Hallo,
am 30.11. wurde mir der Scheidungsantrag meines Mannes zugestellt. Wir hatten im Vorfeld einen notariellen Vertrag unterschrieben, in dem Unterhalt, Rentenausgleich und Zugewinn, sowie Erbschaft geregelt waren. Auch hatten wir uns in diesem Vertrag auf einen gemeinsamen Anwalt geeinigt - soweit so gut.
Hierzu habe ich noch 3 Fragen.
1. Wenn die Zustellung am 30.11. erfolgte, reicht es dann, wenn meine Stellungnahme abends am 21.12. beim Gericht im Briefkasten landet, oder zählt für die 21 Tage Frist der 30.11. schon mit? Wann muss mein Schreiben im Briefkasten beim Gericht sein, damit die Frist gewahrt wird, wenn ich nicht einverstanden bin?
2. Kann ich selbst eine Stellungnahme zum Scheidungsantrag ans Gericht schreiben, oder muss das ein Anwalt machen? Ich möchte den Zeitpunkt der Scheidung noch etwas hinauszögern, da ich mir mittlerweile nicht mehr sicher bin, ob ich wirklich an dem gemeinsamen Anwalt festhalten will. Im Scheidungsantrag hat er ein total falsches Trennungsdatum angeführt. Kann ich diesen falschen Sachverhalt als Begründung dafür nutzen, dass das Ganze noch etwas hinausgezögert wird? Wie müsste ich das dann formulieren? Könnte ich dann später trotzdem noch an dem gemeinsamen Anwalt festhalten, oder bin ich dann durch diesen Widerspruch gezwungen, mir einen eigenen Anwalt zu nehmen?
3. Nehmen wir einmal an, ich würde mir einen eigenen Anwalt nehmen - im Notarvertrag steht folgender Satz: DIE MIT DIESER URKUNDE UND DER EHESCHEIDUNG, EINSCHLIEßLICH ETWAIGER NEBENVERFAHREN, VERBUNDENEN KOSTEN TRÄGT HERR (Name). Bedeutet das, dass er auch meinen Anwalt zahlen müsste?
Vielen Dank
Ehescheidungsantrag fehlerhaft
18. Dezember 2016
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Frage vom 18. Dezember 2016 | 11:19
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Ehescheidungsantrag fehlerhaft
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#1
Antwort vom 18. Dezember 2016 | 11:28
Von
Status: Unbeschreiblich (38463 Beiträge, 14007x hilfreich)
Es gibt keinen gemeinsamen Anwalt. Natürlich kannst Du selbst ans Gericht schreiben, nur Du kannst keine Anträge stellen. Dazu bedarf es eben eben eines Anwalts.Wie die Kostenregelung aussehen würde, das kann man aus ein paar Worten aus der Vereinbarung mit dem Notar nicht ersehen.
wirdwerden
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