Einbürgerung Blaue Karte

15. Januar 2014 Thema abonnieren
 Von 
wata
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)
Einbürgerung Blaue Karte

Hallo zusammen

ich lebe seit Juni 2004 in BRD und habe hier studiert.
Mein Studium habe ich im Juni 2012 abgeschlossen. Seit November 2012 habe ich ein unbefristetes Vertrag und besitze eine Blaue Karte.

Ich habe mich bei der Ausländerbehörde beraten lassen, ob ich die Einbürgerung beantragen darf/kann. Die Antwort war: "Nein noch nicht, Sie müssen bis Ende 11.24 warten".
Auf der Frage "wieso?" kamm dann:
"Sie leben zwar seit mehr als 8 Jahre in der BRD und haben eine Blaue Karte, Sie müssen aber bis ende 10.14 jede Arbeitsplatzwechsel bei der Ausländerbehörde anmelden. Deswegen geht das jetzt nicht."

Meine Frage jetzt an der Community: ist das richtig was die mir erzählt haben?

Danke im Voraus
Wata

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ya338
Status:
Lehrling
(1349 Beiträge, 1801x hilfreich)


Es ist schwierig hierzu etwas zu sagen, weil die Voraussetzungen in den einzelnen Bundesländern doch etwas unterschiedlich sind und Studiumszeiten nicht überall als rechtmäßiger und gewöhnlicher Aufenthalt angerechnet werden.

Das Vernünftigste dürfte wohl sein, wenn Du Dich zunächst bei der dafür zuständige Behörde (= Einbürgerungsstelle) Deiner Stadt oder Gemeinde erkundigen würdest. Die Ausländerbehörde ist für Einbürgerungsfragen nicht der richtige Ansprechpartner.


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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
wata
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

@ya338
danke für die schnelle Antwort. Ich habe mich da vertan, die Frage habe ich an der Einbürgerungsstelle gestellt.

wata

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32864 Beiträge, 17260x hilfreich)

Es ist schwierig hierzu etwas zu sagen, weil die Voraussetzungen in den einzelnen Bundesländern doch etwas unterschiedlich sind und Studiumszeiten nicht überall als rechtmäßiger und gewöhnlicher Aufenthalt angerechnet werden. Das ist nur noch in Sachsen und Bayern so. Wenn der TE nicht da lebt, dann müßte er die Voraussetzungen eigentlich erfüllen.
Sie müssen bis Ende 11.24 warten Meinten Sie 11/14und haben sich bloß vertippt?

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wata
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

Sie müssen bis Ende 11.24 warten. Meinten Sie 11/14 und haben sich bloß vertippt?

Ja ich habe mich vertippt. Ich meinte 11/14.

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32864 Beiträge, 17260x hilfreich)

Na ja, dann würde ich solange warten. Wenn Sie die Frage noch mal in einem spezialisierteren Forum stellen wollen, versuchen Sie es bitte hier: http://www.info4alien.de/

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
wata
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

danke muemmel

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
wata
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

für interessierte:
sehr interessante Antworte habe ich hier erhalten.

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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32864 Beiträge, 17260x hilfreich)

Na, da hat es sich ja gelohnt, Sie dahin zu verweisen...

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

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