Eigenheim: Namensschild am Briefkasten/Klingel?

11. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
Bayer09
Status:
Beginner
(82 Beiträge, 15x hilfreich)
Eigenheim: Namensschild am Briefkasten/Klingel?

Moin zusammen,

leider wusste ich nicht wohin mit dem Thema.
Wir haben einen neuen Paketzusteller (DHL) und der "ermahnt" uns, dass wir ein Namensschild an unseren Briefkasten machen sollen, sonst wird er "das" Paket nicht beim Nachbarn abgeben und es als unzustellbar zurückschicken.

Hatten bisher über Jahre keine Probleme...
Gibt es ein neues Gesetz (unser Postzusteller kam letztens auch mit dem Namensschild-Thema - auch bei unserem Nachbarn)?

Über Infos wäre ich dankbar.

Beste Grüße

Bayer09

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30 Antworten
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#1
 Von 
Max.Power
Status:
Beginner
(89 Beiträge, 60x hilfreich)

Wenn der Postbote doch soweiso weiss, wer in dem Haus lebt, dürfte ein Namensschild für ihn unereheblich sein. Die Drohung, künftige Sendungen deshalb zurückzuschicken finde ich, gelinde gesagt, ziemlich unverschämt.
Mir ist auch kein Gesetz oder eine Bestimmung bekannt, nach der man seinen vollen Namen an Klingel und/oder Briefkasten anbringen muss.

Ehrlich gesagt halte ich persönlich die Lesbarkeit der Hausnummer auch für wesentlich wichtiger.

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"Im Land der Denker und Dichter sind die Amtsstuben Orte verbaler Exzesse."

6x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Heike J
Status:
Student
(2145 Beiträge, 1389x hilfreich)

Der Versender - evtl. ein Versandhaus - macht solche Vorgaben.

Grund ist, dass es Betrüger gibt, die gerne so arbeiten.
Lassen sich etwas an eine Adresse zuschicken, wo der Empfänger nicht namentich dransteht. Manchmal auch ein leerstehendes Haus. Das Paket wird von jemandem, der gerade nebenan aus der Tür guckt (den Boten abpasst) entgegengenommen, falsch unterschrieben. Und das war es dann.

Der Bote muss dann gegenüber dem Versandhaus nachweisen, wo das Paket geblieben ist. Und da der Bote zudem nicht weiß, was für Werte da enthalten sind...



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"Heike aus Bochum"

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Mathiasla
Status:
Lehrling
(1125 Beiträge, 638x hilfreich)

am Ende fördert es nur die Sicherheit deiner eigenen Postsendung

Woher soll ein neuer Postbote wissen, welches dein Briefkasten ist?
Wenn er diesen nicht zweifelsfrei identifizieren kann, kann er dir auch keine Mitteilung über ein abholbereites Paket einwerfen.

In so fern hat der Paketdienst schon recht ;)

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""

4x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Bayer09
Status:
Beginner
(82 Beiträge, 15x hilfreich)

Moin Mathiasla,

hierbei handelt es sich um ein freistehendes Einfamilienhaus mit nur einem Briefkasten auf dem Grundstück.

Hausnummer ist DEUTLICH erkennbar. Verwechslung ausgeschlossen.

Gruß

Bayer09



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-- Editiert am 12.01.2010 09:02

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
gerechtigkeit
Status:
Schüler
(227 Beiträge, 56x hilfreich)

Warum zierst du dich, deinen Namen an die Tür zu schreiben?
Der Nachname würde doch reichen - oder hast du etwas zu verheimlichen?

Wenn ich Zusteller wäre, würde ich da auch nichts abgeben. Die Identifizierung ist doch nur mit Hausnummer und Name eindeutig.

6x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Bayer09
Status:
Beginner
(82 Beiträge, 15x hilfreich)

Hallo gerechtigkeit,

ich möchte keine Diskussion entfachen warum, weshalb etc.

Vielleicht für dich interessant (wieso, weshalb, warum):
http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/archiv/.bin/dump.fcgi/2005/0913/lokales/0023/index.html

Leider ist der Artikel nur auf Mietshäuser bezogen, wo sich mehrere Briefkästen und Klingeln befinden.

