Einbruch in Mietwohnung

5. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
nilsw
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)
Einbruch in Mietwohnung

In meine Mietwohnung wurde eingebrochen. Dabei wurde die Eingangstür erheblich beschädigt, sodass man ganz leicht in die Wohnung gelangen kann. Der Verursacher wurde ermittelt, jedoch weigert sich der Eigentümer den Schaden an der Tür zu beheben. Dies sei nicht seine Aufgabe. Ist das rechtens? MfG

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25 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9869 Beiträge, 4477x hilfreich)

Wenn du selber mit dem Einbrecher nichts zu tun hast, dann zeig deinem Vermieter § 535 BGB . Der Vermieter ist verpflichtet, die Mietsache im vertragsgemäßen Zustand zu erhalten. Das ist sie aktuell offenbar nicht mehr, da der Einbruchsschutz nicht mehr gegeben ist.

Meint Rat: Macht eine Mängelmeldung nach § 536c BGB und setzt eine Frist zur Beseitigung des Mangels. Die Frist sollte so bemessen sein, dass der Vermieter in der Frist die Möglichkeit hat, den Einbruchschutz zumindest mal provisorisch wiederherzustellen. Das Schreiben sollte nachweisbar versendet werden. Am besten geht das, wenn ein Zeuge das Schreiben liest und es dann auch zur Post bringt und per Einwurfeinschreiben versendet.

Es gibt zwei Dinge, welche man mit ins Schreiben aufnehmen kann und die Geschmackssache sind. Eines wäre die Ankündigung, bei fruchtlosem Verstreichen der Frist nach § 536a BGB selber den Schaden beseitigen zu lassen und dann mit der Miete zu verrechnen. Die Gefahr bei einer solchen Selbstvornahme ist nur, dass ihr nachher beweisen müsst, dass die angefallenen Kosten wirklich absolut notwendig waren. Ihr müsstet also sehr gut aufpassen, was da für welchen Preis gemacht wird.

Für mich wäre bei fehlendem Einbruchschutz die Selbstvornahme jedoch sinnvoll. Alternativ könnte man auch ankündigen, bei frustlosen Verstreichen der Frist einen Anwalt mit einer Klage auf Mängelbeseitigung zu betrauen. Nur wird das in der Regel dauern. Von daher würde ich das hier eigentlich nicht empfehlen.

PS: Das ist meine persönliche Meinung unter der Voraussetzung, dass du nichts mit dem Einbrecher zu tun hast. Solltet es anders sein, ändert sich natürlich die rechtliche Einschätzung.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
nilsw
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)

und wenn ich den einbrecher kenne?

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von nilsw):
und wenn ich den einbrecher kenne?

Dann könnte es je nach Fall eben anders aussehen, und der Mieter ist für den Schaden verantwortlich, wobei er sich an seinen Bekanten danach halten kann.
Aber wenn man nicht den gesamten Fall schildert wird man keine Einschätzung erhalten.

3x Hilfreiche Antwort


#5
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

Zitat (von Flo Ryan):
Verantwortlich ist immer noch der, der den Schaden verursacht hat. Und die Schadensbehebung ist Sache des Vermieters.


Jupp.

Zitat (von cauchy):
Das ist meine persönliche Meinung unter der Voraussetzung, dass du nichts mit dem Einbrecher zu tun hast. Solltet es anders sein, ändert sich natürlich die rechtliche Einschätzung.


Wieso?

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

Zitat (von 0815Frager):
Dann könnte es je nach Fall eben anders aussehen, und der Mieter ist für den Schaden verantwortlich, wobei er sich an seinen Bekanten danach halten kann.


Nein. Verantwortlich für die Reparatur ist und bleibt erst einmal der Vermieter. Ob er sich dann die Kosten beim Einbrecher zurückholt ist eine andere Sache. Daran ändert auch nichts, dass der Mieter den Täter evtl. kennt.

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9869 Beiträge, 4477x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Nein. Verantwortlich für die Reparatur ist und bleibt erst einmal der Vermieter. Ob er sich dann die Kosten beim Einbrecher zurückholt ist eine andere Sache. Daran ändert auch nichts, dass der Mieter den Täter evtl. kennt.
Kennen reicht sicherlich nicht aus. Problematisch wird es jedoch, wenn der "Einbrecher" eigentlich ein geduldeter Besucher oder gar Bewohner/Lebensgefährte war. Dann müsste man sich den genauen Hergang der Tat anschauen.

