Alte Einbauküche von einem Fachmann einbauen und installieren lassen?!

21. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
meine71
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Alte Einbauküche von einem Fachmann einbauen und installieren lassen?!

Hallo,
vielleicht kann mir hier jemand weiter helfen. Ich bin vor ca. 1 1/2 Jahren in eine Mietwohnung gezogen in der siche eine sichtlich abgewohnte Einbauküche befand. Nicht nur das die Küsche schmutzig war, es war ihr auch an zu sehen das sie eigentlich auf den Speermüll gehöre. Auf Anfrage beim Vermieter ob ich meine eigene Küche einbauen kann, erfolgte eine positive Antwort mit der Forderung doch die küche ein zu lagern und nach Auszug wieder ein zu bauen. Jetzt habe ich die Wohnung ordnungsgemäß gekünndigt und soll die alte Küche wieder einbauen, aber nicht ich selbst sondern von einem Fachmann mit Bescheinigung vom Elektriker das der Herd ordnungsgemäß angeschlossen worden ist. Wenn ich die Bescheinigungen nicht bringen kann will er mir 250,00 EUR berechnen. Ich könnte auch zum Ausgleich meine Küche die sich derzeit noch in der Wohnung befindet drin lassen und er würde mir dafür 150,00 EUR zahlen. Bei meiner Küche waren nur die Schränge schon 3000,00 EUR und sie ist 4 Jahre alt. Der Geschirrspüler ist erst ein Jahr alt und hat 500,00 EUR gekostet. Von Kühlschrank, Herd und Dunstabzughaube will ich gar nicht reden.

Muss ich die alte Küche die schon auseinander fällt von einem Fachmann und Elektriker einbauen lassen?

Vielen Dank

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9 Antworten
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#1
 Von 
guest123-2170
Status:
Lehrling
(1592 Beiträge, 789x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2353x hilfreich)

Die Küche selbst darfst du selbst einbauen, sofern du es auch fachmännisch machst. Diesbezüglich darf der Vermieter keine Vorgaben machen.

Allerdings darf er sehr wohl verlangen, dass der Herd durch einen Fachmann installiert wird. Das dürfte aber nicht die Welt kosten.

Mein Tip: Baue die alte Küche selbst wieder ein und wenn du fertig bist, lasse einen Elektriker den Herd anschließen. Die entsprechende Quittung kannst du dann deinem Vermieter zeigen.


@ morti: :bang:


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#3
 Von 
guest123-2170
Status:
Lehrling
(1592 Beiträge, 789x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2353x hilfreich)

Hilft die Nachfrage denn, dem Fragesteller einen konkreten rechtlichen Tip zu geben, den er erbeten hat ?

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#5
 Von 
guest123-2170
Status:
Lehrling
(1592 Beiträge, 789x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Job-Center
Status:
Schüler
(434 Beiträge, 60x hilfreich)

> Auf Anfrage beim Vermieter ob ich meine eigene Küche einbauen kann, erfolgte eine positive Antwort mit der Forderung doch die küche ein zu lagern und nach Auszug wieder ein zu bauen.

Also Einverständnis ohne wenn und aber?

> aber nicht ich selbst sondern von einem Fachmann mit Bescheinigung vom Elektriker das der Herd ordnungsgemäß angeschlossen worden ist. Wenn ich die Bescheinigungen nicht bringen kann will er mir 250,00 EUR berechnen.

Das darf er nicht nachträglich verlangen, wenn das nicht vorher so vereinbart war.

> Ich könnte auch zum Ausgleich meine Küche die sich derzeit noch in der Wohnung befindet drin lassen und er würde mir dafür 150,00 EUR zahlen. Bei meiner Küche waren nur die Schränge schon 3000,00 EUR und sie ist 4 Jahre alt. Der Geschirrspüler ist erst ein Jahr alt und hat 500,00 EUR gekostet. Von Kühlschrank, Herd und Dunstabzughaube will ich gar nicht reden.


Teil dein VM mit, was du genau für deine Küche haben willst und das alles andere kommt für dich nicht Betracht.

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#7
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2353x hilfreich)

unsinn. Wieviel Abschlag der Vermieter zahlen will oder ob überhaupt spielt vorliegend doch gar keine Rolle, da es reine Verhandlungsbasis ist. Ob die Parteien sich auf 5,- Euro oder 5000,- Euro einigen, ist rechtlich völlig irrelevant.

Der Fragesteller wollte wissen, ob er die alte Küche und den Herd (für den Fall der Nichteinigung) selbst einbauen kann oder nicht und diese Frage wurde beantwortet. So, meinerseits ist diese Diskussion beendet, ich möchte nämlich die Threads nicht mit sinnlosen Diskussionen zuspammen.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest123-2170
Status:
Lehrling
(1592 Beiträge, 789x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Job-Center
Status:
Schüler
(434 Beiträge, 60x hilfreich)

> So, meinerseits ist diese Diskussion beendet, ich möchte nämlich die Threads nicht mit sinnlosen Diskussionen zuspammen.

Wow, Justice005! bin so froh das ich ein paar Sek früher gepostet habe.

:grins:

> Was meinst Du, was irgendwann vor Gericht aus so einem Fall wird ?

Also wenn die Küche fällt auseinander, dann hat der VM Pech. Er hatte es wissen müssen, wie alt und wie verbraucht seine Küche ist.






-- Editiert von Job-Center am 21.01.2009 15:02

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