Hallo zusammen,
folgendes Problem liegt vor:
Gekauft wurde eine schlüsselfertige Wohnung. Beim KV wurden sämtliche Sanitärobjekte herrausgerechnet um notariell beurkundet. Nun haben wir uns beim gleichen Installateur ein Angebot für eine höherwertigere Ausstattung geben lassen. Scheinbar hat der Installateur nicht gewusst, dass wir die Objekte rausrechnen lassen haben. Das Angebot vom Installateur beinhaltete die neuen Objekte und nach jeder Kategorie (z.B. Waschtisch) jeweils die Minusposition "Waschtisch-Anlage" aus Angebot an die Fa. XYZ (hier Bauträger).
Durch diese Unwissenheit des Installateurs weiß ich, welche Werte in der Baubeschreibung im Rahmen der Basisausstattung angesetzt wurden. Wenn ich diese alle addiere erhalte ich aber einen deutlich höheren Betrag, als uns vom Bauträger im KV in Abzug gebracht wurde.
Wir reden hier von einer Differenz von fast 200%.
Wenn ich nun den Bauträger damit konfrontiere, habe ich Chancen den mir zustehenden Betrag (lt. Angebot des Installateurs an den Bauträger) zu erhalten.
Ich freue mich auf euer Feedback.
LG
JD
Eigenleistungen beim Neubau
22. Februar 2017
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Frage vom 22. Februar 2017 | 20:46
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Eigenleistungen beim Neubau
Verbaut?
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#1
Antwort vom 23. Februar 2017 | 09:13
Von
Status: Master (4158 Beiträge, 898x hilfreich)
.
Zitatden mir zustehenden Betrag :
Warum glaubst du dass dir der Betrag zusteht?
gruß charly
#2
Antwort vom 23. Februar 2017 | 12:51
Von
Status: Unbeschreiblich (119558 Beiträge, 39740x hilfreich)
ZitatWenn ich nun den Bauträger damit konfrontiere, habe ich Chancen den mir zustehenden Betrag (lt. Angebot des Installateurs an den Bauträger) zu erhalten. :
Klar.
Mit einer gut begründeten Klage kann man auch notarielle Vereinbarungen angreifen.
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#3
Antwort vom 23. Februar 2017 | 14:32
Von
Status: Lehrling (1980 Beiträge, 1537x hilfreich)
'Der vereinbarte Kaufpreis ist zu hoch' ist aber nach Vertragsabschluss keine besonders gute Begründung...
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