Ein Autounfall, was tun?

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Ein Autounfall, was tun?

Viele Millionen Autounfälle ereignen sich jedes Jahr. Nur die wenigsten wissen dann über ihre Rechte und Pflichten so gut Bescheid, dass sie ihre Ansprüche lückenlos geltend machen können.

Verhalten an der Unfallstelle:

Nach einem Unfall ist es für alle Beteiligten wichtig, Ruhe und Übersicht zu bewahren, um weiteren, größeren Schaden zu verhüten. Wichtig ist der Name und die Anschrift des Unfallgegners sowie das Kennzeichen seines Pkw. Erfragen Sie beim Unfallgegner auch dessen Haftpflichtversicherung und Versicherungsnummer. Sofern der Fahrer des anderen Pkw nicht der Halter des Fahrzeuges ist, erfragen Sie auch dessen Anschrift. Notieren Sie sich Namen und Anschrift von Unfallzeugen und zeichnen eine Unfallskizze. Sie sollten am Unfallort nie mit dem Gegner Vereinbarungen über Entschädigungen treffen. Dies kann später möglicherweise Ihre Ansprüche schmälern oder mindern.

Unfallaufnahme ohne Polizei?

Die Polizei kommt in den meisten Bundesländern auch zu einem so genannten Bagatellunfall. Da die Polizei das Unfallgeschehen selbst dokumentiert und eventuell Fotos vom Unfallort fertigt, sollte sie in jedem Fall hinzugezogen werden. Zudem kann sie von unwilligen Unfallgegnern und Zeugen deren Adresse herausverlangen. Von der Polizei sollten Sie sich unbedingt deren Aktenzeichen geben lassen.

Wie mache ich die Unfallschäden geltend?

Nach einem Unfall kann der Autofahrer den Schadenersatz direkt von der Autohaftpflichtversicherung des Unfallverursachers verlangen; er ist also nicht darauf angewiesen zu warten, bis dieser den Schaden gemeldet hat. Wenn Sie unverschuldet in einen Unfall geraten sind, muss die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners auch Ihre Anwaltskosten übernehmen. Ihr Anwalt wird Sie über die verschiedenen Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüche aufklären und für Sie diese bei der Haftpflichtversicherung geltend machen. Es muss bedacht werden, dass für Unfallfolgen ggf. nicht allein die Haftpflichtversicherung eintritt. Je nach Lage des Falles muss informiert werden: Kaskoversicherung, Insassenunfallversicherung, Rechtsschutzversicherung, gesetzliche oder private Krankenversicherung etc.

Was ersetzt die Kfz-Haftpflichtversicherung?

Aufgabe der Haftpflichtversicherung ist es, Ihnen den Schaden zu ersetzen, der Ihnen bei einem Unfall von einem anderen zugefügt wurde. Sie sollen als Geschädigter finanziell so gestellt werden, als ob der Unfall nicht passiert wäre. Die Autohaftpflichtversicherung muss Ihren Schaden nur dann in voller Höhe ersetzen, wenn der Schädiger den Schaden ganz allein verursacht und verschuldet hat. Abzüge müssen Sie zum Beispiel dann hinnehmen, wenn Sie als Geschädigter den Sicherheitsgurt nicht angelegt hatten oder als Motorradfahrer keinen Schutzhelm trugen.

Die Kfz-Haftpflichtversicherung ersetzt u.a. die Reparaturkosten, eine etwaig vorliegende Wertminderung, Kfz-Folgeschäden, Abschleppkosten, An- und Abmeldekosten, Nutzungsausfall oder Mietwagenkosten, Unkostenpauschale etc. Sofern es sich nicht um einen Einfachschaden handelt, übernimmt die gegnerische Versicherung die angemessenen Kosten für die Schadenbegutachtung durch einen Kfz-Sachverständigen.

Bei Unfallverletzungen können Sie beispielsweise Heilungskosten, Verdienstausfall und Schmerzensgeld geltend machen. Die Höhe des Schmerzensgeldes richtet sich unter anderem nach der Schwere der erlittenen Verletzungen, der unfallbedingten Beeinträchtigung der Erwerbstätigkeit oder dem Krankenaufenthalt und dem Grad der Invalidität.