Eigentümer mit absoluter Stimmen-Mehrheit ist Hausverwalter

3. August 2003 Thema abonnieren
 Von 
Barbara Senger
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Eigentümer mit absoluter Stimmen-Mehrheit ist Hausverwalter

Wir planen den Kauf einer Eigentumswohnung, bei der in der Teilungserklärung festgelegt wurde, dass pro 100stel Anteil eine Stimme vergeben wird. Nun hat ein Eigentümer 53% aller Stimm-Anteile und somit die absolute Mehrheit. Wie ich bereits nachlesen könnte, ist das zwar unüblich aber nicht gegen das geltende Recht. Jetzt ist dieser Eigentümer aber gleichzeitig auch zum Hausverwalter bestellt worden. Hier machen wir uns große Sorgen, dass er zum einen die Dauer seiner Amtszeit damit selber festlegen kann, die Anerkennung der Jahresabrechnung außer Frage stellen und auch die Finanzierung von Instandhaltungsmaßnahmen alleine bestimmen kann. Das kann doch nicht im Sinne des Gesetzgebers sein? Im schlimmsten Fall, müßten wir finanziell derbe bluten, wenn er beschließt, das Haus von Grund auf zu sanieren. Haben wir eine Möglichkeit, bei Abschluss des Kaufvertrages hier noch ein Veto einzulegen?

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