Bei uns bzw. bei einem EFH ist es aber eindeutig.

Gruß

Bayer09

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" "

-- Editiert am 12.01.2010 09:39

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120364 Beiträge, 39881x hilfreich)

Das warum und weshalb ist ja auch irrelevant.
An meiner Klingel ist auch kein Namensschild, am Briefkasten auch nicht.
Schlicht weil die Belästigung durch Vertreter, Zeugen Jehovas und GEZ (Zwangsanmeldung geht halt auch nur wenn man den Namen kennt) damit beendet wurden.

Ich kenne das Problem daher ;-)



Es gibt keine gesetzliche Verpflichtung ein Namensschild am Briefkasten anzubringen.

Es gibt aber auch keine Verpflichtung des Post/Paketzustellers eine Sendung an einen Briefkasten ohne Namensangabe zuzustellen.
Denn der Zusteller hat einen Vertrag mit dem Absender. Dieser beinhaltet auch, das er sich vor der Zustellung vergewissert, das er das Schreiben an die richtigen Empfänger zustellt. Kann diese Identifizierung nicht zweifelsfrei durchgeführt werden, gilt die Sendung in der Regel als unzustellbar.
Bei Paketen wird eine Benachrichtigungkarte eingeworfen, man muss sich ausweisen bei Abholung bzw. Lieferung oder eine alternative Lieferadresse angeben.

Für Briefe habe ich ein Postfach, dort werden auch die Briefe zugestellt welche die Straßenanschrift haben.




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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

6x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Bayer09
Status:
Beginner
(82 Beiträge, 15x hilfreich)

Hallo Harry_van_Sell,

wie du schon schreibst:"Bei Paketen wird eine Benachrichtigungkarte eingeworfen, man muss sich ausweisen bei Abholung bzw. Lieferung oder eine alternative Lieferadresse angeben."

Mein DHL Kandidat schreibt mir (wie oben geschrieben) eher eine Drohung auf den Zettel, dass es als "unzustellbar" zurückgeschickt wird.
Ich war auch der Meinung, dass wenn er es nicht zustellen kann, uns den Zettel mit der Bitte um Abholung, einwirft.

Gruß

Bayer09

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" "

-- Editiert am 12.01.2010 10:33

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2468x hilfreich)

quote:
Ich war auch der Meinung, dass wenn er es nicht zustellen kann, uns den Zettel mit der Bitte um Abholung, einwirft.


Bei der Post gibts Postfacher zu mieten.

Ansonsten gelten die Vereinbarungen des Absenders mit der Post ob und wie dir zugestellt wird. Selbstverständlich kann dich keiner Zwingen irgendwas hinzuschreiben.

Der Gerichtsvollzieher findet das auch so, die Polizei sowieso und die GEZ ist auch nicht blöde

K.



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"Ich schreibe ohne Sinn und Verstand - na und !"

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12313.01.2010 14:09:59
Status:
Beginner
(76 Beiträge, 33x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Bayer09
Status:
Beginner
(82 Beiträge, 15x hilfreich)

Hallo Trucker Konrad,

eine Grundlage für diese Aussage hast du, oder?
Gefährliches Halbwissen? ;)

Gruß

Bayer09

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" "

-- Editiert am 12.01.2010 14:36

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2468x hilfreich)

Da der Briefträger den Eigentümer des Briefkasten ja nicht erraten kann, kann er nichts zustellen. Auch wenn die meisten Briefträger jeden Mist in jeden freuen Kasten stecken.
Wem das Haus gehört, wer darin wohnt muss der Briefträger nicht ermitteln.

Es gelten die Beförderungsbedingungen der Post, oder anderen Zusteller.

Dem Gerichtsvollzieher ist es egal was da steht.

K.



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"Ich schreibe ohne Sinn und Verstand - na und !"

