Einbauküche - Gewährleistung?

4. Januar 2012 Thema abonnieren
 Von 
leerdammer
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Einbauküche - Gewährleistung?

Hallo,
ein frohes neues Jahr erstmal!
Ich wohne seit einem Jahr (01.01.2011) in einer grundsanierten Altbauwohnung in Berlin, in die eine neue Einbauküche eingebaut wurde. Beim verarbeiteten Material handelt es sich um preisgünstiges Furnierpressspan oder Sperrholz (ich bin da nicht so der Experte). Im Bereich des Waschbeckens quillt das Furnier jedoch bereits auf, es ist auch schon ein Stückchen abgegangen. Bei den Hängeschränken über der Herdplatte (die anstatt einer Abzugshaube angebracht wurden) löst sich das Furnier auch schon ab, wahrscheinlich vom Wasserdampf.
Ich denke, dass das nicht richtig ist, dass dies schon nach einem Jahr bei normaler Hygiene und Benutzung so passiert.
Ich habe es dem Vermieter Ende Dezember 2011 schon mitgeteilt. Er will den Bauleiter, der die EBK eingebaut und abgenommen hat, in die Gewährleistungspflicht nehmen. Der wird sich jetzt bei mir melden und sich alles anschauen.
Wie soll ich mich in dieser Situation am besten verhalten? Hat jemand Erfahrung damit?
Vielen Dank für Eure Tipps,
MfG

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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
gaga92
Status:
Praktikant
(961 Beiträge, 603x hilfreich)

Wenn jemand zum besichtigen kommt, einfach nur die Klappe halten. Er soll sich alles anschauen, du zeigst ihm die Stellen, sagst aber nichts weiter dazu.
In solchen Situationen neigt man nämlich dazu, Vermutungen über Ursachen mit dem Besucher zu diskutieren, das sollte man als Nicht-Fachmann immer unterlassen...

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#2
 Von 
leerdammer
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
die Firma, die diese Einbauküche eingebaut hat, war da und hat sie sich angeschaut, reklamiert es beim Hersteller. Die Arbeitsplatte soll ausgetauscht werden.
Jetzt sehe ich bei den Hängeschränken über dem Herd, unter denen man nur schwerlich eine Dunstabzugshaube verbauen kann (die zudem keine Abluftmöglichkeit hat), löst sich die Furnierfolie auf den Schranktüren, da in regelmäßigen Abständen gekocht wird und Dampf aufsteigt. Das wurde beim Einbau wohl nicht wirklich bedacht. Ich möchte beim Auszug nicht dafür aufkommen. Was mache ich also?
Würde mich über ein paar gute Tipps sehr freuen. Den Mund zu halten sehe ich gerade nicht mehr als die beste Lösung an.
Danke und Gruß

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#3
 Von 
guest-12314.03.2012 12:05:24
Status:
Lehrling
(1358 Beiträge, 211x hilfreich)

quote:
Den Mund zu halten sehe ich gerade nicht mehr als die beste Lösung an.

Welche Lösung favorisierst Du dann ?

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#4
 Von 
leerdammer
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

..zum Beispiel mit dem Vermieter zu sprechen, ihm die Sache noch mal darzulegen, damit es beim Auszug nicht heisst, ich hätte irgendetwas nicht sachgerecht benutzt oder mich nichts gesagt (Also noch mal Details zu dokumentieren, evtl Fotos per Email schicken - die sitzen leider in einer anderen Stadt). Ich möchte vermeiden, dem Vermieter am Ende die Inneneinrichtung ersetzen zu müssen, obwohl sie für ihren eigentlichen Zweck ungeeignet war.
Welche Lösung würdest Du mir vorschlagen?
Danke und Gruß

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#5
 Von 
guest-12314.03.2012 12:05:24
Status:
Lehrling
(1358 Beiträge, 211x hilfreich)

Miteinander reden ist immer die beste Lösung !
Lasse dich deshalb von anderen die gegenteiliges behaupten nicht in die Irre führen !

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#6
 Von 
leerdammer
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

@drill.instruktor: Danke für deinen Beitrag.

Liebe Forumsmitglieder,
gibt es noch andere Meinungen aus fachkundiger Richtung?
Würde mich über weitere Anregungen freuen, wie ich die Sache lösen kann und dabei alles richtig mache.

Danke im voraus & Gruß

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#8
 Von 
sehender
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 4x hilfreich)

Guten Abend,
mit "Mund halten" warsicherlich gemeint keine Mutmaßungenüber die Ursache (hier Dampf vom kochen) anzustellen. Mangel beim Vermieter anzeigen, und wenn jemand kommt Schaden zeigen, das wars.
LG Sehender

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#9
 Von 
guest-12315.05.2012 07:09:00
Status:
Schüler
(472 Beiträge, 132x hilfreich)

Ich verstehe auch nicht, warum man in der Situation um den heißen Brei herumreden soll.

Die korrekte Lösung für mein Verständnis ist, wie schon gesagt, die Meldung des Mangels an den Vermieter aber dabei nicht vergessen, gleichzeitig eine Mietminderung anzukündigen. Aber natürlich sollte dies zur Beweissicherung immer schriftlich erfolgen.

Ich habe mir sagen lassen, dass macht müde Vermieter munter! :grins:

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#10
 Von 
guest-12314.03.2012 12:05:24
Status:
Lehrling
(1358 Beiträge, 211x hilfreich)

Was machen wohl die, die schon immer munter sind ?

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#11
 Von 
guest-12315.05.2012 07:09:00
Status:
Schüler
(472 Beiträge, 132x hilfreich)

quote:
Was machen wohl die, die schon immer munter sind ?
Sie wollen doch nicht auf sich selbst Hinweisen?

:bang:

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0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12314.03.2012 12:05:24
Status:
Lehrling
(1358 Beiträge, 211x hilfreich)

Hört es sich denn danach an ?

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0x Hilfreiche Antwort


#14
 Von 
guest-12315.05.2012 07:09:00
Status:
Schüler
(472 Beiträge, 132x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade> Das Problem scheint woanders zu liegen. <hr size=1 noshade>
Ja, sicherlich! Aber nicht für den Mieter!
Der hat nur die Möglichkeit und auch die Pflicht diese Mängel unverzüglich seinem Vermieter zu melden und er hat die rechtliche Möglichkeit der Mietminderung nach § 536 BGB .

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#15
 Von 
leerdammer
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich werde es ihm noch einmal schildern, wie es aussieht. Kann ich das nicht per Email machen, muss das per Einschreiben geschehen?

Ich wurde vom Bauleiter, der die Wohnung saniert hat, gefragt, wie oft denn gekocht würde. Ich sagte, das geschähe ungefähr jeden zweiten Tag. Diesem zeigte ich auch die sich ablösende Folie an den Türen über dem Herd. Da habe ich dann gesagt, dass das evtl vom Kochen stammen kann. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass das jetzt Konsequenzen hat. Auf einem Herd wird doch gekocht, oder?

Danke für Eure vielen Antworten!
Gruß

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