Ein Drittel eines Hauses geerbt und ausgesperrt - u.a. Wohnrecht?

7. März 2017 Thema abonnieren
 Von 
PatrickG
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Ein Drittel eines Hauses geerbt und ausgesperrt - u.a. Wohnrecht?

Meine Großmutter ist im Mai 2016 verstorben und hat ein Haus hinterlassen...
Sie hatte drei Kinder.
Eine Tochter lebt. Sie hat ein Drittel Anteil am Erbe
Die andere Tochter - meine Mutter - ist verstorben.
Dieses Drittel ist an mich übergegangen. (Wurde vom Nachlassgericht schon festgestellt.)
Ihr Sohn ist ebenfalls verstorben.
Das letzte Drittel geht somit an seine drei Töchter, die bis dato nicht aufgefunden wurden.

Meine Tante, sprich die noch lebende Tochter, verweigert mir unbegründet den Zugang zum Haus und verweigert jede Mithilfe den dritten Stamm ausfindig zu machen.

Ich wohne in unmittelbarer Nähe des Hauses meiner Großmutter und muss mir in absehbarer Zeit eine neue Wohnung suchen. Kann und darf ich beanspruchen im Haus meiner Großmutter zu wohnen? Dieses steht nun seit fast einem Jahr leer und wird damit natürlich auch nicht wertiger. Kann es denn sein, dass ich "Mitbesitzer" eines Hauses bin und dennoch bald auf der Straße sitzen soll?

Zu Lebzeiten hat mir meine Großmutter einen Schlüssel überlassen. Nachdem sie verstorben ist, hat meine Tante direkt das Schloss ausgewechselt.

Einen Erbschein ansich gibt es leider noch nicht - dazu fehlen leider die drei Töchter meines verstorbenen Onkels die nicht aufzufinden sind, jedoch den 3. Stamm darstellen.

Danke im Voraus für jeden hilfreichen Tipp in dieser Sache.

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2 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1951x hilfreich)

Ich denke es muss nicht immer gleich ein Rechtsanwalt sein.
Möglicherweise rückt die Information über die Rechtslage schon einiges an den eigenen Wunschvorstellungen zurecht.
Und wenn man sich dann mit der Tante tatsächlich nicht einigen kann, dann kann man über weitere Schritte nachdenken.

Zitat (von PatrickG):
Kann und darf ich beanspruchen im Haus meiner Großmutter zu wohnen?

Beanspruchen kann man alles - die Preisfrage ist aber, ob man das rechtlich auch durchsetzen kann.
M.E. in der derzeitigen Situation NEIN, weil eben ALLE Miterben mit einer Nutzung durch dich einverstanden sein müssen.

Alle Miterben dürfen nur gemeinschaftlich über die Erbsache verfügen.
Andererseits sind alle Miterben verpflichtet an Maßnahmen der ordnungsgemäßen Verwaltung mitzuwirken.
dazu z.B. dort unter Verwaltung der Erbengemeinschaft: Einführung - mit den entsprechenden Gesetztesverweisen
https://www.wf-frank.com/detail/article/verwaltung-der-erbengemeinschaft-1579.html
oder z.B. hier
http://www.erbrecht-ratgeber.de/erbrecht/erbschaft/erbengemeinschaft-immobilie.html

M.E. fällt es unter ordnungsgemäße Verwaltung, wenn das Haus nicht leersteht und stattdessen die Einnahmen aus der von dir zu zahlenden Nutzungsentschädigung angesammelt werden (z.B. auch für notwendige Instandhaltungen). Zusätzlich würde sich die Erbengemeinschaft die Betriebskosten ersparen, die du dann übernimmst (verbrauchsunhängige - z.B. Grundsteuer, Versicherungen und verbrauchsabhängige - z.B. Wasser, Heizung). Zudem muss das Haus ja zur Vermeidung von Frostschäden sowieso beheizt werden.
Das könnten Argumente sein, mit denen du die derzeit bekannte Miterbin (Tante) dazu bringen könntest, deinem Wunsch zuzustimmen. Zudem würde es auch den Interessen der bisher unbekannten Miterben entsprechen (vorausgesetzt der denen zustehende Anteil aus deiner Nutzung wird ordnungsgemäß beseitegelegt).
Ohne Zustimmung deiner Tante läuft da aber nichts.

Die Zusatzfrage wäre, ob es in der derzeitigen Situation klug wäre, das Haus zu bewohnen.
Klar sollte dir sein, dass du natürlich nur Miete/Nutzungsentschädigung in Höhe deines Anteils sparst (abzgl. einer Rücklage für Instandhaltungen, da du natürlich auch hier in Höhe des Anteils zahlungspflichtig bist.
Angenommen du wärst eingezogen, hättest vielleicht noch alles ordentlich hergerichtet/tapeziert/gestrichen, die irgendwann mal gefundenen Miterben sind aber dagegen. Dann musst du erneut umziehen.

Einen einklagbaren Anspruch hast du
- gegenüber deiner Tante auf Mitwirkung an der ordnungsgemäßen Verwaltung
- gegenüber deiner Tante auf Zutrittsgewährung
Andererseits könnte die Tante angeben, dass sich lediglich den Nachlass sichergestellt hat, bis die restlichen Erben ermittelt sind.

Wenn du dich mit deiner Tante nicht verständigen kannst und/oder wenn sich die Ermittlung der restlichen Erben noch länger hinzieht, dann wäre es ggf. sinnvoll eine Nachlasspflegschaft beim Nachlassgericht zu beantragen. Dadurch entstehenden dann allerdings zusätzliche Kosten und was der Nachlassverwalter im Rahmen einer ordnungsgemäßen Verwaltung für sinnvoll hält (z.B. Nutzung durch dich), darauf hast du ebenfalls keinen Einfluss.
https://www.anwalt.de/rechtstipps/nachlasspflegschaft-zur-taetigkeit-eines-nachlasspflegers-oder-nachlassverwalters_013072.html

Ansonsten fehlt noch ein wichtiger Aspekt:
Bewohnt die Tante etwa das Haus?
Hat sie es zum Zeitpunkt des Erbfalls schon bewohnt?

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

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