Ein Arbeitsvertrag muss schriftlich geschlossen werden

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Das stimmt so nicht: Arbeitsverträge können auch formlos geschlossen sein – mündlich oder durch schlüssiges Handeln (Eingliederung eines Arbeitnehmers in den Betrieb).

Es reicht also - wie bei den allermeisten anderen Verträgen auch - eine formlose Einigung der Parteien.

Obwohl auch ohne schriftliche Vereinbarungen ein Arbeitsvertrag geschlossen werden kann, ist es dringend zu empfehlen, jeden Arbeitsvertrag schriftlich festzuhalten. Ohne einen solchen schriftlichen Vertrag können Sie im Falle von Meinungsverschiedenheiten meistens nicht beweisen, dass überhaupt ein Vertrag zustande gekommen ist.

Manchmal kann es für Arbeitnehmer allerdings auch ratsam sein, nicht auf einen schriftlichen Vertrag zu bestehen. Wenn man nämlich bereits seit längerem regelmäßig Lohn- bzw. Gehaltsabrechnungen erhalten hat, kann die Dauer des Arbeitsverhältnisses und die Höhe der Bezahlung jederzeit durch Vorlage der Abrechnungen bewiesen werden. In einem solchen Fall bringt ein schriftlicher Vertrag dem Arbeitnehmer nicht viel, kann aber umgekehrt eine Gelegenheit für den Arbeitgeber sein, Verschlechterungen der Vertragsbedingungen durchzusetzen.

Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses ist dagegen nur schriftlich möglich.