Eigentum nach WEG? („Gebrauchtes Sondereigentum")

12. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
Frank8574
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 6x hilfreich)
Eigentum nach WEG? („Gebrauchtes Sondereigentum")


Hallo,

betreffend dem Kaufwunsch meinerseits betreffend einer kleinen vermieteten Eigentumswohnung
liegt mir nun der Entwurf des Kaufvertrages vor. Finde aber in dem Kaufvertrag bezügl. der Objektbeschreibung keine
Begriffe wie Wohnungseigentum oder ähnliches. Auch muss der Verwalter zustimmen!? Handelt es sich hierbei um Eigentum nach WEG?


***************************************** Auszug Start ***************************************

Kaufvertrag über gebrauchtes Sondereigentum:


I. Grundbuchstand und Vorbemerkungen

1. Im Wohnungsgrundbuch des Amtsgerichts xyz … Blatt… ist folgender Grundbesitz vorgetragen:

210,84/10.000 – Miteigentumsanteil an dem Grundstück

Gemarkung: xyz
lfd. Nr.: xyz
Flustück: xyz
Größe: xyz
Lage: xyz

verbunden mit dem Sondereigentum an der Wohnng und dem Kellerraum, im Aufteilungsplan mit
Nr. 17 bezeichnet.

Für jeden Miteigetums ist ein Grundbuchblatt angelegt (Bl. xyz); der hier eingetragene
Miteigetumsanteil ist durch die zu den anderen Miteigentumsanteilen gehörende
Sondereigentumsrechte beschränkt.

Veräußerungsbeschränkung:
Zustimmung durch Verwalter.

Ausnahme:
Veräußerung
a) durch den Konkursverwalter,
b) durch Zwangsvollstreckung.

Wegen Gegenstand und Inhalt des Sondereigentums Bezugnahme auf Bewilligung vom
xx.yy.zzzz (ur-Nr. yxz und zxy)

2. Als Eigentümer ist im Grundbuch derzeit eingetragen:

xyz zyx zu Alleineigentum

- aufgrund Auflassung vom xx.yy.zzzz sowie xx.yy.zzzz

3. Abteilungen II und III des Grundbuches sind unbelastet.

4. Der Notar hat das Grundbuch am 20. Dezember einsehen lassen.

5. Dem Käufer ist der Inhalt der oben genannten Uurkunde/n bekannt.

6. Das Grundstück ist mit einem Mehrfamlilienhaus bebaut (Baujahr. 1964).


II. Kauf

Der Verkäufer

verkauft

hiemit das zuvor bezeichnete Sondereigentum mit allen Rechten, Bestandteilen und etwaigem
gesetzlichen Zubehör

an

den Käufer zum Alleineigentum.


III. Kaufpreis...
***************************************** Auszug Ende ***************************************

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Heike J
Status:
Student
(2145 Beiträge, 1388x hilfreich)

Ja, die Wohnung ist das Sondereigentum.

5x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Frank8574
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 6x hilfreich)

Hallo Heike J., danke für die schnelle Antwort.
Frage mich nur noch, wie ich so eine Zustimmungspflicht des Verwalters einschätzen (Kauf/Verkauf) sollte? Hatte ich bis jetzt noch nicht.

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Heike J
Status:
Student
(2145 Beiträge, 1388x hilfreich)

Es nicht unüblich, dass in der Teilungserklärung verankert ist, dass die Zustimmung des Verwalters eingeholt werden muss.

Teile dem Notar die Kontaktdaten des Verwalters mit, er kümmert sich dann darum.

3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Frank8574
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 6x hilfreich)

Danke.

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119616 Beiträge, 39755x hilfreich)

Zitat (von Frank8574):
betreffend dem Kaufwunsch meinerseits betreffend einer kleinen vermieteten Eigentumswohnung

Man hat hoffentlich die Beschlüsse etc. alle eingesehen? Oder kauft man "blind"?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Frank8574
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 6x hilfreich)

Hallo Harry van Sell,
bis jetzt habe ich mir nur die letzten drei EGV-Protokolle angesehen und nichts auffälliges entdecken können. Die Teilungserklärung kommt als nächstes dran, wenn sie das meinen?

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Paragrafenreiter
Status:
Praktikant
(771 Beiträge, 478x hilfreich)

Fordere dir die Beschlusssammlung an. Es kann auch Beschlüsse geben die älter als 3 Jahre sind, aber durchaus kostspielig für dich sein können.
Die Verwalterzustimmung ist ein eher formeller Akt. Es gibt nicht viele Gründe warum der Verwalter seine Zustimmung zum Verkauf versagen könnte.

3x Hilfreiche Antwort

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