Vielen dank für die prompte antwort, mein fall ist allerdings etwas kompliziert.
Eingetragener Eigentümer des Hauses ist der Vater, eingetragener Eigentümer des
Grundstückes die Tochter. Die hat das Grundstück, das ursprünglich auf Erbpacht lief vor
einigen Jahren gekauft.
Das Haus bewohnen aber beide Parteien, der Vater als Eigentümer und die Tochter als
Mieter.
Von besonderem Interesse ist jetzt, ob der Vater ohne Zustimmung der Tochter
das Haus veräußern kann. Wäre nett , wenn du dazu noch mal antwortest .....
Vielen Dank im voraus
S.Pungel
Eigentumsverhältniss genau
15. März 2002
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Frage vom 15. März 2002 | 20:24
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Eigentumsverhältniss genau
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