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Problematisch wird es jedoch, wenn der "Einbrecher" eigentlich ein geduldeter Besucher oder gar Bewohner/Lebensgefährte war. Dann müsste man sich den genauen Hergang der Tat anschauen.


Ne, da sich gewaltsam Zugang zur Wohnung verschafft wurde (Einbruch), muss der Vermieter erst einmal wieder den vetragsgemäßen Zustand der Wohnung herstellen, dass er sich dann beim Täter oder Mieter die Kosten wieder holt, ist eine andere Sache.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9869 Beiträge, 4477x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Ne, da sich gewaltsam Zugang zur Wohnung verschafft wurde (Einbruch)
Bei einem klassischen Einbruch bräuchte man nicht zu diskutieren. Unklar wäre mir zum Beispiel folgende Situation: Mitbewohner wird vom Hauptmieter aus der Wohnung geschmissen. Der drischt daraufhin auf die Wohnungstür ein, um wieder in die Wohnung zu kommen, und macht diese dabei kaputt.

Mietrechtlich wird's dann knifflig. Für Schäden durch Besucher oder Mitbewohner muss gegenüber dem Vermieter der Mieter in der Regel gerade stehen. War dieser Mitbewohner dann noch Besucher oder nicht? Ich möchte das nicht beurteilen und wollte daher eigentlich nur eine Bemerkung zur Absicherung machen.

4x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Mitbewohner wird vom Hauptmieter aus der Wohnung geschmissen. Der drischt daraufhin auf die Wohnungstür ein, um wieder in die Wohnung zu kommen, und macht diese dabei kaputt.
#

Auch da muss der VM in Vorlage treten (leider weiß ich das aus eigener Erfahrung) und dann versuchen es vom 'Mieter wieder zu bekommen. Wird immer schwer sein bei einer Mietklientel, die sich prügelt und Türen einschlägt. Wir haben usn deshalb von solch einer Klientel nach und nach verabschiedet.

2x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Banane123
Status:
Praktikant
(931 Beiträge, 200x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Auch da muss der VM in Vorlage treten (leider weiß ich das aus eigener Erfahrung) und dann versuchen es vom 'Mieter wieder zu bekommen.


Dieser Vorgang ist ganz klar, so dass man das garnicht erwähnen muss. Der VM muss reparieren, der M. zahlt, wenn ihn eine Schuld trifft. In diesem Fall: Verantwortlich für seinen Besuch....

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

Zitat (von Banane123):
Dieser Vorgang ist ganz klar, so dass man das garnicht erwähnen muss. Der VM muss reparieren, der M. zahlt, wenn ihn eine Schuld trifft. In diesem Fall: Verantwortlich für seinen Besuch....


Ne immer noch nicht. ... vom Schadensverursacher werden die Kosten zurück verlangt und wenn dies der Mieter ist, dann vom Mieter, wenn nicht, dann von dem der es getan hat.

4x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Banane123
Status:
Praktikant
(931 Beiträge, 200x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Ne immer noch nicht. ... vom Schadensverursacher werden die Kosten zurück verlangt und wenn dies der Mieter ist, dann vom Mieter, wenn nicht, dann von dem der es getan hat


Die Wohnungstüre wurde beschädigt, der Mieter meldet den Schaden dem VM, der die Pflicht hat die Türe instandsetzen zu lassen. Die Rechnung begleicht der Mieter, es ist seine Wohnung und ohne Zweifel war der Schadensverursacher sein Gast, den er selbst in die Wohnung eingelassen hat. Von diesem Gast kann ja der M. die Kosten zurückverlangen.

Wenn sich der VM mit derartigen Gästen der M. auch noch auseinandersetzen müsste wäre wohl zuviel verlangt. Ich sehe das eben so.