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Bayer09
Status:
Beginner
(82 Beiträge, 15x hilfreich)

Hallo mustermann2000,

noch mal zusammengefasst:

- freistehendes Einfamilienhaus
- ein Briefkasten auf dem Grundstück
- Hausnummer deutlich sichtbar

...und noch mal:
Es geht nicht darum ein Paket dazulassen. Dem guten DHL-Mitarbeiter geht es darum, dass er das Paket angeblich nicht beim Nachbarn abgeben und auch nicht bei der Post hinterlegen kann (wo die Identität dann ja geprüft wird).
Er droht, dass das Paket als unzustellbar zurück geschickt werden muss.

Den ganzen Threat gelesen?

Grüße

Bayer09

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" "

-- Editiert am 12.01.2010 14:47

2x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Heike J
Status:
Student
(2145 Beiträge, 1389x hilfreich)

Hast du auch mein Post gelesen?

Noch einmal: Versandhäuser machen diese Vorgaben.
Weil das nun mal eine häufig vorkommende Masche von Betrügern ist, an Adressen schicken zu lassen, an denen kein Name steht.
Weil dann später auch Mahnungen zurückkommen.
Weil noch später Schreiben des Inkasso-Büros zurückkomen.
usw.

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"Heike aus Bochum"

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Bayer09
Status:
Beginner
(82 Beiträge, 15x hilfreich)

Hallo Heike J,

ja habe ich, danke.

Aber wie wird denn meine Aussage (steht noch mal vor deinem letzten Post) begründet:
(...) und auch nicht bei der Post hinterlegen kann (wo die Identität dann ja geprüft wird).

Man bekommt dann immer so ein blaues Kärtchen und da steht drauf, dass man doch bitte ab dem nächsten Wertag zur Poststelle XY kommen soll.

Gruß

Bayer09

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" "

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest-12313.01.2010 14:09:59
Status:
Beginner
(76 Beiträge, 33x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Heike J
Status:
Student
(2145 Beiträge, 1389x hilfreich)

quote:
Aber wie wird denn meine Aussage (steht noch mal vor deinem letzten Post) begründet:
(...) und auch nicht bei der Post hinterlegen kann (wo die Identität dann ja geprüft wird).


Also, ich habe schon oft genug bei der Post Pakete ohne Vorzeige des PA ausgehänidgt bekommen. Denen reicht meist die Abholkarte. Genauso läuft es in den Hermes-Paketshops.

Deshalb kann ich mir vorstellen, dass die Paketzusteller selbst oder der Versandhandel als Kunde diese Möglichkeit gar nicht zulässt. Das Risiko soll minimiert werden. Und wer kein Schild an der Tür hat, ist für aus schlechter Erfahrung verdächtig. Da holt oder schickt man lieber die Ware zurück.

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"Heike aus Bochum"

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Bayer09
Status:
Beginner
(82 Beiträge, 15x hilfreich)

Naja, aus dem Artikel hier lese ich etwas anderes heraus:

http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/archiv/.bin/dump.fcgi/2005/0913/lokales/0023/index.html

Hier im Artikel wird nur die Problematik angesprochen, welche uns nicht betrifft.
Zeitung: Mietshaus mit vielen Briefkästen und Klingeln
Bei uns: nur ein Briefkasten und eine Klingel.

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" "

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Heike J
Status:
Student
(2145 Beiträge, 1389x hilfreich)

quote:
Bei uns: nur ein Briefkasten und eine Klingel.


... und ein neuer Paketzusteller, der weder dich noch deine Nachbarn kennt. Und ihr somit für ihn genauso anonym seit, wie die Leute in der Großstadt.

Und der wahrscheinlich wegen des fehlenden Namens ziemich genervt war.
Er holt das Paket aus dem Wagen, trägt es zu euren Hauseingang. Und muss es nun wieder zurückschleppen zum Wagen und in der Filiale wieder ausladen.




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"Heike aus Bochum"

1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120364 Beiträge, 39881x hilfreich)

quote:
Naja, aus dem Artikel hier lese ich etwas anderes heraus:

http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/archiv/.bin/dump.fcgi/2005/0913/lokales/0023/index.html

Am Klingeltableau des Hauses von Rüdiger Kammerer in der Auguststraße in Mitte zum Beispiel stehen seit anderthalb Jahren keine Namen mehr.
...
Für die Post halten sich die Auswirkungen durch Nummern oder Initialen in Grenzen. "Die Zusteller haben alle einen Haustürschlüssel", sagt Post-Sprecherin Sylvia Blesing. Wichtig sei, dass die Briefkästen richtig beschriftet sind.
=> Kein Name an der Klingel, aber Briefkästen richtig beschriftet.


