Eigentumsverhältnis nach Ablauf des Mietvertrags

5. Januar 2014 Thema abonnieren
 Von 
fb380820-62
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Eigentumsverhältnis nach Ablauf des Mietvertrags

Hallo liebe Mitglieder dieses Forums,
vorab möchte ich sagen, dass ich es unglaublich toll finde, dass es so ein Forum gibt. Noch mehr, dass Menschen sich in Ihrer Freizeit mit Problemen anderer befassen. Dafür vielen Dank!

Zu meiner Frage, welche sicher einfach beantwortet werden kann:
Meine Mitbewohnerin hat ihren Mietvertrag zum 31.12.2013 fristgerecht gekündigt und hat all ihr Eigentum aus der Wohnung mitgenommen. Im Keller steht noch eine Waschmaschine, die sie mir geschenkt hatte (mündlich ohne Zeugen). Nun sagt sie, dass sie kommende Woche vorbei kommt und die Waschmaschine nun doch noch abholen will, was mir natürlich sehr missfällt. In den Keller kommt sie durch andere Vermieter im Haus, mich braucht sie dafür nicht.
Darf sie die Waschmaschine nun einfach wieder mitnehmen? Nachweislich ist es ihr Eigentum, aber sie wohnt ja nicht mehr dort. Hat sie also immer das Recht die Waschmaschine wieder einzufordern, so unfair wie es auch ist?

Vielen Dank vorab für den Meinungsaustausch!

Grüße,

Phil

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1379x hilfreich)

quote:
Nachweislich ist es ihr Eigentum,


Was ist daran so schwer zu verstehen?

quote:
die sie mir geschenkt hatte (mündlich ohne Zeugen)

Wem wird ein Richter wohl mehr glauben?

quote:
so unfair wie es auch ist?


Fair oder nicht, so ist das Leben.

-----------------
""

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#2
 Von 
fb380820-62
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für deine Antwort. Naja, aus sowas lernt man. Zukünftig einfach alles schriftlich festhalten und dann kann so etwas nichr noch einmal passieren. Das ist vermutlich das einzige was man da machen kann.

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