Ein recht schönes und erfolgreiches NEUES JAHR!
Nun zu meiner Frage:
Ich habe für einen Bekannten vor gut 2 Jahren eine vermietete Eigentumswohnung bei einer Versteigerung erworben ( mit Vollmacht). Mit Zuschlagsverkündung macht dieser von seinen Sonderkündigungsrecht ( §57 ) gebrauch und spricht dem Mieter eine Eigenbedarfskündigung aus. Da der Eigenbedarf begründet ist, gibt der Mieterbund nach einigen Schriftwechseln auf und der Mieter räumt nach knapp 9 Monaten ( Mietverhältnis lief knapp 25 Jahre ). Die Wohnung wird grundlegend renoviert, was nochmal knapp 3 Monate dauert. Nunzieht der arbeitslose Sohn des Vermieters in die Wohnung ein. Der Sohn wohnt nun knapp 6 Monate in der Wohnung. Was noch anzumerken wäre, die Wohnung ist schuldenfrei und der Sohn zahlt für ca. 65 m² 420 € Netto. Der Bekannte war beim kauf der Wohnung arbeitslos, jetzt beim Antrag auf ALG II teilte ihm die Agentur für Arbeit mit, daß er die Wohnung verkaufen müßte um seinen Lebensunterhalt mit dem Verkaufspreis zu decken. Da er die Wohnung im vermieteten Zustand schlecht verkauft bekommt, biettet er den Sohn sich was anderes zu suchen, was dieser auch gerne machen wird!
Seine Frage ist nun, was passiert, wenn der ehemalige Mieter ( er schleicht oft um das Haus ) auf vorgetäuschten Eigenbedarf klagt und Schadenersatz fordert, da sein Sohn ja nur ein halbes Jahr in der Wohnung gewohnt hat?
Wie mein Bekannter weiterhin sagte, hat er mit dem Mieter kurz vor Ablauf der Kündigungsfrist einen Aufhebungsvertrag geschlossen und sich mit 2000 € an den Umzugskosten beteiligt und weiterhin auf die eigentlich längst fällige Wohungsrenovierung durch den Mieter verzichtet.
Kann mir hier jemand einen Rat geben?
Eigenbedarfskündigung ! Brauch mal nen Tip !!!
5. Januar 2005
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Frage vom 5. Januar 2005 | 21:49
Von
Status: Frischling (18 Beiträge, 48x hilfreich)
Eigenbedarfskündigung ! Brauch mal nen Tip !!!
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#1
Antwort vom 6. Januar 2005 | 09:19
Von
Status: Unbeschreiblich (47506 Beiträge, 16808x hilfreich)
Wenn die Geschichte so stimmt, dann ist der Eigenbedarf nicht vorgetäuscht. Dass sich seine finanzielle Lage so ändert, konnte er bei der Kündigung nicht wissen.
Aufgrund des Aufhebungsvertrages hat es ja auch gar keine Eigenbedarfskündigung gegeben. Da hätte der Mieter sowieso schlechte Karten.
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