Einbauküche Gewährleistung Werkvertrag

10. November 2006 Thema abonnieren
 Von 
singler
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Einbauküche Gewährleistung Werkvertrag

Hallo,

bei einer individuell geplanten und vom Lieferanten montierten Einbauküche gilt soweit ich weiss Werkvertragsrecht, also Gewährleistung von 5 Jahren. Weiss jemand, ob sich das auch auf die Elektro Einbaugeräte bezieht die zusammen mit der Einbauküche gekauft wurden?

Ich habe ein BGH-Urteil dazu gefunden, darin steht:
" Daß die Beklagte für die Herstellung der Einbauküche einzelne, aus einer Serie gefertigte Möbelstücke und diverse Elektrogeräte von verschiedenen Herstellern verwandte, führt nicht zur Anwendung von Kaufvertragsrecht. Denn im Vordergrund der Leistung der Beklagten stand ihre Verpflichtung, aus den im einzelnen bestellten Sachen eine individuell gestaltete und maßgefertigte Einbauküche herzustellen. Infolge des Zusammensetzens der einzelnen Teile und des Aufstellens wurde aus mehreren vertretbaren Sachen eine neue, den individuellen Wünschen des Bestellers angepaßte und damit unvertretbare Sache."
BGH, Urt. v. 15. Februar 1990 – VII ZR 175/89
http://www.recht.com/documents/BGHR%20Zivilsachen/BGB_2F651_2F1_2_2FEinbaukuche_1.asp



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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
fridolin501
Status:
Lehrling
(1016 Beiträge, 583x hilfreich)

Genau das würde mich auch einmal interessieren. Der Auszug aus dem BGH-Urteil lässt ja nicht erkennen, welches Recht anstelle des Kaufvertragsrechts tritt. Handelt es sich hier also um einen Werkvertrag mit der entsprechenden Gewährleistungsdauer?

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