Einarbeitung vor Festeinstellung und ohne Bezahlung

7. Januar 2016 Thema abonnieren
 Von 
KleineMela
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Einarbeitung vor Festeinstellung und ohne Bezahlung

Hallo Leute.
Ich wollte mal fragen, ob das rechtlich ist, dass, wenn ich im Harz4 bin und mich beworben habe (mittlerweile schon eine Woche zur Probe ohne Geld gearbeitet habe), die Bäckerei mich für weitere 3 Wochen als Einarbeitung einstellen dürfen (ohne Bezahlung), wenn eine Festeinstellung erst fürn 1.2. mitn JobCenter ausgemacht wurde. Also mir wurde das dann mitgeteilt, wo die beiden (Bäckerei und JobCenter) schon ausgemacht haben. Ich wollte das heute beim Amt klären, dass ich ohne Bezahlung das nicht machen möchte, da mir dann Geld fehlt (arbeite momentan in einer Masnahme, wo ich Geld bekomme. Das geht mir dann ab somit) und ich schauen muss, wie ich um die Runden komme....

Vorher, im Dezember wurde mir von der Bäckerei gesagt, dass ich ab dem 18ten fest eingestellt werde und von da ab bezahlt werde. Anscheinend haben die danach dann was anderes mit dem Amt ausgemacht und mir danach dann mitgeteilt.
Jetzt heißt es, wenn ich am Montag da nicht auftauche, werde ich eine Kürzung bekommen...

(Ich hab mich damals selbstständig bei der Bäckerei beworden)

Kann mir dazu jemand was sagen?

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17361 Beiträge, 6465x hilfreich)

neee, das ist definitiv nicht in Ordnung. Dir steht für diese Zeit Lohn zu.
Probearbeiten ist im Sinne eines erweiterten Einstellungsgesprächs o.k. - nicht aber über Wochen.
Allerdings bist du hier womöglich nicht so ganz glücklich untergekommen - das Arbeitsrechtliche ist klar, aber der Kuddelmuddel oder die Mauschelei mit der AA lässt vermuten, dass du wohl besser im Bereich Sozialrecht postest.

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#2
 Von 
KleineMela
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok. Wie mach ich das?

Sie nennen es auch nicht mehr Probearbeiten, sondern Einarbeiten...

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#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17361 Beiträge, 6465x hilfreich)

... das ist Jacke wie Hose - am Ende dauert das 'Einarbeiten' drei Jahre, oder wie? Einarbeitung ohne Lohn iss nich. Nein, das gab es schon in den 90er Jahren, dass AG mit dem Argument der Einarbeitung den Lohn für ein halbes Jahr kürzen wollten, das haben die Arbeitsgerichte schnell kassiert.
Das Posting im Sozialrecht machst du so, dass du deinen Beitrag kopierst und dort neu einstellst, evtl. mach des auch der Admin, wenn du ihn darum bittest.
Wie du in deiner Situation zu deinem Lohn kommst, ist eine Frage für sich; denn wenn du beim AG darauf pochst, bist du ganz schnell wieder 'raus aus dem Laden. Ich glaube, ich würde ganz schnell mit meinem Sachbearbeiter der AA reden und klären, ob das wirklich so mit Einverständnis der AA läuft.

-- Editiert von blaubär+ am 08.01.2016 10:24

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#4
 Von 
Moehre700
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 24x hilfreich)

Es ist eigentlich ganz simpel:
Wer arbeitet, bekommt Lohn.
In Deinem Fall heißt das: wenn Du dort arbeitest, dann mußt Du dafür bezahlt werden. Mondestens 8,50 Euro (MIndestlohn, wenn es keinen entgegenstehenden Tarifvertrag gibt). Dein Arbeitsvertrag ist geschlossen, wenn Du anfängst undabhängig davon, wann Du ein schriftliches Exemplar in der Hand hälst.

Spiele beim AA auf jeden Fall mit offenen Karten, sonst bekommst Du mächtig Ärger.

Signatur:

Ein Forum kann niemals qualifizierte Beratung durch eine Anwältin ersetzen

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#5
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Zitat:
Also mir wurde das dann mitgeteilt, wo die beiden (Bäckerei und JobCenter) schon ausgemacht haben.

Dann bleibt im Moment nicht viel mehr, als dass Sie dahin gehen. Dennoch fände ich es nicht falsch, wenn Sie mit einem Begleiter am Donnerstag in der Sprechzeit für Berufstätige den Vorgesetzten Ihres Zuständigen vom JC persönlich kontaktieren. Es gibt ja wirklich zumindest keinen erkennbaren Grund, weshalb die Steuerzahler hier die Kosten der Einarbeitung bezahlen und Sie auch noch grundlos finanzielle Einbussen haben.
Die PROBEZEIT dient des Kennenlernens und der Einarbeitung. Und die zahlt traditionell der Arbeitgeber.

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#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38356 Beiträge, 13981x hilfreich)

Das Ganze läuft noch parallel im Unterforum Soziales. Ich bleibe bei dem, was ich da geschrieben habe. Einerlei, wer was mit wem ausgemacht hat, das ist Schwarzarbeit vom Feinsten. TE müsste im Minimum auf den Mindestlohn kommen. Basta. Wie sich das das Job-Center und die Bäckerei aufteilen, das ist eine andere Sache. Aber so, wie geht es gar nicht. Auch das Zauberwort Praktikum hilft hier nicht, weil Praktika dieser Art auch mit dem Mindestlohn vergütet werden müssen. Ja, was soll das denn sein, was da abläuft?

wirdwerden

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#7
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

@wirdwerden;:

Zitat:
Einerlei, wer was mit wem ausgemacht hat, das ist Schwarzarbeit vom Feinsten.

Gefällt mir, das ist dir richtige Haltung! Aber rechtlich gesehen arbeitet man ja nicht mehr schwarz, wenn die zuständige Behörde, hier das JC informiert wurde.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38356 Beiträge, 13981x hilfreich)

Doch, man arbeitet dann schwarz, wenn keine Sozialabgaben abgeführt werden. Und das Job-Center ist hier doch nicht die zuständige Meldebehörde. Und wie das juristische Konstrukt sein soll, ist mir auch Schleierhaft. Es handelt sich ja um keine vom Steuerzahler geförderte Maßnahme zur Integration von ALG II Empfängern mit Defiziten. Die Betroffene "verdient" unter Mindestlohn, für sie wird nichts abgeführt, ja, was ist das dann? Jedenfalls nichts legales. Dürfen die Job-Center sowas ausmachen? Mir fallen da nur Zauberworte wie "Vertrag zu Lasten Dritter", "Sittenwidrigkeit" ein, sowie auf der strafrechtlichen Seite § 266 a StGB ein. Wenn ich weiter nachdenke, noch viel mehr. Aber, das langt doch schon, oder?

wirdwerden

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