Eigenbedarf nach 7 Monaten

7. Januar 2007 Thema abonnieren
 Von 
Die Verschauckelten
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 8x hilfreich)
Eigenbedarf nach 7 Monaten

Hallo @ all

Wir haben folgendes Problem:
Wir zogen im Juni 06 in eine 130qm Wohnung.Renovierten allerdings zuvor für knapp 4000€.Des Weiteren hinterlegten wir 1000€ Kaution.Nun flatterte uns als nachträgliches Weihnachtsgeschenk vom Vermieter die Kündigung zum 31.03.07 wegen Eigenbedarf ohne Erklärung oder Erläuterung ins Haus.Wie sieht es aus mit unseren Investitionen und der Kaution.Im nachhinein, stellte sich heraus, dass seine allein lebende Tochter in die Wohnung soll.Vermieter wohnt im gleichen Haus.Wir sind immerhin 4 Personen (2 Erwachsene und ein Kind 8J und ein Säugling 2 Monate).Können wir hier Schadensersatz für die renovierte Wohnung verlangen und wie schnell muss er die Kaution zurückzahlen?

Besten Dank für eure Antworten

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19 Antworten
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#1
 Von 
Chylla
Status:
Student
(2107 Beiträge, 626x hilfreich)

Tja, ich würde mal diffenzieren zwischen Schadensersatz und Aufwandsentschädigung. Wenn schon absehbar war, dass ein Eigenbedarf kommen wird, und dies wurde arglistig verschwiegen, dann ist ein Schadensersatz denkbar. Der Nachweis muss aber von Euch gebracht werden. Der Eigenbedarf muss eh begründet werden, nur das Wort alleine in der Kündigung reicht nicht aus, was aber, wenn nachgebessert, für eine Kündigung schon zum 31.3. nicht mehr reicht.

Ansonsten ist wohl klar, dass ohne eine angemessene Aufwandentschädigung für Renovierung ihr das Feld nicht räumen werdet. Ich denke auch, dass ihr mit einer Klage gute Chancen hättet, insbesondere wenn die Tochter keine Kinder hat.

Doch ich würde es mal im Guten versuchen und bitten, die Kosten erstattet zu bekommen. Wichtig: alles Schriftlich. Macht das aber zügig, dass Euch der Weg zur Klage noch bleibt, wenn ihr Euch nicht einigen könnt.

Die Kaution kann er in der Höhe einer evtl. Nebenkostennachzahlung noch zurückbehalten, der Rest muss nach Wohnungsübergabe bezahlt werden.

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"Chylla"

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#2
 Von 
Die Verschauckelten
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 8x hilfreich)

Hallo Chylla
Vielen Dank für deine Antwort.Das Problem ist, dass keine Heizzähler und kein Wasserzähler für die Wohnung existiert.Also wie dann Abrechnung?Ist alles in Miete drin.
Im Guten brauchen wir es nicht mehr zu versuchen, das hatten wir bereits versucht, er redet mit uns nicht mehr.Warum auch immer.Wir müssen jetzt schauen nach einer neuen Wohnung und das ist ja wieder mit hohen Kosten verbunden, wie Umzugskosten, Maklerkosten etc...Wer trägt die? :???:

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#3
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

... ich sehe erst einmal nicht, dass die kündigung greift - es riecht doch förmlich nach vorgeschobenem eigenbedarf, um eine renovierte wohnung zu übernehmen. deswegen ist es noch nicht dringend, sich um eine neue wohnung zu kümmern. toi toi toi.

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#4
 Von 
Die Verschauckelten
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 8x hilfreich)

Was ich noch sagen muss:Es liegt kein sog. Mietvertrag vor, sondern nur ein Blatt Papier mit unseren Namen und denen des Vermieters und der Summe der Miete inkl. NK und Datum Einzug und KG Frist.

