Eigenbedarf oder Kostenumverteilung ?

13. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
Felis
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Eigenbedarf oder Kostenumverteilung ?

Guten Tag
Folgende Frage bedarf der Klärung, da wir dasselbst nicht genau beantworten können :
Beim geplanten Kauf eines Hauses ist eine am Haus befindliche Halle seit Jahren als Lagerhalle an einen Handwerksbetrieb vermietet.
Die Miete ist nur minimal.
Nun ist es so, dass die Feuerversicherung des Hauses dadurch aber immens hoch (mehrere tausend euro ) ist , da die Lagerhalle natürlich brandgefährdet ist.(das Haus selber ganz normal, wäre 180€ )

Ist es als neuer Besitzer möglich , dem Mieter diese hohen Extra-Kosten durch das Handwerkerlager zu übertragen ?
Darf man das in voller Höhe oder max. x % pro Jahr ? Dann würden die realen Kosten erst in zig Jahren übernommen sein.?

Oder macht es mehr Sinn , dem Mieter mit Hinweis Eigenbedarf zu kündigen ,denn eigentlich würden wir die Halle auch selber gut nutzen können.
(ohne besondere Brandschutzauflage) ..
würden sie aber - ( wenn keine Extrakosten wie Feuerversich. berücksichtigt werden müssen ) - ebenso auch erst in 2 -3 Jahren nutzen können, weil wir mit dem Umbau des Resthauses ja sowieso 2009 beschäftigt sind.
Allerdings können wir nicht in den nächsten drei Jahren für die hohe Feuerversicherung das Zigfache der Hallen-Miete ausgeben und trotzdem noch draufzahlen.
Wir wollen niemand übervorteilen , sind aber an finanzielle Sicherheit gebunden .
Was also tun ?
Ich bedanke mich für alle Antworten.
Felizitas









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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47658 Beiträge, 16843x hilfreich)

Es handelt sich um eine gewerbliche Vermietung. Dafür gibt es keinen nennenswerten Mieterschutz.

Eine Kündigung kann auch ohne Begründung ausgesprochen werden, es sei denn sie ist per Mietvertrag ausgeschlossen worden, z.B. durch die Befristung des Meitvertrages. Zu beachten ist jedoch, dass die Kündigungsfristen für Gewerberäume deutlich länger sein können als die für Wohnräume. Wenn Du heute kündigen würdest, dann geht das frühestens zum 30.09.2009.

Ebenso kann die Miete ohne Rücksicht auf die für Wohnraum geltende Kappungsgrenze von 20% erhöht werden, wenn im Mietvertrag nicht etwas anderes vereinbart wurde.

Diese Vermieterrechte kannst Du erst ausüben, wenn Du als Eigentümer im Grundbuch eingetragen bist.

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#2
 Von 
Felis
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Hilfe.
Kann ich da auf jeden Fall sicher sein , dass es eine gewerbliche Vermietung ist und kein besonderer Kündigungsschutz gilt ?
Vermieter und Mieter sind Nachbarn , ich eben fremd.
Mietvertrag habe ich noch nicht einsehen können , da noch kein Eigentümerwechsel im Grundbuch usw.

Danke für Antwort
FeliZitas

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#3
 Von 
guest123-2170
Status:
Lehrling
(1592 Beiträge, 789x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47658 Beiträge, 16843x hilfreich)

Das sehe ich wie Halbgott.

Für Verträge über Gewerberaum sind Befristungen üblich, da eben kein Kündigungsschutz besteht. Wenn der Mietvertrag auf 10 Jahre befristet wurde, was durchaus häufig vorkommt, dann bekommst Du den Mieter bis zum Ablauf der Frist nicht raus, auch nicht wegen Eigenbedarf. Auch ist es typisch für einen gewerblichen Mietvertrag, dass die Miete über den gesamten Zeitraum bereits festgelegt ist, häufig als Indexmiete.

Es wäre daher grob fahrlässig von Dir, vor Unterschrift unter den Kaufvertrag keine Einsicht in den Mietvertrag zu nehmen.

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#5
 Von 
Felis
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Info .
Noch ist gar nicht gekauft- es geht um die Information vor den weiteren Gesprächen,weil sich das Problem eben schon abzeichnet.
Werde mit dem Makler sprechen . LG Felizitas

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