3x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9869 Beiträge, 4477x hilfreich)

Zitat (von Banane123):
und ohne Zweifel war der Schadensverursacher sein Gast, den er selbst in die Wohnung eingelassen hat
Ohne Zweifel, soso. Sprichst du über den konstruierten Fall von mir in #9 oder die eigentliche Frage hier im Thread? Bei letzterer sehe ich nämlich nicht wirklich, warum der Mieter für den Schadensverursacher haften soll, sofern die Darstellung hier und im Parallelthread stimmt. Es reicht nicht, dass der Mieter den Verursacher einfach nur kennt.

3x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Banane123
Status:
Praktikant
(931 Beiträge, 200x hilfreich)

Zitat (von nilsw):
In meine Mietwohnung wurde eingebrochen. Dabei wurde die Eingangstür erheblich beschädigt, sodass man ganz leicht in die Wohnung gelangen kann. Der Verursacher wurde ermittelt, jedoch weigert sich der Eigentümer den Schaden an der Tür zu beheben. Dies sei nicht seine Aufgabe. Ist das rechtens? MfG


Natürlich ist es Aufgabe des Vermieters die Eingangstüre wieder in Ordnung zu bringen, selbst wenn es hier um eine Straftat geht.
In diesem Thread wäre zu klären wie der Einbrecher in's Haus kam. Vom wem wurde ihm Einlass gewährt? Ob dann derjenige nicht auch eine Teilschuld hätte? Grundsätzlich hier den M. mit diesem Schaden belasten wäre nicht/kaum möglich.


Zitat (von cauchy):
Zitat (von Banane123):
und ohne Zweifel war der Schadensverursacher sein Gast, den er selbst in die Wohnung eingelassen hat
Ohne Zweifel, soso. Sprichst du über den konstruierten Fall von mir in #9 oder die eigentliche Frage hier im Thread? Bei letzterer sehe ich nämlich nicht wirklich, warum der Mieter für den Schadensverursacher haften soll, sofern die Darstellung hier und im Parallelthread stimmt. Es reicht nicht, dass der Mieter den Verursacher einfach nur kennt.


Mein Beitrag bezog sich auf den Thread indem der Gast vom Mieter in die Wohnung gelassen wurde. Hier nochmals in aller Deutlichkeit, bedenke man die Folgen wenn ein Mieter eine Sache in der Wohnung beschädigt und behaupten kann, es sei nicht er selbst sondern sein Gast der Schadensverursacher, dieser sei inzwischen wieder nach Amerika ausgereist, der Mieter solle sich wegen des Schadens an diesen Gast halten. Weiter muss ich das nicht erleutern, oder? Nicht umsonst ist der M. auch für seine Gäste,Handwerker etc. verantwortlich.

6x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
geheim
Status:
Schüler
(162 Beiträge, 189x hilfreich)

Bei uns ist vor Jahren auch mal eingbrochen worden - über die Terrassentür - den Schaden musste unsere Hausratversicherung bezahlen. Der Vermieter hat da nichts mit zu tun.

6x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119437 Beiträge, 39725x hilfreich)

Zitat (von geheim):
Der Vermieter hat da nichts mit zu tun.

Das ist schlicht falsch.

Nur weil einige Vermieter aus Bequemlichkeit das andere machen lassen, bedeutet das nicht das sich die Rechtslage ändert.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

3x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Banane123
Status:
Praktikant
(931 Beiträge, 200x hilfreich)

Zitat (von geheim):
Bei uns ist vor Jahren auch mal eingbrochen worden - über die Terrassentür - den Schaden musste unsere Hausratversicherung bezahlen. Der Vermieter hat da nichts mit zu tun.


Für den Schaden muss erst mal eine Rechnung her, und diese gibt es, wenn der Schaden behoben wird, i.d.R. vom VM. Eine andere Möglichkeit ist, wenn die Hausratsvesicherung des Mieters auch die Schadensbehebung durch Handwerker übernimmt. Es gibt diese Versicherungen die diesen Service auch leisten. Ich denke, trotzdem müsste der VM vom Schaden unterrichtet werden, es ist schliesslich sein Eigentum an welchem nicht ohne seine Einwilligung "rumschrauben" darf/kann.

3x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Jein. Der VM waere zwar zuständig, aber wenn der Mieter mit seiner Hausrat die Scheibe fachmännisch tauschen lässt, erfährt der VM davon im Zweifel nie.