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#5
 Von 
Die Verschauckelten
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 8x hilfreich)

@blaubär49
Danke für dein Reply.Nur hier zu wohnen ist natürlich jetzt eine Tortur, weil konstant schikaniert wird.Mülleimer hinter das Auto gestellt,Auto eingeparkt,Klingeln weil der Kleine weint,um18 Uhr sei die Waschmaschine zu laut, mein PKW sei zu groß für die Einfahrt(ist mein alleiniger Parkplatz neben Haus,VM hat Garage auf anderer Seite und mein PKW ist ein Espace),das ist nur ein kleiner Auszug von allem was abgeht... :zoff:

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#6
 Von 
Die Verschauckelten
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 8x hilfreich)

Was ich auf jeden Fall gerne wissen möchte, ist in welcher Höhe der VM Kosten übernehmen kann(muss).Wir schauten uns gestern eine andere Wohnung an, kostet 600 warm, 3MM Kaution und 2 MM +19%Maklercourtage.Dies ist kein Pappenstil, weil wir dort dann auch streichen müssten, jedoch wäre die Wohnung perfekt, da meine Tochter weiter in die gleiche Schule kann.(ist alles auf dem Ländle)

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#7
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Also,

1. ist die Kündigung, wenn sie ohne Erklärung oder Erläuterung geschickt wurde nicht gültig, bei Eigenbeadrf muss genau Erläutert werden, wieso wer gerade diese Woh nung jetzt benötigt.

2. Das kein schriftlichr Mietvertrag exestiert ist kein Problem, es gilt dann eben der mündliche Vertrag, der ja durch die bisherigen Mietzahlungen auch nachweisbar ist. Eher ein Vorteil für Euch, da hier das BGB gilt und dies für den Mieter besser ist.

Da aber wahrscheinlich die Schikane nicht enden wird würde ich dem VM anbieten gegen angemessene Zahlung umzuziehen. Aber erst Kohle, dann zusage !!

Gruß

Michael

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#8
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47658 Beiträge, 16843x hilfreich)

Eine Eigenbedarfskündigung nach nur 7 Monaten dürfte wohl nur in extrem seltenen Fällen wirksam sein.

Daneben muss die Eigenbedarfskündigung auch entsprechend begründet sein. Eine Eigenbedarfskündigung ohne Erklärung und Erläuterung ist ebenfalls unwirksam.

Bei einer wirksamen Eigenbedarfskündigung muss der Vermieter keine Kosten übernehmen. Bei einer unwirksamen Eigenbedarfskündigung muss der Mieter nicht ausziehen, daher fallen dann keine Kosten an.

Alles dazwischen ist Verhandlungssache und nicht gesetzlich geregelt.

Bei einem freiwilligen Auszug, wie Ihr das jetzt plant, habt Ihr nur dann eine Möglichkeit auf Schadenersatz, wenn der Eigenbedarf vorgetäuscht war. Die Wahrscheinlichkeit, dass das hier so ist, halte ich zwar für groß, aber sicher sein kann man da nicht.

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#9
 Von 
Chylla
Status:
Student
(2107 Beiträge, 626x hilfreich)

Ich würde nicht ausziehen, wenn nicht eine passable Lösung für die Renovierungskosten gefunden wurde. Eigenbedarf nach so kurzer Zeit anzumelden, das braucht eine sehr, sehr gute Begründung. Wenn die Tochter Single ist erst recht !

Ich würde einen Brief schreiben und darauf hinweisen, dass der Eigenbedarf a) nicht ausreichend begründet ist und b) darzulegen ist, warum dieser vor 6 Monaten noch nicht abzusehen war. Dann aber einen freiwilligen Auszug anbieten wenn xxxxx Anteil an den Renoverungskosten bezalt wird. Auch die Arbeitsstunden darlegen, Zeit ist auch Geld. Sollte der Vermieter Ihnen nicht entgegenkommen mit Klage drohen. Dann kann er sich das Überlegen, ob er es auf eine Klage ankommen läßt. Ich sehe für ihn schlechte Karten, wegen der kurzen Mietdauer und da ihr eine Familie seit. Nicht vergessen: die gesamte Vereinbarung unterschreiben lassen und Schlüsselübergabe gegen Geld ! Auch Kaution, wenn keine Abrechnung aussteht, da Warmmiete.

Nur nicht die Nerven verlieren und einfach ausziehen, dann seht ihr keinen Euro wieder.

