Eidesstattliche Versicherung - Kontopfändung?

23. Juni 2009 Thema abonnieren
 Von 
beate83
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 1x hilfreich)
Eidesstattliche Versicherung - Kontopfändung?

Wenn man die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat und pfändungsfrei ist, was muss man tun wenn eine Kontopfändung kommt, damit man trotzdem an sein Geld kommt um evtl. Miete... zu bezahlen. Wie lange dauert es, bis das Konto wieder frei ist.

Machen Gläubiger öfters eine Kontopfändung, oder sobald sie wissen, dass die EV abgegeben ist, lassen sie dann einen erstmal in Ruhe???

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sabbele1984
Status:
Lehrling
(1001 Beiträge, 224x hilfreich)

Eine EV schützt nicht vor Kontopfändung! Eine EV ist ein Vermögensverzeichnis aus dem die Gläubiger deine finanziellen Verhältnisse sehen können und entscheiden ob sie vollstrecken oder nicht.
Wenn dein Konto gepfändet ist musst du aufs Amtsgericht und dir Pfändungsschutz holen

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#2
 Von 
guest123-2236
Status:
Beginner
(119 Beiträge, 530x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1170x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>… was muss man tun wenn eine Kontopfändung kommt … <hr size=1 noshade>

Den Pfandgläubiger umgehend unter Nachweis, dass es sich um ein Konto handelt, auf welches wiederkehrende Einkünfte eingehen, um Freistellung in Höhe des pfändungsfreien Betrages bitten. Kommt der Pfandgläubiger dem nichts schnellstens nach, muss Antrag nach § 850k ZPO beim Vollstreckungsgericht (=das, was die Pfändung erlassen hat), gestellt werden.

Der Schuldner hat für die ganze Sache zwei Wochen Zeit: § 835 Abs. 3 ZPO

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest123-2345
Status:
Praktikant
(867 Beiträge, 476x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1170x hilfreich)

quote:
Ich rate bei der doch relativ kurzen Frist immer dazu, gleich einen Freigabeantrag beim zuständigen Gericht zu beantragen.

Das ist im Grundsatz richtig. Bei öffentlich-rechtlichen Gläubigern oder bei großen Unternehmen, die sich mit der Sache auskennen, ist dies aber nicht immer erforderlich. Es kommt darauf an, wie „eingespielt“ alle Beteiligten sind. Der Weg, der am schnellsten geht, ist auszuwählen.

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
marcel85
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 6x hilfreich)

guten morgen,

ich habe ein ähnliches problem.
und zwar habe ich vor einigen wochen die EV abgegeben und nun wurde mein koto gepfändet.
Ich bin zwar arbeitnehmer , erhalte aber dennoch aufstockend Hartz IV . Sozialleistungen sind ja nicht pfändbar, wie ich in mehreren Foren bereits lesen konnte.
Was ist nun aber, wenn ich probleme mit der Zahlung von Hartz IV habe? Soll heißen, was ist, wenn ich zur Zeit keins bekomme und somit ausschließlich auf mein Gehalt, welches ich aus einem Gleitzonenvertrag beziehe, angewiesen bin?
Was kann ich tun um weiterhin leben zu können? Immerhin muss ich miete Zahlen und mich auch sonst irgendwie verpflegen?

Mit freundlichen Grüßen,

Marcel.

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"Es gibt im Leben keine falschen Entscheidungen. Denn jede getroffene Entscheidung, egal ob sie im er"

6x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39733x hilfreich)

Antrag nach § 850k ZPO beim Vollstreckungsgericht stellen um zumindest den Pfändungsfreibetrag zu sichern.




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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
JoeyNickel
Status:
Schüler
(326 Beiträge, 64x hilfreich)

Sozialleistungen sind ja nicht pfändbar, wie ich in mehreren Foren bereits lesen konnte.

Jain. Zwar sind Sozialleistungen wie Hartz IV nicht direkt pfändbar, bei einer Kontopfändung kann die Zahlung einer Sozialleistung aber nur innerhalb der ersten Woche nicht gepfändet werden, danach schon. Daher: sicherheitshalber bei Zahlungseingang innerhalb einer Woche das Geld vom Konto holen.

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"Si deus pro nobis, quis contra nos?"

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