Hallo Leute,
heute habe ich mal eine Frage, da ich im Mietrecht nicht mehr zu fit bin.
Folgende Situation:
Eine Wohnung wird im Jahr 2001 mit Einbauküche übergeben. Im Jahr 2007 schreibt der Vermieter (angeblich) einen Brief, dass er an der Küche kein Interesse mehr hat und sie hiermit ins Eigentum des Mieters übergehe. Seitens des Mieters ist das Schreiben nicht erinnerlich und es erfolgt auch keine Bestätigung oder Annahme etc.
Im Zuge des jetzigen Auszugs fordert der Vermieter, die Küche zu entfernen, da sie Eigentum des Mieters sei.
Muss die Küche vom Mieter entfernt werden?
Vielen Dank und viele Grüße
Justice
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"justice"
Eigentumsübergang?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
PS:
Im Mietvertrag ist hierzu überhaupt nichts geregelt...
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"justice"
Allein durch den Brief wird der Mieter nicht Eigentümer der Küche . Der Vermieter mag die Annahme des Angebotes (mehr ist es nicht) nachweisen.
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"Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen."
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Gibt es wenigstens ein Übergabeprotokoll aus 2001, in dem steht, das die Küche schon beim Einzug vorhanden war?
Außerdem wäre es hilfreich, wenn der Mieter nachweisen kann, das er die Küche vom Vermieter
übernommen hat (und nicht vom Vormieter).
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""
Vielen Dank. Ich gehe auch davon aus, dass der Vermieter es sich nicht so einfach machen kann, den alten Plunder loszuwerden.
Nochmals danke
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"justice"
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