Eidesstattliche Versicherung - Kann man gegen den Schuldner vorgehen?

9. Juli 2012 Thema abonnieren
 Von 
--JT--
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 4x hilfreich)
Eidesstattliche Versicherung - Kann man gegen den Schuldner vorgehen?

Hallo, was haltet ihr ihr von folgendem Fall:

Wegen einem Streitfall bei einem Kauf wurde ein Mahnverfahren eingeleitet. Der Schuldner hat keinen Einspruch eingelegt, ein Vollstreckungsbescheid wurde erwirkt.

Nun erfährt der Gläubiger vom Gerichtsvollzieher, das der Schuldner bereits vor dem Vollstreckungsbescheid einen eidesstattliche Versicherung abgab.

In der Zeit zwischen EV und erfolglosen Besuch des GV hat der Schuldner aber nachweislich größere Einkäufe getätigt.

Kann man gegen den Schuldner vorgehen? Ist rechtens einerseits einen EV abzugeben und dann andererseits große (nicht zum Lebensunterhalt nötige) Einkäufe zu tätigen?



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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Tiger123
Status:
Praktikant
(998 Beiträge, 574x hilfreich)

Natürlich darf man auch nach einer eV noch Sachen kaufen. Solange die dann auch gezahlt werden gibt es da kein Problem.

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17255x hilfreich)

In der EV liegt man seine finanzielle Situation offen. Was man sich von dort angegebenem Einkommen/Vermögen kauft, ist völlig egal.

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Neoner
Status:
Beginner
(140 Beiträge, 39x hilfreich)

Kann sich aber auch um Eingehungsbetrug handeln.

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#4
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 898x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Antwort vom 9.7.2012



Ist dir langweilig?

Signatur:

Gruß Charly

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Neoner
Status:
Beginner
(140 Beiträge, 39x hilfreich)

Hat das eine Relevanz für die Information?

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