Eigenheimzulage - Wie kann ich die Summe aller positiven Einkünfte reduzieren?

4. Januar 2007 Thema abonnieren
 Von 
Naoko
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Eigenheimzulage - Wie kann ich die Summe aller positiven Einkünfte reduzieren?

Hallo,

ich bin zum ersten Mal hier und bitte um Hilfe. Das Problem ist die Eigenheimzulage. 2005: Unterzeichnung Kaufvertrag, Ende 2006: Einzug.
Ich muß nun die Summe aller positiven EInkünfte in das Antragsformular eingeben.
Was ist das genau? Auf meinem Lohnzettel steht einmal Gesamtbrutto und, da ich berufsbedingt einen Firmenwagen gestellt bekomme, die Rubirk steuerpflichtig brutto, die wegen der 1%-Regelung höher liegt. Welche ist denn nun anzusetzen??? Wie kann ich eventuell die Summe aller positiven EInkünfte reduzieren?

Vielen Dank für Eure Hilfe
Viele Grüsse
Naoko :augenroll:



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"Naoko"

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Secondnick
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 3x hilfreich)

Nach meiner Meinung hätte der BEZUG bis 31.12.2005 erfolgen müssen.

Bei Bezug in 2006 wirst Du - nach meiner Meinung - KEINE Eigenheimzulage bekommen.

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2928x hilfreich)

Sehe ich auch so, denn es gilt immer der Tag des Einzuges.

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Volkmar Kippes
Status:
Beginner
(95 Beiträge, 39x hilfreich)

Hallo Naoko,
die Antworten meiner Vorgänger sind leider nicht so ganz richtig, wenn KV im Jahre 2005 abgeschlossen, Bezug in 06,kommt es für das Erstjahr der EHZ auf den Übergang der Nutzen und Lasten an. wenn dieses noch in 2005 war,der Bezug aber erst in 06, dann ist das die sogen. Neujahrsfalle und ein Jahr EHZ verloren. Wenn Übergang Nutzen u. Lasten erst in 06 und Bezug dann auch in 06 gibt es für die vollen Jahre EHZ. Nun zur Frage der Einkünfte: Hier gilt das gesamte Steuerbrutto abzüglich der Werbungskosten bzw. des Arbeitnehmerfreibetrages. Andere negative Einkünfte z.B. Verm. u. Verpachtung werden nicht berücksichtigt. Wichtig sind auch noch eventuelle Einkünfte aus Kapitalvermögen (Zinseinnahmen etc. abzüglich Freibeträge). Bitte hierzu Ihren Steuerberater befragen oder Steuerbescheid anschauen. Mindern der Einkünfte durch weitere Werbungskosten.Wie Sie das am besten machen, bitte Ihren Steuerberater befragen, keinesfalls allgemeine Literatur, da nur ungenügend.

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Ich1
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 13x hilfreich)

Hallo,

maßgebend für die Eigenheimzulage ist die Unterzeichnung des Kaufvertrages beim Notar.

War bei uns genauso haben 2005 gekauft und bei Notar unterschrieben und für 2006 die Eigenheimzulage bekommen bzw. wir haben schon den Brief vom Finanzamt bekommen was gezahlt wird, da wir die Eigenheimzulage gleich mit für die bezahlung des Darlehen nehmen.

Wie gesagt, der Zeitpunkt der Unterschrift beim Notar ist hier wichtig.

Hoffe konnte etwas helfen :)

VG

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Ich1
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 13x hilfreich)

Hallo,

ich nochmal habe vergessen zu schreiben das wir auch 2006 erst eingezogen sind.

3x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Volkmar Kippes
Status:
Beginner
(95 Beiträge, 39x hilfreich)

Nach dem Eigenheimzulagengesetz ergibt sich folgendes:
§2: Begünstigt ist die Anschaffung eines Objektes, das im Inland liegt. Dabei ist Anschaffung der Notarakt und der wirtschaftliche Übergang.
§3: Der Berechtigte kann im Jahr der Anschaffung und in den folgenden 7 Jahren die EHZ in Anspruch nehmen.
§4: Der Anspruch besteht nur für die Kalenderjahre, in denen der Berechtigte die Einheit zu eigenen Wohnzwecken nutzt.
Das bedeutet: Kaufvertrag in 2005, Zahlung des Kaufpreises und damit wirtschaftlicher Übergang in 2005, Einzug erst in 2006: erstes Jahr für die EHZ wäre grundsätzlich 2005 gewesen, aber verloren, da Einzug erst in 2006.
Kaufvertrag in 2005, Zahlung des Kaufpreises und damit wirtschaftlicher Übergang in 2006, Einzug in 2006: erstes Jahr der EHZ ist 2006 und damit volle 8 Jahre EHZ.
Volkmar

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
ottoghost
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo!

Also ich würde Dir empfehlen, die Formulare nicht selbst auszufüllen, sondern Dich an Dein Steuerbüro oder an einen Lohnsteuerhilfeverein zu wenden, die machen so was nämlich auch.
Meine Eigenheimzulage habe ich dieses Jahr beantragt, unsere Lohnsteuerhilfe hat Sachen mit reingenommen, der Laie weiß gar nicht, dass diese mit aufgeführt werden können, z.B. Fahrtkosten.Und wir haben auch 2005 den Kaufvertrag unterschrieben und sind 2006 erst eingezogen. Deshalb geht KEIN Jahr verloren. Du bekommst die 8 Jahre lediglich erst ab 2006 und nicht schon ab 2005. Das Einzugsjahr ist entscheidend.
Uns war es die Gebühr für die Lohnsteuerhilfe jedenfalls wert.
Liebe Grüße Yvonne

-- Editiert von ottoghost am 10.01.2007 19:47:09

3x Hilfreiche Antwort

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