Eigentümergemeinschaft hat eigengenutzte Appartements und Appartements in Hotelvermietung

27. April 2016 Thema abonnieren
 Von 
Gerd-Josef
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Eigentümergemeinschaft hat eigengenutzte Appartements und Appartements in Hotelvermietung

Hallo, wir sind eine Eigentümergemeinschaft WEG in einem Appartementhaus. Die meisten Appartements sind an einen Hotelbetreiber vermietet. Mein Appartement ist nicht an den Hotelbetreiber vermietet und wird von mir kurzzeitig als Urlaubappartement genutzt, jedoch muss ich alle Grundkosten von den Nebenkosten für den Hotelbetrieb mitzahlen.

Die Gemeinschaftsordung sieht in der Zweckbestimmung des Gebäudes vor: "Sämtliche Einheiten der Wohnanlage dürfen zu beliebigen Zwecken, insbesondere auch gewerblichen Zwecken genutzt werden".

Ich würde mich freuen, wenn jemand einigermaßen juristisch kompetent ist, um mich zu informieren, ob ich diese Belastung aus dem Gewerbebetrieb Hotel mittragen muss.

-- Editier von Gerd-Josef am 27.04.2016 16:28

-- Editier von Gerd-Josef am 27.04.2016 16:42

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12321.10.2020 15:11:31
Status:
Lehrling
(1531 Beiträge, 917x hilfreich)

Zitat:
jedoch muss ich alle Grundkosten von den Nebenkosten für den Hotelbetrieb mitzahlen.

Muss man das verstehen?
Was meinst Du mit diesen "Grundkosten von den Nebenkosten"?


Zitat:
Die Gemeinschaftsordung sieht in der Zweckbestimmung des Gebäudes vor: "Sämtliche Einheiten der Wohnanlage dürfen zu beliebigen Zwecken, insbesondere auch gewerblichen Zwecken genutzt werden".

Ich würde mich freuen, wenn jemand einigermaßen juristisch kompetent ist, um mich zu informieren, ob ich diese Belastung aus dem Gewerbebetrieb Hotel mittragen muss.

Juristisch kompetent bekommst Du "die Meinung" eines Fachanwaltes, nachdem dieser sich alle Unterlagen (TE, GO, Beschlüsse usw.) angesehen hat.
Eine echte Aussage bekommst Du, so Du den Weg gehen willst, dann vom zuständigen Richter.


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#2
 Von 
Heike J
Status:
Student
(2145 Beiträge, 1389x hilfreich)

Letztendlich nutzt der Hotelbetrieb die Wohnungen auch nicht anders, als dass Leute darin wohnen.

Welche Grundkosten fallen denn nur an, weil es sich um einen Hotelbetrieb handelt?
Würden sie wegfallen, wenn die Wohnungen alle normal bewohnt wären?

Dass du deine Wohnung teilweise leerstehen lässt, befreit dich nicht von den der Kostenumlage.

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#3
 Von 
Gerd-Josef
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antwort. In der Nebenkostenabrechnung gibt es die Grundkosten (Wasser, Strom, Heizung, Hausmeister ect.) für das Haus und die spezifischen Eigentümerkosten aus der direkten Benutzung der Appartements. Nach der Gemeinschaftsordnung können die Appartements privat und gewerblich genutzt werden, nur die Frage ist, ob ich dann auch für den X-mal höhere Benutzung durch die Gewerbevermietung auch die hohen Grundkosten als Privatbenutzer mittragen muss. Sicher fallen die Grundkosten nicht weg, aber die sehr überhöhten Nebenkosten durch die Gewerbenutzung ist das Problem.

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#4
 Von 
Heike J
Status:
Student
(2145 Beiträge, 1389x hilfreich)

Welche Grundkosten sind durch die Hotelvermietung höher als sie durch normale Bewohnung wären?

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Gerd-Josef
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

siehe oben

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120252 Beiträge, 39858x hilfreich)

Da müsste man erstmal substantiert darlegen, welche Grundkosten durch die Hotelvermietung höher sind als durch die normale Bewohnung.


Und dann steht man auch noch vor dem Problem, das einem die gewerbliche Nutzung bereits bei Kauf bekannt war.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#7
 Von 
Gerd-Josef
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, leider kann man dies nicht ermitteln. Richtig, die Teilungserklärung war natürlich beim Kauf vorhanden.

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120252 Beiträge, 39858x hilfreich)

Zitat:
Ja, leider kann man dies nicht ermitteln.

Dann wäre die Aussicht juristisch etwas dagegen zu unternehmen bei nahezu 0.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Heike J
Status:
Student
(2145 Beiträge, 1389x hilfreich)

Bei Strom ist es in der Regel bei den Stromanbietern so, dass bei sehr hohem Verbrauch der Grundpreis ganz wegfällt und nur nach Verbrauch berechnet wird.

Geheizt wird auch, wenn die Wohnungen von normalen Bewohnern dauerhaft bewohnt werden. Denen ist auch kalt.

Wasser: Gibt es da einen Grundpreis? Vielleicht bei Warmwasser für das Heizen.

Hausmeister: o.k., da kann durch den dauernden Wechsel mehr Reinigungskosten bzw. mehr Instandhaltung anfallen.

Da hilft nur, einen plausiblen Vorschlag zu machen, wie die Kosten anders sachgerecht umgelegt werden können.
Diesen bei einer Eigentümerversammlung zur Abstimmung bringen.
Bei Nichtgefallen Beschlussanfechtung mit ungewissem Ausgang.

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