Hallo, ich bin neu hier und habe folgendes Problem:
Wir kauften eine Eigentumswohnung im EG einer Wohnanlage. Beim Kauf war die Wohnanlage noch nicht im Bau. Jetzt, nach der Fertigstellung der Wohnanlage, stellen wir fest das auf unserem Gartenanteil (Sondernutzungsrecht) direkt an der Terrasse angrenzend ein Abwasser-Übergabeschacht sitzt. Über diesen Schacht läuft das komplette Abwasser der Wohnanlage. In den notariell beglaubigten Plänen, Teilungserklärungen, Verträgen und Baubeschreibungen ging nicht hervor das dieser Übergabeschacht, welcher jederzeit zugänglich sein muß und wir deshalb in der Gartengestaltung eingeschränkt sind, auf dem uns zugewiesenen Gartenanteil direkt angrenzend zur Terrasse sitzt. Eine Versetzung kommt lt. dem Bauträger nicht in Frage und man müsse das so hinnehmen. Frage, muß solch ein Übergabeschacht, auch wenn dieser auf Gemeinschaftseigentum mit Sondernutzungsrecht errichtet ist, in Verträgen für den Käufer beschrieben und aufgeführt sein? Hat man in diesem Fall eine rechtl. Handhabe?
Schöne Grüße Thomas
-- Editiert von Moderator am 11.07.2015 23:20
-- Thema wurde verschoben am 11.07.2015 23:20
Eigentumswohnung - Schacht im Garten (Sondernutzungsrecht)
10. Juli 2015
Thema abonnieren
Frage vom 10. Juli 2015 | 21:58
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Eigentumswohnung - Schacht im Garten (Sondernutzungsrecht)
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#1
Antwort vom 11. Juli 2015 | 23:08
Von
Status: Unbeschreiblich (120363 Beiträge, 39881x hilfreich)
Admin, bitte verschieben ...
#2
Antwort vom 13. Juli 2015 | 16:30
Von
Status: Bachelor (3883 Beiträge, 2383x hilfreich)
Das ist eher eine Frage, was für eine Beeinträchtigung von diesem Schacht ausgeht. Einschränkungen in der Gartengestaltung sind wahrscheinlich eher untergeordneter Bedeutung. Ein großer Blumentopf auf Rollen über den Schachtdeckel geschoben ist eine einfache Lösung.
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