit in Deutsch­land woh­nen. Er­mes­sen­sein­bür­ge­run­gen von Per­so­nen, die im Aus­land woh­nen, sind sehr sel­ten und set­zen ein be­son­de­res staat­li­ches In­ter­es­se vor­aus.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
josef2203
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo haben Sie nochmal eine Rückmeldung erhalten oder wurde der Antrag komplett abgelehnt?

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