Sehr geehrte Leserinnen & Leser,
ich habe eine Frage zur folgenden Sachlage:
Meine Frau und ich haben eine Eigentumswohnung gekauft, die laut Exposé im Jahre 2008 als saniert beschrieben wurde. Im Kaufvertrag haben wir uns auf den Passus „gekauft, wie gesehen" geeinigt.
Bei der Übergabe der Wohnung stellte sich heraus, dass zwei Steckdosen nicht funktionierten. Dies wollte die ehemalige Eigentümerin noch beheben.
Während der Sanierungsarbeiten ist unserem befreundeten Elektroniker aufgefallen, dass einige Leitungen selbstständig durch den davor in der Wohnung lebenden Mieter erneuert und erweitert wurden.
Ein Beispiel: Er hat im Badezimmer einen Whirlpool verbaut, hat den Strom dafür von einer Steckdose abgezweigt, die im Bad ist. Diese Steckdose hat er aus der Küche ins Bad gezogen (selber Kreislauf) und nicht einmal geerdet (klassische Nullung). Wenn man sich die ganze Wohnung ansieht, fallen weitere Sachen auf, die nicht fachgerecht gearbeitet wurden und zum Teil lebensgefährlich sein könnten.
Nun müssen wir aufgrund von Personenschutz die gesamte Hauselektrik erneuern, was so budgettechnisch nicht geplant war.
Daher unsere Frage, bleiben wir auf den Kosten sitzen für die komplette Sanierung der Elektrik oder gibt es eine rechtliche Möglichkeit, hier eine Kostenaufteilung durchzusetzen?
Vielen lieben Dank und beste Grüße
Loly
Eigentumswohnung gekauft mit fragwürdigen Elektroleitungen
22. Februar 2017
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Frage vom 22. Februar 2017 | 09:07
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Eigentumswohnung gekauft mit fragwürdigen Elektroleitungen
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#1
Antwort vom 22. Februar 2017 | 13:59
Von
Status: Master (4953 Beiträge, 2376x hilfreich)
ZitatDaher unsere Frage, bleiben wir auf den Kosten sitzen für die komplette Sanierung der Elektrik oder gibt es eine rechtliche Möglichkeit, hier eine Kostenaufteilung durchzusetzen? :
Es wird wohl kaum was hier zu machen sein (der Voreigentümer wusste von dem wohl nichts), zum anderen bedeutet Sanierung nicht Erneuerung der elektrischen Anlage, des weiteren wurde ja gekauft wie gesehen. Warum hat man zur Besichtigung nicht gleich im Vorfeld einen Fachmann hinzu gezogen?
Die Absicherung der Endstromkreise für den erweiterten Schutz (RCD) wurde erst 2008 in der VDE 0100-410 aufgenommen, und wenn damals renoviert wurde, fällt dies unter die Übergangsfrist.
ZitatWährend der Sanierungsarbeiten ist unserem befreundeten Elektroniker aufgefallen, dass einige Leitungen selbstständig durch den davor in der Wohnung lebenden Mieter erneuert und erweitert wurden. :
Wenn man schon beim Fachmann ist, der Elektroniker sollte auch nicht an einer elektrischen Anlage herum fummeln, das bleibt den Betrieben mit Meister und Eintrag ins Installateursverzeichnis überlassen.
ZitatDiese Steckdose hat er aus der Küche ins Bad gezogen (selber Kreislauf) und nicht einmal geerdet (klassische Nullung). :
Seit 1973 ist die Nullung bei Neuanlagen verboten, also müsste diese Leitung eben stillgelegt werden.
#2
Antwort vom 22. Februar 2017 | 14:29
Von
Status: Weiser (16918 Beiträge, 5884x hilfreich)
Gab es nur einen Vorbesitzer oder woher will dein Elektriker das wissen?ZitatWährend der Sanierungsarbeiten ist unserem befreundeten Elektroniker aufgefallen, dass einige Leitungen selbstständig durch den davor in der Wohnung lebenden Mieter erneuert und erweitert wurden. :
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 22. Februar 2017 | 15:35
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatGab es nur einen Vorbesitzer oder woher will dein Elektriker das wissen? :
Nein, es gab mehrere Vorbesitzer.