Es gibt schlicht keine Pflicht Post in einen Briefkasten ohne Namen ein zu werfen, eher im Gegenteil, der Zusteller ist für die korrekte Zustellung verantwortlich.

Wenn ich Pakete versende, kann ich auch (gerade als Geschäftskunde) die Zustellung an den Nachbarn untersagen.
Weder für die sofortige Rücksendung als 'unzustellbar' gibt es einen vernünftigen Grund noch für die verweigerung der Abholung an der Filiale, es sei den dies wurde so vom Absender bestimmt.
ABER: Der Zusteller hat auch einen Ermessensspielraum, er kann also entscheiden ob er das Paket für 'zustellbar' oder 'unzustellbar' hält. In deinem Fall hat sich der Zusteller für letzteres entschieden.

Und damit muss man halt leben ... oder ein Gespräch mit seinem Vorgesetzen führen.

Wobei der nächste Zusteller auch erst wieder 'angelernt' werden muss...




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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
gerechtigkeit
Status:
Schüler
(227 Beiträge, 56x hilfreich)

Du willst also nicht von der GEZ belästigt werden - dafür gibt es eine einfache Lösung:
Melde dich an! Illegal Fernsehen (sag jetzt nicht, dass du keinen Fernseher hast, das kannst du deiner Oma erzählen) und dann Angst haben, erwischt zu werden. Solche Leute sind mir ja die liebsten.
Bei mir haben noch nie die Zeugen an der Tür geklingelt (obwohl ich daran ein Namensschild habe - auch ein freistehendes EFH).

Die beste Lösung für dich wäre einfach ein Postfach anzumieten, denn wenn du wegen der Pakete eh zu Post musst, dann kannst du dort auch gleich die restliche Post abholen. Briefkasten und am besten auch gleich die Klingel abbauen - Fertig!

1x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Bayer09
Status:
Beginner
(82 Beiträge, 15x hilfreich)

Liebe(r) "gerechtigkeit",

ich habe es aufgegeben hier zu posten, weil einige User zwar schreiben aber nicht lesen (wollen/können).

So auch Sie.
Wo steht bitte, dass ich ein Problem mit der GEZ habe?
Da hat wohl wer die User verwechselt...

Du hast wohl auch nicht verstanden worum es hier geht.
Es hat NICHTS mit Gerichtsvollziehern (wie Andere andeuteten), GEZ oder Polizei zutun.
Die haben bestimmt andere Mittel und Wege.

Darüber hinaus muss ich mich um die paar lächerliche Kröten, die die GEZ haben möchte, nun wirklich keine Sorgen machen.

Grüße

Bayer09

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" "

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
guest-12318.01.2010 12:52:52
Status:
Beginner
(102 Beiträge, 97x hilfreich)

--- editiert vom Admin

2x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

also meiner Meinung nach kann man es ohne Probleme so sehen, daß das Paket unzustellbar ist.

DEr Zusteller mag zwar whl noch das Haus finden, aber das wars dann auch schon. Wenn kein Name etc an der Haustüre steht oder auch nicht am Briefkasten, woher soll man dann wissen, ob der Empfänger auch wirklich in dem Haus lebt? Der eigentliche Empfänger könnte das Haus ja auch verkauft haben und da könnte jetzt weiß Gott wer drin wohnen. Der Zusteller will sich doch nur absichern und die Vorgaben des Versenders einhalten. Wenn er dies nicht macht, muß er am Ende noch für unkorrekt zugestellte Sachen haften.

Es schreibt dir mit Sicherheit Niemand vor, deinen namen anzubringen, aber im Gegenzug kannst du nicht verlangen, das Sendungen an dich zustellbar sind.

