Eigenkündigug bei Überschreitung der Arbeitszeit

7. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
Rain17
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Eigenkündigug bei Überschreitung der Arbeitszeit

Hallo,

ich habe mal eine Frage und hoffe Sie können mir Antworten geben.
Zunächst zum Sachverhalt:

Ich bin 31 Jahre alt und war von Januar 2003 bis Dezember 2009 vollsozialversicherungsflichtig beschäftigt. Im Oktober habe ich dann die Kündigung zum 31.12.09 erhalten mit einer 4.000 Euro Abfindung verbunden. Glücklicherweise konnte ich quasi direkt einen anderen Arbeitgeber aus derselben Branche finden, der mir persönlich bekannt war, weshalb ich mich auch nicht arbeitssuchend bei der ARGE gemeldet habe. Nun folgende Probleme: Seit ich jetzt am 04.01.10 den neuen Job angetreten habe, wurden Absprachen die im Vorfeld zwischen mir und dem Arbeitgeber getroffen wurden, nicht eingehalten. Es hieß dass das Team aus drei Kollegen bestehe, die sich die Arbeit teilen. Nun fange ich an und es heißt:"Ihr macht das zu zweit!" Dieses auch nicht übergangsweise um einen Engpass zu überbrücken, was ja in Ordnung wäre sondern auf Dauer.
Das heißt für uns konkret: Der neue Arbeitgeber verlangt und erwartet eine Wochenarbeitszeit von 53,5 Stunden. Überstunden kommen extra. Tägliche Arbeitszeit ist mindestens von 08:00 bis 18:00 Uhr mit großzüig gerechnet einer halben Stunde Pause, die man nebenbei am Platz macht. Das Telefon steht in der Zeit natürlich nicht still und die Kunden wollen auch bedient werden in der Zeit, die wissen ja nicht, dass Mittagspause ist. Dazu kommt Samstagsarbeit von 07:00 bis 13:00 Uhr, womit ich bei besagten 53,5 Stunden bin. Laut meiner Kollegin ist das auch keine Ausnahmesituation sondern die Regel. Sie ist seit ca. 15 Monaten dort beschäftigt. Ich habe den Chef auch bereits rauf die Missstände angesprochen, und er sagt 50 Stunden seien völlig normal, nur wenn die ARGE ihn darauf anspricht würde er das doch niemals zugeben! Auch scheint der Personalwechsel wie ich jetzt so nach und nach erzählt bekomme sehr hoch zu sein. Im Arbeitsvertrag steht leider keine konkrete Wochenarbeitszeit drin, nur "Die regelmäßige Arbeitszeit richtet sich nach den Anforderungen des Arbeitgebers. Beginn und Ende der tglichen Arbeitszeit werden vom Arbeitgeber bestimmt."

Ich frage mich dann, wie ich meinen privaten Haushalt organisieren soll. Ausser arbeiten und schlafen bleibt dann nicht mehr viel. Nicht falsch verstehen: Ich will nichts geschenkt. Ich möchte arbeiten, aber ich möchte auch ein bißchen leben.

Ebenso möchte ich mitteilen, dass ich Diabetiker bin, zwar gut eingestellt, aber ich muß mich in gewisser Weise doch nach der Krankheit richten und gewisse Regeln einhalten. Bislang besitze ich aber keinen Behinderungsgrad, da ich glaube dass mir das im _Arbeitsleben mehr schadet als Vorteile bringt.

Meine Frage: Ist diese Regelwochenarbeitszeit von 53,5 Stunden überhaupt rechtens? Wenn ich nun selber kündige in der Probezeit, bekomme ich dann
eine Sperre beim Arbeitslosengeld? Wie muß ich mich jetzt verhalten? Wenn ich mich mit der Überschreitung der Arbeitszeit bei der ARGE melde, wie beweise ich denen das, damit ich keine Sperre bekomme?

Vielleicht können Sie mir hierzu Antworten geben. Ich würde mich sehr freuen schnell von Ihnen zu hören, denn ich weiß nicht weiter! Vielen
Dank im voraus.

Rainer


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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

///.. und er sagt 50 Stunden seien völlig normal,...

normal ist, was im arbeitsvertrag steht. nach dem arbzg können es auch mal 60 wochenstunden sein, im mittel jedoch 8.
was also steht in deinem vertrag?

eine sperre bei der aa wirst du bekommen, wenn du selbst kündigst. da hilft dir auch nichts, diese arbeitszeiten nachzuweisen.

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"... nach bestem Wissen :) .
"Das ganze Leben ist ein Quiz ...""

