Eheschliessung mit Ausländer mit Duldung?

28. September 2016 Thema abonnieren
 Von 
Simplex-prime
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Eheschliessung mit Ausländer mit Duldung?

Hallo,
Ich habe eine spezielle Frage:

Meine Freundin und ich möchten heiraten. Problem ist, dass sie nur eine Duldung besitzt. Ich selbst bin laut serbischem Recht geschieden, warte aber noch auf die Anerkennung des Scheidungsurteils in Deutschland. Dies wird wohl noch 2-3 Monate dauern (laut OLG).

Jetzt hat meine Verlobte natürlich die Befürchtung, dass Sie jederzeit abgeschoben werden könnte. Macht es Sinn, bzw. Ist es von Vorteil bei der Ausländerbehörde bescheid zu sagen, dass eine Heirat ansteht?

Danke für eure Hilfe.

Gruss

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Das ist keine einfache Sache und ohne Fachanwalt für Ausländerrecht sollte man das eher nicht versuchen. Eine Duldung bedeutet ja nur, dass man solange geduldet ist, bis die Ausreise möglich ist. Ist z.B. ein fehlender Pass das Abschiebehindernis freut sich die Ausländerbehörde eher, dass der Pass da ist und schwupps kann man abgeschoben werden. Eine geplante Heirat wirkt auf manche Ausländerbehörde eher abschiebefördernd.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
ya338
Status:
Lehrling
(1349 Beiträge, 1801x hilfreich)

Warum reist er nicht freiwillig aus und kommt mit einem Visum zur Eheschließung zurück?
Wenn er abgeschoben wird, bekommt er eine Einreisesperre und kann so schnell nicht wieder einreisen.

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Simplex-prime
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von ya338):
Warum reist er nicht freiwillig aus und kommt mit einem Visum zur Eheschließung zurück?.


Warum sollte "ER" ausreisen? Er ist deutscher Staatsbürger und lebt in Deutschland.

Du meinst sicherlich "SIE".
Sie kann nicht ausreisen, weil sie in ihrem Heimatland niemanden hat. Die einzige Familie, die da wäre, wäre die ihres Ex-mannes und der und seine Familie wollen sie tot sehen. Er hat sie fast totgeschlagen und deswegen hat sie sich von ihm scheiden lassen.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
ya338
Status:
Lehrling
(1349 Beiträge, 1801x hilfreich)

Eine Duldung ist aber kein Aufenthaltstitel, sondern die Vorübergehende Aussetzung der Abschiebung.
Sie muss ja auch nicht an den Ort zurückkehren, wo ihr vormaliger Ehemannes wohnt, das Land dürfte doch
groß genug sein und eine innerstaatliche Fluchtalternative bieten.

Falls sie abgeschoben wird, hat sie jedenfalls nichts gewonnen und kann so schnell nicht nach Deutschland zurückkehren,

3x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
ya338
Status:
Lehrling
(1349 Beiträge, 1801x hilfreich)

Doppelter Beitrag gelöscht.

-- Editiert von ya338 am 29.09.2016 10:21

1x Hilfreiche Antwort


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