Ehemaliger Geschäftsführer schreibt Alt-Kundenbestand an

25. Januar 2005 Thema abonnieren
 Von 
ebay-girl
Status:
Schüler
(477 Beiträge, 140x hilfreich)
Ehemaliger Geschäftsführer schreibt Alt-Kundenbestand an

Hallo,
was kann man unternehmen, wenn ein ehemaliger Geschäftsführer nach seinem faktischen Ausscheiden aus der Gesellschaft alle ehemaligen Kunden anschreibt und für seinen neuen Betrieb aus der gleichen Branche wirbt und dabei bei ihnen den Anschein erweckt, dass die alte Gesellschaft gar nicht mehr existiert?
Kann man da wettbewerbsrechtlich irgendwas machen?
Danke!

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-1400
Status:
Student
(2642 Beiträge, 617x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
ebay-girl
Status:
Schüler
(477 Beiträge, 140x hilfreich)

Hallo,
wie sieht es denn mit Ansprüchen aus dem GmbH-Gesetz gegen den GF aus, beispielsweise aus dem Wettbewerbsverbot des GF?
Der GF hat die Aktion ja schon gestartet, als er noch GF war und erst "im Ausscheiden begriffen".
Woraus (aus welchen Normen) würden denn die wettbewerbsrechtlichen Ansprüche resultieren?
Vielen Dank schon mal für die vorige komplexe Antwort!

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
psst
Status:
Lehrling
(1576 Beiträge, 173x hilfreich)

Wenn er "gegangen wurde" :

Schlampiger Auflösungsvertrag !

Aufgrund der geschilderten Peoblematik ist das Geld ,glaube ich in eine Vorwärtsverteidigung besser investiert -

Sie müssen schlichtweg an Ihre Kunden jetzt in dieser Situation herantreten und das möglichst noch bevor es Ihr "Ex" tut .

Lassen Sie sich von einer Werbeagentur ein Anschreiben entwerfen bzw, eine kleine Kampagne nichts großes , mit dem / der Sie sich an Ihre Kunden wenden .

Lassen Sie sich was einfallen :

Preisausschreiben , Tag der offenen Tür ;) - "Uns gibt es auch in Zukunft " - etc. - aktive Kundenbindung ist jetzt gefragt .

-mag auf den ersten Blick aufwendiger sein , ist aber m.E. in diesem Fall erfolgreicher als der Gang zum Anwalt .

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Rechtsanwalt Luis Fernando Ureta
Status:
Schüler
(239 Beiträge, 59x hilfreich)

der gf einer gmbh darf zu dieser nicht in konkurrenz treten, sofern dies nicht ausnahmsweise erlaubt ist. das hat nicht mit wertungen zu tun, sondern ist klare rechtsprechung.
nachvertragliche wettbewerbsverbote müssen sich aus einer konkreten vereinbarung oder den umständen ergeben.
was hier evtl. gemacht werden, kann ihnen ihr anwalt wahrscheinlich darlegen, wenn sie ihm die verträge vorlegen und die näheren umstände schildern.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest123-1400
Status:
Student
(2642 Beiträge, 617x hilfreich)

--- editiert vom Admin

2x Hilfreiche Antwort

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