Hallo,
was kann man unternehmen, wenn ein ehemaliger Geschäftsführer nach seinem faktischen Ausscheiden aus der Gesellschaft alle ehemaligen Kunden anschreibt und für seinen neuen Betrieb aus der gleichen Branche wirbt und dabei bei ihnen den Anschein erweckt, dass die alte Gesellschaft gar nicht mehr existiert?
Kann man da wettbewerbsrechtlich irgendwas machen?
Danke!
Ehemaliger Geschäftsführer schreibt Alt-Kundenbestand an
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
--- editiert vom Admin
Hallo,
wie sieht es denn mit Ansprüchen aus dem GmbH-Gesetz gegen den GF aus, beispielsweise aus dem Wettbewerbsverbot des GF?
Der GF hat die Aktion ja schon gestartet, als er noch GF war und erst "im Ausscheiden begriffen".
Woraus (aus welchen Normen) würden denn die wettbewerbsrechtlichen Ansprüche resultieren?
Vielen Dank schon mal für die vorige komplexe Antwort!
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Wenn er "gegangen wurde" :
Schlampiger Auflösungsvertrag !
Aufgrund der geschilderten Peoblematik ist das Geld ,glaube ich in eine Vorwärtsverteidigung besser investiert -
Sie müssen schlichtweg an Ihre Kunden jetzt in dieser Situation herantreten und das möglichst noch bevor es Ihr "Ex" tut .
Lassen Sie sich von einer Werbeagentur ein Anschreiben entwerfen bzw, eine kleine Kampagne nichts großes , mit dem / der Sie sich an Ihre Kunden wenden .
Lassen Sie sich was einfallen :
Preisausschreiben , Tag der offenen Tür - "Uns gibt es auch in Zukunft " - etc. - aktive Kundenbindung ist jetzt gefragt .
-mag auf den ersten Blick aufwendiger sein , ist aber m.E. in diesem Fall erfolgreicher als der Gang zum Anwalt .
der gf einer gmbh darf zu dieser nicht in konkurrenz treten, sofern dies nicht ausnahmsweise erlaubt ist. das hat nicht mit wertungen zu tun, sondern ist klare rechtsprechung.
nachvertragliche wettbewerbsverbote müssen sich aus einer konkreten vereinbarung oder den umständen ergeben.
was hier evtl. gemacht werden, kann ihnen ihr anwalt wahrscheinlich darlegen, wenn sie ihm die verträge vorlegen und die näheren umstände schildern.
--- editiert vom Admin
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
7 Antworten
-
3 Antworten
-
1 Antworten
-
2 Antworten