Eigentumswohnung zu teuer verkauft

15. März 2002 Thema abonnieren
 Von 
Constantin
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Eigentumswohnung zu teuer verkauft

Ich habe eine Eigentumswohnung für Steuerzwecke bei der Hypovereinsbank gekauft und habe erst zu spät festgestellt das diese Wohnung viel zu teuer war.
Ich wurde regelrecht überrumpelt .Was kann ich dagegen unternehmen?

Verbaut?

Verbaut?

Ein erfahrener Anwalt im Baurecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Baurecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Freak
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zu teuer ist meist Ihr Problem. Sie könnten nur eine Kaufpreisminderung erwirken, wenn ein Mangel vorliegt, der zu eben einer Kaufpreisminderung führt.

Der Vertrag wird wahrscheinlich auch nicht nichtig sein. Wucher liegt nur vor, wenn mehr als das doppelte des üblichen Preises verlangt wird.

Sie hätten sich zunächst genauer informieren müssen, wieviel die Wohnung wert ist.

mfg

Freak

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Scharnhorst
Status:
Praktikant
(827 Beiträge, 127x hilfreich)

In diesem Zusammenhang ist mir die Entscheidung des OLG München - Az. 5 U 5342/99 - vom 11.04.00 bekannt. In diesem Rechtsstreit ging es um Rückabwickklung von Darlehensverträgen und Schadensersatz.
Nachdem das LG Münschen in I. Instanz die Klage des Erwerbers gegen die Hypobank abgewiesen hatte, hielt das OLG das Haustürwiderrufsgesetz für anwendbar, da vorliegend nicht nur der Kaufpreis sondern auch weitere Dienstleistungen wie z.B. Mietgarantie, Nebenerwerbskosten, Provisionen, etc. direkt über die Bank finanziert wurden.

Im übrigen lag eine erhebliche Diskrepanz zwischen Verkehrswert der Immobilie und Darlehnssumme vor, so daß im Hinblick auf den von der Hypobank beauftragten Vertrieb eine Zurechnung erfolgte. In diesem Fall wurde das "Konzept" als Paket von einem geschulten Drücker für Kaufpreis, Steuervorteile, etc. mit Lebensversicherung offeriert.
Weitere Informationen zum Urteil finden Sie unter:

http://www.forum-schuldnerberatung.de/rechtspr/allgem/1014.htm

Mit freundlichen Grüßen

Scharnhorst
Rechtsanwalt

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.319 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen