Eigentümerversammlung verbietet Trockner und schränkt Balkonnutzung ein

4. Mai 2015 Thema abonnieren
 Von 
Flexo123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 3x hilfreich)
Eigentümerversammlung verbietet Trockner und schränkt Balkonnutzung ein

Hallo zusammen,

ich wohne mit meiner Freundin gemeinsam in einer 1-Zimmer Eigentumswohnung ihrer Mutter (einen Mietvertrag gibt es nicht). Da die Mutter in Übersee lebt kann Sie nicht an den Versammlungen teilnehmen.

Nun haben wir einen Beschluss der Versammlung erhalten in dem zum einen Verboten wird den Trockner im Waschraum zu nutzen. Dieser läuft über eine Steckdose die an unseren Zähler geht. Die Begründung lautet das Presseberichte den Beweis führen würden das Trockner schnell brennen wenn diese auf der Waschmaschine stehen. Es gibt jedoch nur einen Platz pro Bewohner.

Des Weiteren wurden wir darauf hingewiesen, dass es nicht erlaubt ist Dinge auf den Balkon zu stellen die höher als die Brüstung sind. Auch das Aufhängen von Wäsche ist dort Sonntags verboten. Auf Balkon steht ein Grill der ca. 20 cm höher als die Brüstung ist.

Im Internet wird dieses Thema oft diskutiert jedoch kenne ich den Unterschied zwischen Mietrecht und Eigentumsrecht nicht. Daher die Frage, kann mir die Versammlung dies Verbieten. Wir haben keinen Platz in der Wohnung für den Trockner und den Grill möchte ich auch ungern wegwerfen, daher bin ich für jede Hilfe dankbar.

Liebe Grüße Flexo

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Habt Ihr irgendwelche gültigen Vollmachten die Eigentümerin zu vertreten?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Flexo123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 3x hilfreich)

@Harry

Hallo, nein eine Vollmacht haben wir nicht, werden wir uns aber für die Zukunft ausstellen lassen um solchen "Problemen" früher entgegen treten zu können.

Ich verstehe nach wie vor nicht wie mir andere Eigentümer die Nutzung unseres Balkons vorschreiben können. Es ist ja nebenbei auch ein Gasgrill, daher wird auch niemand eingeräuchert. Auch das plötzliche Verbieten des Trockners kann ja wohl nicht angehen.

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Nun, wenn ein Beschluss gefasst wird, dann kann der Miteigentümer dagegen klagen oder ihn akzeptieren und sich daran halten.

Da sollte man sich im übrigen beeilen, denn eine Klage ist meines Wissens nur nur 4 Wochen nach Beschlussfassung möglich.
Da muss die Mutter sich dann beeilen, selbst zu klagen oder einen Anwalt zu bauftragen.



Zitat:
Ich verstehe nach wie vor nicht wie mir andere Eigentümer die Nutzung unseres Balkons vorschreiben können.

Weil man kein Alleineigentümer ist, sondern in einer Gemeinschaft mit diversen Regeln.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12321.10.2020 15:11:31
Status:
Lehrling
(1531 Beiträge, 917x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Nun, wenn ein Beschluss gefasst wird, dann kann der Miteigentümer dagegen klagen oder ihn akzeptieren und sich daran halten.
Da sollte man sich im übrigen beeilen, denn eine Klage ist meines Wissens nur nur 4 Wochen nach Beschlussfassung möglich.
Da muss die Mutter sich dann beeilen, selbst zu klagen oder einen Anwalt zu bauftragen.

Davon abgesehen das die Frist für eine Beschlussanfechtungsklage 1 Monat beträgt bleibt die Frage offen, wie groß die Chance auf eine erfolgreiche Anfechtung wohl sein mag.
Tendenziell gehe ich hier von nahezu 0 aus, denn natürlich kann die WEG beschließen das Trockner nicht im Wäscheraum betrieben werden dürfen.
Was Mieter hiervon halten kann der WEG völlig gleichgültig sein.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12321.10.2020 15:11:31
Status:
Lehrling
(1531 Beiträge, 917x hilfreich)

Ich vergaß: Ein Beschluss ist so lange gültig bis er erfolgreich angefochten wurde !

-- Editiert von Tobias F am 05.05.2015 09:08

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
wohni
Status:
Praktikant
(789 Beiträge, 585x hilfreich)

Die Eigentümergemeinschaft hat kein Recht, Beschlüsse zu Ungunsten Dritter zu fassen.

Wenn man eine Bindungswirkung gegen die Eigentümer bzgl. Trockner und Balkonausrüstung oberhalb der Brüstung vielleicht noch annehmen kann, so wirkt ein solcher Beschluss aber keinesfalls unmittelbar gegen die Mieter von Eigentumswohnungen.

Denn ein Mietvertrag kann ja nicht einseitig geändert werden, sondern nur im Wege der Vertragsänderung unter Vertragspartnern.

Als Mieter würde ich mich an beiden Beschlüssen nicht stören; sie hätten für mich keinerlei Relevanz.

Als Eigentümer würde ich vielleicht sogar selbst die Beschlussanfechtung versuchen.

Der Gebrauch eines Trockners ist doch eine völlig übliche Nutzung in einem Waschraum.
Die Begründung ist so eine Sache für sich.
JEDES elektrische Gerät kann theoretisch einen Brand auslösen.
Wenn die Mehrheit der Eigentümer solche Sorgen hat, hätte man auch beschließen können, dass der Waschraum mit einem Rauchmelder oder sogar mit einer Brandmeldeanlage ausgestattet werden soll.

Für den Innenbereich des Balkons dürfte Sondereigentum oder doch zumindest Sondernutzungsrecht bestehen.
Da haben die anderen Eigentümer auch nichts zu melden (keine Beschlusskompetenz, soweit es nicht um von außen sichtbare bauliche Veränderungen geht).

Als Nichteigentümer würde ich den Beschluss mit dem Wäscheständer auch einfach ignorieren, da für mich nicht gelten würde.
Ich selbst als Wohnungseigentümer habe schon mal erfolgreich einen Beschluss angefochten, mit dem man das Waschen an Sonntagen in der Waschküche verbieten wollte. Was früher vielleicht mal gewisse Wertvorstellungen gewesen sind, wird heute toleranter und moderner gesehen.

Wie gesagt: Als Mieter die beiden Beschlüsse einfach ignorieren.
Rechtlich durchgesetzt werden könnten beide Beschlüsse gegen Mieter nicht. (Wie auch?)

Signatur:

MfG
Wohni

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Flexo123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 3x hilfreich)

Wow, erstmal vielen Dank für die Antworten. Wenn ich das jetzt richtig Verstanden habe kann ich die Beschlüsse ignorieren da ich in diesem Sinne ja der Mieter bin und der Beschluss sich wohl dann nur an nachfolgende Mieter richten würde, oder?

Ich hätte dann aber doch noch eine Frage zum Verständnis:

Kann die WEG ohne richtige Gründe Dinge verbieten? Das Trockner-verbot wird ja mit der Begründung erhoben, dass diese wenn, auf einer Waschmaschine stehend, ein erhöhtes Brandrisiko darstellen würden. Dies wäre auch in diversen Zeitungen zu lesen gewesen.

Es werden dabei keine Quellen angegeben, welche Zeitung, Ausgabe, Fachrichtung etc. Wenn dies auf Wissenschaftlichen Studien, Test etc. beruhen würde dann könnte ich das Verstehen aber dazu gibt es eben keine Information. Auch bei einer Recherche im Internet konnte ich zu diesem Thema nichts finden. Vor allem weil ja eben die Nutzung eines Trockners im Waschraum Gang und Gebe ist.

Wenn dies als Begründung ausreicht kann ich ja dann rein theoretisch Hunde im Haus verbieten lassen weil ich in der Bild Zeitung gelesen habe, dass ein Hund in Hintertukistan seinen Besitzer erschossen hat und ich mich jetzt ergo davor Fürchte, vom Hund erschossen zu werden.

Dieses Beispiel mag jetzt überspitzt sein und ich muss auch gestehen, dass ich mich hier eventuell etwas "reinsteigere", aber ich kann doch niemandem die Nutzung seines gekauften Eigentums verbieten solange weder eine Belästigung vorliegt oder eine sonstige Beeinträchtigung.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12321.10.2020 15:11:31
Status:
Lehrling
(1531 Beiträge, 917x hilfreich)

Zitat (von wohni):
Die Eigentümergemeinschaft hat kein Recht, Beschlüsse zu Ungunsten Dritter zu fassen.

Aha, wo steht das? Natürlich kann die Eigentümergemeinschaft z.B. beschließen des Waschraum in einen Partykeller zu verwandeln.
Wo eventuelle Mieter dann ihre Maschine hinstellen hat die Eigentümergemeinschaft, die ja keinen Vertrag mit den Mietern von Frau xy hat, nicht zu interessieren.
Sonst könnten 20 EIGENTÜMER nicht über ihr gemeinsames Eigentum entscheiden weil Eigentümer 21 vermietet hat.


Zitat (von wohni):
Denn ein Mietvertrag kann ja nicht einseitig geändert werden, sondern nur im Wege der Vertragsänderung unter Vertragspartnern.

Das ist das Problem vermietenden Eigentümer, nicht der Gemeinschaft.


Zitat (von Flexo123):
Kann die WEG ohne richtige Gründe Dinge verbieten? Das Trockner-verbot wird ja mit der Begründung erhoben, dass diese wenn, auf einer Waschmaschine stehend, ein erhöhtes Brandrisiko darstellen würden. Dies wäre auch in diversen Zeitungen zu lesen gewesen.
Es werden dabei keine Quellen angegeben, welche Zeitung, Ausgabe, Fachrichtung etc. Wenn dies auf Wissenschaftlichen Studien, Test etc. beruhen würde dann könnte ich das Verstehen aber dazu gibt es eben keine Information. Auch bei einer Recherche im Internet konnte ich zu diesem Thema nichts finden. Vor allem weil ja eben die Nutzung eines Trockners im Waschraum Gang und Gebe ist.

Wo steht das eine Eigentümergemeinschaft nur beschließen darf was wissenschaftlich untermauert ist, bzw. diese ihre Beschlüsse einem Mieter gegenüber rechtfertigen müssen?




2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
TET
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Das muss nirgends stehen. Es wird abgestimmt. Wenn das Argument ist "Ich hab vom Weihnachtsmann geträumt und der sagt das Dach muss gedämmt werden" und die Mehrheit Stimmt dafür ab dann ist die Argumentation wie es zum Beschluss kam nicht mehr wichtig.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Seb_Weniger
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 661x hilfreich)

Zitat (von TET):
Das muss nirgends stehen. Es wird abgestimmt. Wenn das Argument ist "Ich hab vom Weihnachtsmann geträumt und der sagt das Dach muss gedämmt werden" und die Mehrheit Stimmt dafür ab dann ist die Argumentation wie es zum Beschluss kam nicht mehr wichtig.

Spitzen Kommentar nach in einem fast 1,5 Jahre alten Thread...
@ Mods: Bitte schließen.
Danke.

Ich empfehle mich.

0x Hilfreiche Antwort

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