Hallo,
muss man die Eigenheimzulage bei einem späteren Verkauf zurückzahlen?
Ich habe von 1999 - 2006 Eigenheimzulage bezogen, anschließend vermietet und heute die Wohnung verkauft.
Vielen Dank
Grüße
Pucki66
-----------------
""
Eigenheimzulage bei späteren Verkauf zurückzahlen?
29. Juni 2010
Thema abonnieren
Frage vom 29. Juni 2010 | 18:02
Von
Status: Frischling (26 Beiträge, 0x hilfreich)
Eigenheimzulage bei späteren Verkauf zurückzahlen?
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 29. Juni 2010 | 22:13
Von
Status: Unbeschreiblich (47654 Beiträge, 16842x hilfreich)
Die Eigenheimzulage muss in diesem Fall nicht zurückgezahlt werden.
-----------------
" "
Und jetzt?
Schon
268.295
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
2 Antworten
-
1 Antworten