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#2
 Von 
Rain17
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Im Vertrag steht genau:
"Die regelmäßige Arbeitszeit richtet sich nach den Anforderungen des Arbeitgebers. Beginn und Ende der tglichen Arbeitszeit werden vom Arbeitgeber bestimmt."

Bis zu 60 Stunden ist erlaubt, aber doch nur bei einem Ausgleich auf durchschnittlich 48 Wochenstunden, Wenn die durchschnittliche Arbeitszeit bei minimum 53 Stunden liegt, dürfte man doch eigentlich keine Sperrzeit bekommen. Die Aussage war ja: "50 Stunden im Schnitt sind völlig normal." Ich komme auf 53,5 Std im Schnitt und normal ist das doch nicht, wenn gesetzlich 48 Std festgelegt sind. Wir reden hier doch über ein Höchstmaß


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#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

@rainer
Im Arbeitsvertrag steht leider keine konkrete Wochenarbeitszeit drin, nur "Die regelmäßige Arbeitszeit richtet sich nach den Anforderungen des Arbeitgebers. Beginn und Ende der tglichen Arbeitszeit werden vom Arbeitgeber bestimmt."

Das ist eine Formulierung, die einen Freibrief für den AG für völlig überzogene Arbeitszeiten darstellt und so nichtig sein dürfte.

Im Nachweisgesetz steht dazu:
§ 2 Nachweispflicht
(1) Der Arbeitgeber hat spätestens einen Monat nach dem vereinbarten Beginn des Arbeitsverhältnisses die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich niederzulegen, die Niederschrift zu unterzeichnen und dem Arbeitnehmer auszuhändigen. In die Niederschrift sind mindestens aufzunehmen:
...
7.
die vereinbarte Arbeitszeit,
...

Was in dem Vertrag steht, kann man ja kaum als vereinbarte Arbeitszeit bezeichnen. Hier kann der Arbeitnehmer jederzeit vom Arbeitgeber fordern, dass er dies konkretisiert. Anfang, Dauer, Pausen und Ende. Der Anspruch ist einklagbar.

Im Arbeitszeitgesetz steht:

§ 3 Arbeitszeit der Arbeitnehmer
Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.

und
4 Ruhepausen
Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen. Die Ruhepausen nach Satz 1 können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden.

Sie können also morgen dem AG mitteilen, dass Sie ab sofort ihre Pause nehmen werden und den Arbeitsplatz verlassen. Was inzwischen passiert, ist alleine sein Problem.
Steht das Gehalt irgendwie in einem Verhältnis zum Zeitaufwand? Ansonsten liegt ganz schnell Lohnwucher vor, wenn der AG den tariflichen Stundenlohn um mehr als 30% unterschreitet. Das wäre ein Straftatbestand.
Und ganz nebenbei interessiert sich die Arbeitsschutzbehörde für solche Arbeitszeiten wie in dieser Firma.

Eine Eigenkündigung würde zu einer Sperre führen, aber Sie sehen ja, Sie müssen sich nicht alles gefallen lassen.

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" Don`t feed trolls"

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#4
 Von 
Rain17
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

@hamburgerin01
Danke für die Antwort. Also bekomme ich definitiv eine Sperre wenn ich selber kündige, obwohl gegen die gesetzlichen Bestimmungen verstoßen wird? Kann ich das nicht irgendwie vermeiden?

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#5
 Von 
maestro1000
Status:
Lehrling
(1300 Beiträge, 730x hilfreich)

Hallo,

beste Variante ist es sich sofort nach einem neuen Job umzusehen. Denn aus einer ungekündigten Stellung heraus lässt es sich dramatisch besser bewerben als wenn man arbeitslos ist. Schont die Nerven und die Hauskassel.

Vermutlich ist im Vertrag auch eine Probezeit vereinbart worden. Dann kann mit kürzeren Kündigungsfristen gekündigt werden.

Nebenbei stellt sich auch die Frage was in einer solchen Sklavenanstalt passiert, was passiert wenn ein Mitarbeiter zudem in der Probezeit sich erdreistet Rechte einzufordern oder den AG tödlich beleidigt indem man ihm freundlich und bestimmt unter vier Augen klar macht, dass man gedenkt sich an die gesetzlichen Vorgaben zu halten.
Z.B. zur Pause mal den Tisch zu verlassen oder einfach zeitig Feierabend zu machen oder dementsprechend langsamer macht.
Hier im Forum wettet sicherlich keiner dagegen, wenn man sagt, dass der AN dann die "ersehnte" AG-seitige Kündigung schneller in der Hand hält als man Piep sagen kann.





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