Wenn durch einen Ehevertrag der Versorgungsausgleich ausgeschlossen wurde, weil die Altersvorsorge durch evtl. Wohneigentum oder Lebensversicherung gesichert schien, die festgelegten Werte aber nicht mehr erreicht werden, ist dieser Ehevertrag dann noch gültig???
Ehevertrag
9. Januar 2003
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Frage vom 9. Januar 2003 | 16:14
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Ehevertrag
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