Der letzte Mieter hat viele Arbeiten selber gemacht, Bad gefliest, Decken abgehangen, Spots eingebaut etc..
Durch diese Arbeiten sieht man, dass höchstwahrscheinlich auch der andere Mumpitz vom Mieter gemacht wurde (weil u.A. selbe Materialien für Kabel etc. verwendet wurden).
#4
Antwort vom 22. Februar 2017 | 16:35
Von
Status: Praktikant (770 Beiträge, 247x hilfreich)
Zitat:
Nein, es gab mehrere Vorbesitzer.
Wie alt ist das Haus?
Zitat:
Diese Steckdose hat er aus der Küche ins Bad gezogen (selber Kreislauf) und nicht einmal geerdet (klassische Nullung).
Ich möchte hier niemandem zu nahe treten, aber auch eine Nullung ist eine Erdung.
#5
Antwort vom 22. Februar 2017 | 17:35
Von
Status: Master (4953 Beiträge, 2376x hilfreich)
ZitatIch möchte hier niemandem zu nahe treten, aber auch eine Nullung ist eine Erdung. :
Nö leider nicht ganz, denn bei der Nullung wird der PEN vom Netz verwendet, also es ist keine Verbindung zum Erder vom Haus vorhanden. Entsprechend ist das Netz denn ein TN-C Netz, beim TN-C-S dagegen wird im HAK die Trennung PEN zu N und PE vollzogen, womit auch gleichzeitig der PE mit dem Fundamenterder verbunden wird.
Bei der Nullung kann kein RCD (Fehlerstromschalter) funktionieren, und zusätzlich sehr gefährlich ist wenn der PEN mal unterbrochen ist und ein SK 1 Gerät einen Körperschluss hat, damit liegt die gesamte Spannung von L am Gehäuse an.
Wird jetzt renoviert muss eben die Installation der von Laien bedienbaren Endstromkreisen mit einem RCD als zusätzlicher Schutz versehen werden. Nur die Norm trat erst im Laufe des Jahres 2008 in Kraft, und damit ist es für den TE hier nicht von Bedeutung.
ZitatDer letzte Mieter hat viele Arbeiten selber gemacht, :
Hier liegt das Problem, wenn der Mieter länger als 6 Monate ausgezogen ist, kann man leider solche Mieter nicht mehr haftbar machen. Zudem wäre der Mieter wohl nur für seine Umbauten, welche man auch Stilllegen kann verantwortlich.
Der Kernpunkt ist eben, alte Verkabelung, welche zum Zeitpunkt der Errichtung noch erlaubt war.
ZitatNun müssen wir aufgrund von Personenschutz die gesamte Hauselektrik erneuern, was so budgettechnisch nicht geplant war. :
Der Personenschutz wäre auch ohne die Eingriffe des Mieters nicht nach Stand der Technik vorhanden.
#6
Antwort vom 22. Februar 2017 | 19:41
Von
Status: Praktikant (770 Beiträge, 247x hilfreich)
Zitat:
Nö leider nicht ganz, denn bei der Nullung wird der PEN vom Netz verwendet, also es ist keine Verbindung zum Erder vom Haus vorhanden..
Stimmt, es wird der PEN vom Netz verwendet. Und der ist bei TN-Systemen unterspannungsseitig am Speisetrafo geerdet.
In meiner Hütte (Bj. 57) war bei Kauf vor 10 Jahren alles "klassisch genullt".
Deshalb die Frage nach dem Alter des Hauses - gibt es dort überhaupt Erder?
#7
Antwort vom 23. Februar 2017 | 06:43
Von
Status: Master (4953 Beiträge, 2376x hilfreich)
ZitatDeshalb die Frage nach dem Alter des Hauses - gibt es dort überhaupt Erder? :
Da es ein MFH ist, und wenn nicht jeder Eigentümer schwarz an der Elektroinstallation herum gewerkelt hat, wird inzwischen wohl ein Staberder bei nicht vorhandenem Fundamenterder eingebaut sein. Ich kann mir fast keinen Fachbetrieb vorstellen, welcher über diese Einrichtung hinweg sieht.