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

3x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

Zitat (von Banane123):
Die Rechnung begleicht der Mieter, es ist seine Wohnung und ohne Zweifel war der Schadensverursacher sein Gast, den er selbst in die Wohnung eingelassen hat.


Ne ... so ist es nicht ... aber egal bei derartigen Erklärungsresistenzien muss man das Ding dann auch mal als ausdkiskutiert ansehen. In dem Sinne, war mal wieder nett Akkarin ;)

3x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Banane123
Status:
Praktikant
(931 Beiträge, 200x hilfreich)

Zitat (von Akkarin):
Jein. Der VM waere zwar zuständig, aber wenn der Mieter mit seiner Hausrat die Scheibe fachmännisch tauschen lässt, erfährt der VM davon im Zweifel ni


Das wäre mir als VM am liebsten, nur hätte der M. bei Auszug das Risiko, dass der VM Pfusch feststellt und der M müsste nochmals ran, bzw. korrigieren. Deshalb wird jedem M. davon abgeraten nach dem Motto "selbst ist der Mann" zu agieren, es sei denn, er ist Fachmann und sich sicher, dass er den Schaden fachmännisch beheben kann.

Akkarin, mit dieser Anschauung werden wir uns wohl nie einig, oder?

4x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von Akkarin):
aber wenn der Mieter mit seiner Hausrat die Scheibe fachmännisch tauschen lässt, erfährt der VM davon im Zweifel nie.

Und selbst wenn der Vermieter davon Wind bekommen würde, was sollte er sagen?
Ja es gibt keinen Grund das der Vermieter sich deshalb irgendwie aufregt.

3x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Zitat (von Banane123):
Zitat (von Akkarin):
Jein. Der VM waere zwar zuständig, aber wenn der Mieter mit seiner Hausrat die Scheibe fachmännisch tauschen lässt, erfährt der VM davon im Zweifel ni


Das wäre mir als VM am liebsten, nur hätte der M. bei Auszug das Risiko, dass der VM Pfusch feststellt ..

Akkarin, mit dieser Anschauung werden wir uns wohl nie einig, oder?

Ist doch kein thema. Wenn du egal als ob M oder VM einen solchen Schaden deiner Hausrat/- Wohngebäudeversicherung meldest, und der Versicherer reguliert in dem er seine Verttagshandwerker schickt, garantiert der Versicherer auch die Qualität der Arbeit.

Die Verttagshandwerker der M Hausrat sind Inder Regel nicht schlechter oder besser als die WGV Verttagshandwerker des VM. Möglicherweise ist es sogar der gleiche.

Von selbstreperatur der Scheibe war in meinem Post nie die Rede.

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

3x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Zitat (von Akkarin):
Zitat (von Banane123):
Zitat (von Akkarin):
Jein. Der VM waere zwar zuständig, aber wenn der Mieter mit seiner Hausrat die Scheibe fachmännisch tauschen lässt, erfährt der VM davon im Zweifel ni


Das wäre mir als VM am liebsten, nur hätte der M. bei Auszug das Risiko, dass der VM Pfusch feststellt ..

Akkarin, mit dieser Anschauung werden wir uns wohl nie einig, oder?

Ist doch kein thema. Wenn du egal als ob M oder VM einen solchen Schaden deiner Hausrat/- Wohngebäudeversicherung meldest, und der Versicherer reguliert in dem er seine Verttagshandwerker schickt, garantiert der Versicherer auch die Qualität der Arbeit.

Die Vertragshandwerker der M Hausrat sind in der Regel nicht schlechter oder besser als die WGV Vertragshandwerker des VM. Möglicherweise ist das sogar der gleiche.

Von selbstreperatur der Scheibe war in meinem Post nie die Rede.

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

3x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Banane123
Status:
Praktikant
(931 Beiträge, 200x hilfreich)

Zitat (von Akkarin):
und der Versicherer reguliert in dem er seine Verttagshandwerker schickt, garantiert der Versicherer auch die Qualität der Arbeit.


Hier mit "Mieter und Glasscheibe" war das der Fall, aber ich meine grundsätzlich, sollte der M. keine entsprechende Versicherung haben und sich selbst versuchen wollen.

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