Eigene Einheiten angeben auf Angebot, Auftragsbestätigung und Rechnung

2. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
go481288-28
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Eigene Einheiten angeben auf Angebot, Auftragsbestätigung und Rechnung

Sehr geehrte Damen und Herren,

manche CRM und Buchhaltungssysteme bieten die Möglichkeit beliebige Einheiten zu definieren. Üblicherweise "Stück" oder "kg" und dergleichen.

Da dies so frei gestaltet wird, frage ich mich wo die Grenzen sind.
Im Autohaus kann "Reifen" ganz klar eine Einheit sein, aber ist dem wirklich so? Branchenspezifische Einheiten oder handelsübliche wirken in Ordnung, doch was ist mit einheiten die Fachbegriffen folgen?

Beispiele:
"1 MockUp" bei Designern.
"5 Templates" bei Webseiten.
"42 Blower-Door-Tests" beim Hausbau.

Ist das gestattet oder muss es unbedingt "Blower-Door-Test 42 Stück" heißen?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von go481288-28):
Da dies so frei gestaltet wird, frage ich mich wo die Grenzen sind.

Die Grenze ist die Anzahl der Zeichen die das Programm dort eingeben lässt.

Juristisch kann man da eingeben was man möchte.

Bei Verkäufen an Verbraucher müsste man allzu spezifische Begriffe auf den Dokumenten noch mal gesondert erläutern.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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