ZitatIn meiner Hütte (Bj. 57) war bei Kauf vor 10 Jahren alles "klassisch genullt". :
Klar wurde früher so gemacht, und man hatte oft den PEN zum N und PE getrennt, um eine Funktion des RCD zu erreichen. Ist vielleicht ein wenig Schutz, jedoch ohne Erdfühligkeit eines Erdes ist ein RCD auch nur bedingt ein Schutz.
#8
Antwort vom 23. Februar 2017 | 09:29
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Haus ist von 1930, also ursprünglich gab es keine Erder. Wurde nach und nach was dran gemacht, nicht ganz nachvollziehbar. Man sieht halt besonders, was als letztes gemacht wurde.
Wie dem auch sei, der Strom wird nun komplett neu gemacht - lieber bisschen Kosten haben, als eine lebensgefährliche Wohnung..
#9
Antwort vom 23. Februar 2017 | 09:58
Von
Status: Praktikant (770 Beiträge, 247x hilfreich)
ZitatHaus ist von 1930, also ursprünglich gab es keine Erder. Wurde nach und nach was dran gemacht, nicht ganz nachvollziehbar. Man sieht halt besonders, was als letztes gemacht wurde. :
Wie dem auch sei, der Strom wird nun komplett neu gemacht - lieber bisschen Kosten haben, als eine lebensgefährliche Wohnung..
Sehr vernünftig!
Bei Erneuerung auch an ausreichende Anzahl von Steckdosen denken, und auch die vorhandenen Leitungen analysieren bzw. erneuern (Leitungsquerschnitte!). Großes Problem nämlich: da werden aufgrund ungenügender Anzahl von Steckdosen diese Mehrfachverlängerungen reingesteckt und Wasserkocher, Mikrowelle und was es sonst noch so gibt heutzutage drangehängt. Da sind Brände aufgrund der damals üblichen kleinen Leitungsquerschnitte vorprogrammiert.
Baujahr 1930 - Donnerwetter, da habt ihr aber noch was zu tun.
Zitatund man hatte oft den PEN zum N und PE getrennt, um eine Funktion des RCD zu erreichen. Ist vielleicht ein wenig Schutz, jedoch ohne Erdfühligkeit eines Erdes ist ein RCD auch nur bedingt ein Schutz. :
Vorbesitzer bei mir war der ursprüngliche Bauherr (verstorben), und der hatte nichts gemacht. Ich habe alles neu gemacht und PEN aufgetrennt. Tiefenerder habe ich aufgrund des Untergrundes nicht reinbekommen und deshalb das metallene Wasserrohr ins Haus verwendet.
Danke für den angenehmen Gedankenaustausch zum PEN!
#10
Antwort vom 23. Februar 2017 | 13:07
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat:
Baujahr 1930 - Donnerwetter, da habt ihr aber noch was zu tun.
Das auf jeden Fall... Nächste Woche kommen die ganzen Schlitze. Alles wird neu gemacht und auch ausreichende Querschnitte verwendet.
#11
Antwort vom 23. Februar 2017 | 14:35
Von
Status: Unparteiischer (9326 Beiträge, 2998x hilfreich)
ZitatAlles wird neu gemacht und auch ausreichende Querschnitte verwendet. :
Macht ihr es selbst, bzw. zum Teil selbst? ich bin vor Jahren dem Rat eines Freundes (Elektriker) gefolgt und habe in den Wänden, wo später große Schränke vor stehen oder hinter Fliesen, überall 5 mal 1,5 verlegt, obwohl nur 3 benötigt werden.
War vom Material nur unwesentlich teurer und hat in bisher (Gott sei Dank) in nur einem Fall dazu geführt, dass ich die Wand wegen einer defekten Leitung nicht aufreißen musste. Konnte so eine der "freien" Leitungen umfunktionieren.
Nur so als Tip gedacht.
Berry
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