Eigenheimzulage - Rückforderung vom Finanzamt

7. Dezember 2006 Thema abonnieren
 Von 
T.D.
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)
Eigenheimzulage - Rückforderung vom Finanzamt

Hallo und Danke für die vielen Infos......
Ich habe gelesen das ihr von mir noch Infos braucht um mir das richtige raten zu können.
Hier sind sie:
Meine Tochter ist Heute 23..........nach der Ausbildung war sie viel arbeitslos oder hielt sich bei Zeitarbeitsfirmen über Wasser.....jedoch der Verdienst dort war sehr gering....wir haben sie noch viele Monate unterstützen müssen.
Ab September 2005 wohnte sie in einer eigenen Wohung wo ich sie auch noch weiterhin wegen Geldmangel unterstützen musste.
Und nun nach 3 Jahren kam die Rückforderung vom Finanzamt und zwar für 2003,2004 und 2005 obwohl Sie bis Juli 2003 in Ausbildung war und danach erstmal arbeitslos.

Verbaut?

Verbaut?

Ein erfahrener Anwalt im Baurecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Baurecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47657 Beiträge, 16843x hilfreich)

Wenn sie sich in 2003 noch in Ausbildung befunden hat, dann ist die Rückforderung für dieses Jahr nicht rechtmäßig. Ausgenommen ist jedoch der Fall, dass Du für Deine Tochter durch die Höhe ihrer Ausbildungsvergütung keinen Kindergeldanspruch hattest.

Wenn sie sich nicht in der Ausbildung befindet, dann besteht u.U. ein Kindergeldanspruch bis zum 21. Lebensjahr für den Fall, dass Deine Tochter arbeitslos war. Das ist dann der Fall, wenn ihr Einkommen bzw. der Anspruch auf ALG in einem Monat vor dem 21. Geburtstag unter 640€ lag.

Ob so ein Fall in 2004 bei Dir vorgelegen hat, solltest Du selbst prüfen. Wenn Dir deswegen Kindergeld für deine Tochter zusteht, dann steht Dir auch die Kinderzulage bei der EHZ zu.

Da Deine Tochter in 2005 bereits das 21. Lebensjahr vollendet hatte und sich auch nicht in Ausbildung befunden hat, sehe ich für 2005 keine Möglichkeit, die Rückzahlung zu verhindern.

Bis wann hast Du denn Kindergeld für Deine Tochter bekommen?

Nur für die Jahre, in denen Du mindestens für einen Monat Anspruch auf Kindergeld für Deine Tochter hattest, hast Du auch einen Anspruch auf die Kinderzulage.

2x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.356 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen