Eidesstattliche Versicherung und Gläubiger

29. September 2011 Thema abonnieren
 Von 
bankosi
Status:
Schüler
(184 Beiträge, 56x hilfreich)
Eidesstattliche Versicherung und Gläubiger

Hallo,

wenn ein Schuldner eine Eidesstattliche Versicherung abgelegt hat und während die EV läuft zu Geld kommt, sagen wir als Beispiel 4000 Euro, gäbe es dann eine Reihenfolge die er bei der Begleichung von Schulden zu beachten hätte (Gläubigerreihenfolge). Oder müsste er an denjenige zuerst zahlen der die EV eingeleitet hat (als Beispiel Finanzamt)?

Danke im Voraus für eine Antwort!

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Dieter25
Status:
Lehrling
(1970 Beiträge, 995x hilfreich)

Es gilt für Pfändung von Geldforderungen die zeitliche Rangfolge.
Gibt es für eine Sache mehrere Pfändungen (Pfandrechte), dann steht die zeitlich erste auch an rangerster Stelle.
Ranggleichheit würde bei zeitgleichem Eingang mehrerer Pfändungen eintreten.

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#2
 Von 
bankosi
Status:
Schüler
(184 Beiträge, 56x hilfreich)

Hätten Pfändungen Vorfahrt vor anderen Forderungen (z.B. die des B vor A)?

Bspw.
Gläubiger A hat bereits 1.1.2005 gemahnt ohne Vollstreckungstitel und fragt/ mahnt immer wieder ohne zu wissen das der Schuldner eine EV geleistet hat.

Gläubiger B hat am 1.1.2008 gemahnt, danach einen Titel erwirkt und letztendlich musste der Schuldner wegen Gläubiger B die EV leisten.

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#3
 Von 
Dieter25
Status:
Lehrling
(1970 Beiträge, 995x hilfreich)

Bei Mahnungen gibt es keine Rangordnung. Wenn das Finanzamt zuerst die ZV eingeleitet hat, sollte die Zahlung auch dahin als erste erfolgen.

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#4
 Von 
guest-12302.10.2011 16:55:35
Status:
Schüler
(271 Beiträge, 93x hilfreich)

Bei der Summe würde ich allen eine Quote anbieten um die Sache endgültig zu klären. Da wäre der ein Insolvenzverfahren sinnvoll um den Verhandlungen Druck zu machen.

1. dürfte eh verjährt sein ?!?

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#5
 Von 
bankosi
Status:
Schüler
(184 Beiträge, 56x hilfreich)

Nach meiner Info (bin nicht der Schuldner) wären ein paar Forderungen verjährt und ein paar inkl. der vom Finanzamt offen. Insovlenzverfahren hatte ich angeraten, allerdings sind die monatlichen Einnahmen unter der Pfändungsgrenze so daß nichts gepfändet werden kann.

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