Es liegt einzig und alleine an dir, bringe deinen namen an und bekomme Pakete etc, oder lasse deinen Namen weg, gib aber dann nicht den schwarzen Peter an den Zusteller weiter, dieser kann nichts dafür das du dafür gesorgt hast, daß die Zustellung nicht möglich ist...

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""

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2928x hilfreich)

Und eine Abholkarte kann natürlich auch nicht in einen Briefkasten geworfen werden, an dem kein Name steht.
Entweder will ich dem Zusteller die Möglichkeit geben, mir Post/Pakete zuzustellen oder nicht.
Ich würde z.B. nie irgendwo klingeln, wo kein Name dran steht, nur weil die Hausnummer identisch mit der Anschrift ist.
Was meinst Du, wieviele sich in der Hausnummer vertun? Der Zusteller ist kein Hellseher und vertrödelt sicher seine Zeit nicht damit, Nachbarn zu fragen ob xy zufälligerweise da oder dort wohnt.

Und für diese Frage wäre das Forum "Generelle Themen" das Richtige gewesen, denn mit Baurecht hat es nun gar nichts zu tun.

-- Editiert am 14.01.2010 22:35

2x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
go530866-14
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich hab mir mal all die Antworten hier durchgelesen, aber ist jemand schon mal darauf gekommen, daß Menschen auch mal umziehen ?? Stehe ich vor einem Haus, an dem weder Briefkasten noch Klingel beschriftet sind, stelle ich mir nicht die Frage ob der jenige da wohnt, sondern ob er NOCH da wohnt. Gehen wir mal von folgender Situation aus: Ich will einen Brief zustellen der wichtige und sensible Daten beinhaltet ( Pin Nummer, Versicherungsnummer, etc. ), da aber Briekasten oder Klingel nicht beschriftet ist, KANN UND DARF ich den Brief nicht zustellen ( Datenschutz ), denn es könnte ja sein, daß da mittlerweile jemand anders wohnt und dann diese sensiblen Daten in die Hand bekommt. Ich kann also als Zusteller nicht einfach sagen: "Ach, ist ja die richtige Hausnummer, der wird schon ( noch ) da wohnen. Man bekommt es als Postzusteller nicht unbedingt mit, wenn jemand umzieht, man hat ja dieselbe Nummer in der selben Straße nicht jeden Tag, man hat auch mal Urlaub, hat vielleicht mal ein anderes Zustellgebiet etc.etc.etc. Man kann sich also nicht einfach nur auf die Hausnummer berufen, die ist das unwichtigste. Sie muss stimmten, ja, aber vor allem muß sie ( überein )stimmen mit dem Namen. Den Empfängern ist eigentlich gar nicht bewusst, daß man Sie damit nur schützen will. Denn kommen sensible Daten in falsche Hände, heißt es dann: "Wieso hat der Briefträger den Brief zugestellt, da war doch gar nicht mein Name an dem Briefkasten"?? Der Zusteller KANN also gar nicht anders als den Brief wieder mitzunehmen. Versteht irgendjemand wie absurd das also ist zu sagen: "Ja aber da steht doch meine Hausnummer".

-- Editiert von go530866-14 am 14.11.2019 12:26

-- Editiert von go530866-14 am 14.11.2019 12:27

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
ratlose mama
Status:
Lehrling
(1352 Beiträge, 510x hilfreich)

Und für diese Erkenntnis holt man eine 10 Jahre alte Leiche aus dem Keller?

Wie wär´s denn erstmal abzuklären, ob das Problem noch aktuell ist?

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
go530866-14
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Dieses Problem ist immer aktuell, heute wie gestern oder vor 10 Jahren. Weil manche Menschen nicht dazulernen

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32292 Beiträge, 5678x hilfreich)

Zitat (von go530866-14):
aber ist jemand schon mal darauf gekommen,
neue Frage---neuer Beitrag.

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120364 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von go530866-14):
aber ist jemand schon mal darauf gekommen, daß Menschen auch mal umziehen ??

Ja, siehe z.B. #7 und #20



Zitat (von go530866-14):
Ich hab mir mal all die Antworten hier durchgelesen,

#7 und #20 hat man wohl übersehen...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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