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"Chylla"

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#10
 Von 
Die Verschauckelten
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 8x hilfreich)

Hi @ all

Eine Neuigkeit:Ich hatte das Glück, mit den letzten Vormietern zu sprechen(Telefon).Also die, die in unserer jetzigen Wohnung wohnten und die, die in der Wohnung wohnten wo jetzt seine jüngste Tochter wohnt.Beide
teilten mir unanbhängig voneinander mit, dass er bei Ihnen ebenfalls mit Schikane etc den Auszug "förderte".In unserer Wohnung soll aber statt uns doch seine Tochter wohnen!!Dies teilte mir die ehem Vormietrin mit, die wegen Eigenbadrf gekündigt bekam :-).Das gleiche Spiel wie bei uns.Beide Parteien haben bis dato weder Ihre Kaution noch eine Abrechnung oder ähnliches.Sie gehen jetzt vor Gericht(über Anwalt) um die Sache zu klären.Bin mal aufs Urteil gespannt.Sie fragte mich, ob ich als Zeuge aussagen könne, da sie nun Anspruch auf Schadensersatz hat.Ich willigte ein.Da mein VM nicht gerade finanziell gut da steht(arbeitslos und seine Frau auch) habe ich nun Bedenken, dass er versucht die Kaution etc so lange wie möglich hinauszuziehen als nur möglich.Er hat also noch(hoffe ich mal):Kaution von uns und von beiden Vormietern.Dies sind immerhin zusammmen 3x2400,00€.Wenn jetzt noch Schadensersatz kommt ist denk ich mal gar kein Geld mehr da.Er hat schon seinen Audi verkauft und fährt nun Polo :respekt:

-- Editiert von Die Verschauckelten am 10.01.2007 09:46:48

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#11
 Von 
avalon2006
Status:
Praktikant
(801 Beiträge, 100x hilfreich)

Dann wird er wohl darauf spekulieren, von den nächsten Mietern eine Kaution in Höhe von 2400,-€ zu erhalten, damit er wieder ein paar Monate seine Rechnungen zahlen kann. Dies ist meiner Ansicht nach Betrug.

Auf keinen Fall ausziehen, und nicht ins Bockshorn jagen lassen.

gruß
avalon 2006


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"Das Leben ist eines der Härtesten."

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#12
 Von 
Die Verschauckelten
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 8x hilfreich)

Das Problem nimmt extreme Ausmaße an:Jetzt belästigt er mein er meine kleine Tochter(8Jahre) und will uns anzeigen weil ich arbeitslos wurde und jetzt wohl keine Miete mehr zahlen kann.Er spricht hier von Betrug etc.Die Miete wurde und wird immer pünktlich bezahlt und einen neuen Job habe ich ab 1.2.07.Jetzt war ich heute bei einem Anwalt.Das Schreiben welches er schickte, geht nun an die Staatsanwaltschaft(vom Anwalt aus), weil er mit Drohungen kam, welche uns nun keine ruhige Minute mehr lassen.Wir passen schon auf unsere Tochter auf.Das eskaliert ohne Ende...

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#13
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2928x hilfreich)

Noch eine Frage: wohnt nur der Vermieter und ihr im Haus?
Wenn ihr Schikanen erleidet, wäre unter Umständen eine Mietkürzung möglich.
Auf jeden Fall sehe ich auch, dass Ausziehen die einzige Möglichkeit für euch ist, friedlich leben zu können.
Für Forderungen eurerseits und anderer Vormieter - wenn der Mann gerichtlich verurteilt wird, diese zu zahlen, bliebe noch der Weg der Zwangsversteigerung (Frage ist, ob der Aufwand sich lohnt), wenn kein anderes Vermögen da ist.

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#14
 Von 
avalon2006
Status:
Praktikant
(801 Beiträge, 100x hilfreich)

DA der VM den bisherigen Mietern die Kaution noch schuldet, und es so aussieht, daß er euch die Kaution auch nicht zurückgeben wird, solltest Du mal den Anwalt fragen, ob Du zur Sicherung Deiner Ansprüche nicht evtl. die Kaution abwohnen kannst.

Normal ist das zwar nicht möglich, aber in diesem Fall wäre es schon interessant zu wissen, ob man da nicht ein Zurückhalterecht hat.

gruß
avalon 2006


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"Das Leben ist eines der Härtesten."

