Hallo zusammen,
ich bin Mitglied in einem Sportverein. In dessen Satzung gibt es KEINEN Passus zum Thema Ehrenmitgliedschaft.
Nun hat unser 1. Vorsitzender ganz spontan und ohne Absprachen mit seinen Stellvertretern ein Ehrenmitglied ernannt.
Ist das überhaupt erlaubt? Das BGB kennt kein Ehrenmitglied, und auch die Satzung nicht. Jetzt ist dieses neue Ehrenmitglied auch noch am gleichen Tag der Ernennung und der Meldung beim Verband als Spieler zum Einsatz für unseren Verein gekommen. (Das war wohl auch der eigentliche Grund der Ernennung)
Hätte der 1. Vorsitzende zur Ernennung eines EM nicht eine MV einberufen müssen? und hat dieses Ehrenmitglied denn überhaupt das Recht an Ligaspielen teilzunehmen? Ich habe gelesen, dass Ehrenmitglieder ohne Sonderrechte (die in der Satzung verankert sein müssen) nicht mal Stimmrecht im Verein haben.
Ideen, Erfahrungen??
Ehrenmitgliedschaft
Probleme im Verein?
Probleme im Verein?
ZitatHätte der 1. Vorsitzende zur Ernennung eines EM nicht eine MV einberufen müssen? :
Nö. Mangels Grundlage kann es ja gar kein Ehrenmitglied geben.
Zitatund hat dieses Ehrenmitglied denn überhaupt das Recht an Ligaspielen teilzunehmen? :
Kommt auf die Regelungen der übergeordneten Instanzen an. Bei uns ist Grundbedingung für die Teilnahme an Ligaspielen die Mitgliedschaft im Verein, sowie eine aktive Spielberechtigung für diesen Verein (die bekommt man nur für einen Verein gleichzeitig). Ob derjenige Ehrenmitglied ist oder nicht, ist dem Verband ziemlich egal.
Insofern macht die Vorgehensweise des 1. Vorsitzenden überhaupt keinen Sinn. Es könnte ihm höchstens darum gehen, ein Mitglied beitragsfrei zu stellen (das ist in der Regel auch die Folge einer Ehrenmitgliedschaft, zumindest bei allen mir bekannten Vereinen. Dafür behält man aber das Stimmrecht). Dafür müsste es dann aber auch erst einmal eine Satzungsgrundlage geben. Ansonsten sollte man das bei der nächsten Kassenprüfung / Mitgliederversammlung deutlich rügen.
D.h. man kann zusammenfassen, dass das „Ehrenmitglied" KEIN Mitglied des Vereins sein kann, weil es nicht in der Satzung steht?
Und man müsste in der MV die Satzung ändern, und und einen Passus für Ehrenmitglieder einfügen?
Der 1. Vorsitzende hat definitiv nicht das Recht, das alleine zu regeln??
Ist leider etwas wichtig.....
Und lässt sich das irgendwie schriftlich belegen?
LG für die schnelle Antwort :-)
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ZitatD.h. man kann zusammenfassen, dass das „Ehrenmitglied" KEIN Mitglied des Vereins sein kann, weil es nicht in der Satzung steht? :
Nein. Es kann ja Mitglied des Vereins sein. Erfordert in der Regel einen Aufnahmeantrag (Details sollten in der Satzung geregelt sein). Darüber kann in der Regel auch ein Vorstandsmitglied alleine entscheiden.
ZitatUnd lässt sich das irgendwie schriftlich belegen? :
Der 1. Vorsitzende muss sein Handeln belegen. Und das wird ihm mangels Grundlage nicht gelingen.
Wenn es sich um ein Mitglied handelt kann es nur die Frage geben ob mit der Verleihung des Titels irgendwelche Rechte verbunden sind.
Als Mitglied habe ich sicher auch ohne Ehrenmitglied zu sein das Recht bei entsprechender Eignung als Spieler
eingesetzt zu werden.
Ob ich als Mitglied zusätzlich den Titel Oberosterhase oder Hampelmann verliehen bekomme oder welchen Namen auch immer wäre nur dann von Bedeutung wenn mit dem Titel Rechte verbunden wären.
Sowas müsste dann aber die Satzung regeln.
OK, bitte nochmal einen Schritt zurück. Es geht mir um folgende Frage:
Kann der 1. Vorsitzende einen externen zum Ehrenmitglied machen, oder nicht?
Wie gesagt, in der Satzung steht nichts zum Thema Ehrenmitgliedschaft.
Die nächste Frage wäre:
Kann eine Mitgliederversammlung Ehrenmitglieder oder sogar einen Ehrenvorsitzenden ernennen, ohne dass dazu was in der Satzung steht, oder muss erst die Satzung geändert werden?
sorry, dass ich nochmal nachhake...
Zitat:Kann der 1. Vorsitzende einen externen zum Ehrenmitglied machen, oder nicht?
Wie gesagt, in der Satzung steht nichts zum Thema Ehrenmitgliedschaft.
Machen, was soll man sich darunter vorstellen ?
Ich gehe mal von ernennen aus.
Nochmal, wenn damit weder besondere Rechte oder Pflichten verbunden sind: JA
Hat ja überhaupt keine Auswirkungen.
Und für die Mitgliederversammlung gilt das gleiche.
Naja, er hat als „Ehrenmitglied" am gleichen Abend ein Ligaspiel für den Verein gespielt.... er hat also mit der Ehrenmitgliedschaft auch eine Spielberechtigung bekommen...
Und das, obwohl die Satzung des Vereins gar keine Ehrenmitglieder vorsieht??
Nur das er gespielt hat heißt ja nicht, dass er spielberechtigt war.
Was sind denn die Voraussetzung für eine Spielberechtigung?
Jedes Mitglied des Vereins ist prinzipiell spielberechtigt.
Deshalb die Frage: Ist er durch die Ernennung als Ehrenmitglied durch den 1. Vorsitzenden ein Mitglied, oder nicht. Wenn die Ernennung (ohne entsprechende Satzung) rechtens war, dann hätte er unter Umständen eine Spielberechtigung.
Wenn die Ernennung aber nicht in Ordnung war, (weil das der 1. Vorsitzende gar nicht darf) dann hatte die betroffene Person definitiv keine Spielberechtigung.
Zitat:Jedes Mitglied des Vereins ist prinzipiell spielberechtigt.
Und das ergibt sich woraus ?
Ist es eine interne Spielberechtigung oder außerhalb des Vereins ?
Und welches Gremium entscheidet über die Spielberechtigung ?
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