Eigenkündigung Sperre ALG

28. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
Torfkönig2888
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
Eigenkündigung Sperre ALG

Hallo,

ich bräuchte einmal eine rechtliche Beratung was meine Eigenkündigung angeht.
Ich möchte meinem Job kündigen, da ich einen neuen Job antreten werde zu Anfang August. Ich bin bei meinem alten Job noch in der Probezeit. Also kann ich mit einer Frist von 2 Wochen nun kündigen. Dadurch habe ich dann allerdings 2 Wochen Ende Juli in denen ich arbeitslos gemeldet wäre. Zahl das Arbeitsamt mir ALG obwohl ich selbst gekündigt habe oder bekomme ich eine Sperre, mein Grund ist halt mein neuer Job zu welchem ich eine feste Zusage habe.

Weitere Frage, mein Arbeitgeber wird mir einen Aufhebungsvertrag anbieten ( das weißt ich schon) Kann ich diesen eingehen? Hat das Auswirkungen auf das ALG dann?

Vielen Vielen Dank für Hilfe / Beratung...
Mit friedlichen Grüßen,
Torfkönig

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Verstehe ich nicht. Du kannst dann doch einfach zum 31.07 kündigen.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Torfkönig2888
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Ja aber ich wäre gerne so ehrlich und würde. meinem Arbeitgeber die Chance geben meine Stelle nun schon neu zu besetzen....

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119668 Beiträge, 39759x hilfreich)

Zitat (von Torfkönig2888):
ich bräuchte einmal eine rechtliche Beratung was meine Eigenkündigung angeht.

Die bekommt man hier: http://frag-einen-anwalt.de/



Im übrigen sollte man das das Amt fragen, wie sich das auswirkt. Und das ganze dann schriftlich geben lassen. Denn dort scheint eine größere Anzahl von Demenz Betroffener zu arbeiten.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5540 Beiträge, 2498x hilfreich)

Kündige einfach zum 31.7.

Kann natürlich sein, dass dein AG dann umgehend mit 2 Wochen Frist kündigt. Aber dann ist es keine Eigenkündigung mehr und du bekommst ALG1

Zitat (von Torfkönig2888):
Ja aber ich wäre gerne so ehrlich und würde. meinem Arbeitgeber die Chance geben meine Stelle nun schon neu zu besetzen....


Gibst du ihm ja mit der Kündigung.

3x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Torfkönig2888
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Danke hiphappy!

Werde ich vermutlich auch tun. Aber nur nochmal um sicher zu gehen, ich bekomme kein Arbeitslosengeld also eine Sperre, wenn ich aufgrund eines neuen Jobs welchen ich sicher habe kündige?

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Ja.

-- Editiert von -Laie- am 28.06.2017 23:06

Signatur:

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0x Hilfreiche Antwort

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