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#15
 Von 
Die Verschauckelten
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 8x hilfreich)

@sika0304

E sist ein renoviertes Bauernhaus, wo der VM mit Frau wohnt(ca180qm WF) und wir wohnen drin, sowie über uns seine jüngste Tochter mit Ehemann(beide 19 Jahre alt).In unsere Wohnung sol nun seine älteste Tochter, die alleinstehend ist.(29 Jahre alt)

@avalon 2006

Habe das mit Anwalt geklärt.Ist nicht möglich, da er dann eine Anzeige wegen nicht bezahlter Miete machen kann.Noch ist ihm nicht nachweisbar, dass die Kaution nicht zurückgezahlt werden kann.Somit würde ich mir selbst ein Grab schaufeln.

Aufgrund der Drohungen wurde gestern bei der Staatsanwaltschaft Klage eingereicht.Bin nun mal gespannt.Halte euch aber auf dem Laufenden.Es ist aber wie oben von siska bereits erwähnt, nicht mehr möglich hier in Ruhe zu leben.

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#16
 Von 
avalon2006
Status:
Praktikant
(801 Beiträge, 100x hilfreich)

Hatte ich mir auch so gedacht. Wäre auch zu schön für Dich gewesen. Allerdings bin ich mir auch fast sicher, daß beim Staatsanwalt auch nichts rauskommen wird. Dise Leute reden sich immer mit allen möglichen Dingen heraus, und kommen damit auch meistens noch durch.

Hoffe mal für Dich, daß alles zu einem Guten Ende kommt.

gruß
avalon 2006


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"Das Leben ist eines der Härtesten."

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#17
 Von 
Interessierter Laie
Status:
Lehrling
(1620 Beiträge, 301x hilfreich)

Ich fürchte, Ihr habt schlicht und ergreifend Pech gehabt. So wie Du seine finanzielle Situation schilderst, ist es ja auch ausgeschlossen, dass er Euch freiwillig Geld für die Renovierung gibt.
Eine theoretische Chance wäre viellicht wirklich eine Schadenersatzforderung. Aufgrund seiner Schikanen in Verbindung mit der absehbaren Eigenbedarfskündigung ist es Euch nicht mehr zumutbar in der Wohnung zu bleiben.
Der Beweis dürfte ja leicht zu führen sein, dass dem Vormieter wegen Eigenbedarf gekündigt wurde. Ihr hattet dann offensichtlich die Aufgabe für die Tochter die Wohnung zu renovieren.
Wenn seine Tochter wirklich einzieht, dann ist es auf jeden Fall nichts mit Schadenesatz ausschließlich wegen vorgetäuschtem Eigenbedarf. Der wäre für Eure Vormieter leicht durchzusetzen.
Kurz: Aus meiner Sicht besteht Eure einzige Chance an zumindest einen Teil des Geldes zu kommen darin ihm seine Schikanen zu beweisen. Wenn Ihr beweisen könntet dass er Eure Tochter belästigt wäre aus meiner Sicht auch ein fristloser Auszug möglich.
Hoffentlich ist Euer Anwalt gut!

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#18
 Von 
Die Verschauckelten
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 8x hilfreich)

@M Vey

Das ganze ist jetzt beim Staatsanwalt und zwar seine Aussage:Er bricht mir beide Beine, wenn ich nicht ausziehe.So hat er es zu meinem Anwalt geschickt!!!Dummheit pur.Naja.Ich werde jetzt mal abwarten was da alles raus kommt.Aber das mit der Wohnung für Tochter stimmt so auch nicht, da im Teil des Elternhauses 2 Zimmer + Extra Bad frei sind, ist eine Wohnung von 130m2 für sie zu groß und nicht angemessen.Sie ist alleinstehend.!!Wir haben gestern einen neuen Mietvertrag zum 01.03.07 abgeschlossen und in 4 Wochen können wir schon einziehen :cheers:

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#19
 Von 
avalon2006
Status:
Praktikant
(801 Beiträge, 100x hilfreich)

Sollte die Tochter nicht in die Wohnung einziehen solltest Du den Typ auf jeden Fall auch noch auf Schadensersatz verklagen. Könnte auch noch ein hübsches Sümmchen bei rausspringen. Vorrausgesetzt er hat dann überhaupt noch irgendwas, das pfändbar wäre. Allerdings hat er doch ein hübsches Haus, vielleicht bekommt ihr ja da was davon ab.;)

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"Das Leben ist eines der Härtesten."

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