Hallo, was haltet ihr ihr von folgendem Fall:
Wegen einem Streitfall bei einem Kauf wurde ein Mahnverfahren eingeleitet. Der Schuldner hat keinen Einspruch eingelegt, ein Vollstreckungsbescheid wurde erwirkt.
Nun erfährt der Gläubiger vom Gerichtsvollzieher, das der Schuldner bereits vor dem Vollstreckungsbescheid einen eidesstattliche Versicherung abgab.
In der Zeit zwischen EV und erfolglosen Besuch des GV hat der Schuldner aber nachweislich größere Einkäufe getätigt.
Kann man gegen den Schuldner vorgehen? Ist rechtens einerseits einen EV abzugeben und dann andererseits große (nicht zum Lebensunterhalt nötige) Einkäufe zu tätigen?
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Eidesstattliche Versicherung - Kann man gegen den Schuldner vorgehen?
9. Juli 2012
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Frage vom 9. Juli 2012 | 12:58
Von
Status: Frischling (12 Beiträge, 4x hilfreich)
Eidesstattliche Versicherung - Kann man gegen den Schuldner vorgehen?
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#1
Antwort vom 9. Juli 2012 | 13:27
Von
Status: Praktikant (998 Beiträge, 574x hilfreich)
Natürlich darf man auch nach einer eV noch Sachen kaufen. Solange die dann auch gezahlt werden gibt es da kein Problem.
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#2
Antwort vom 9. Juli 2012 | 13:58
Von
Status: Unbeschreiblich (32852 Beiträge, 17255x hilfreich)
In der EV liegt man seine finanzielle Situation offen. Was man sich von dort angegebenem Einkommen/Vermögen kauft, ist völlig egal.
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#3
Antwort vom 26. September 2020 | 17:18
Von
Status: Beginner (140 Beiträge, 39x hilfreich)
Kann sich aber auch um Eingehungsbetrug handeln.
#4
Antwort vom 26. September 2020 | 17:35
Von
Status: Master (4158 Beiträge, 898x hilfreich)
ZitatAntwort vom : 9.7.2012
Ist dir langweilig?
#5
Antwort vom 26. September 2020 | 18:24
Von
Status: Beginner (140 Beiträge, 39x hilfreich)
Hat das eine Relevanz für die Information?
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