Ein Patient kann seinen Arzttermin entschädigungslos versäumen

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Das stimmt so nicht. Arzttermine sind durchaus verbindlich. Es kann daher sein, dass ein Patient Schadenersatz leisten muss, wenn er ohne triftigen Grund einem Termin fernbleibt.

Mehr dazu: Der Arzt muss beweisen, dass ihm durch den Ausfall ein Schaden entstanden ist. Der Beweis gelingt nicht immer, da er konkret darlegen muss, dass er die Behandlungszeit nicht für andere Patienten nutzen konnte.