Ehegattenunterhaltwechsel

27. Januar 2015 Thema abonnieren
 Von 
bastianle
Status:
Beginner
(73 Beiträge, 49x hilfreich)
Ehegattenunterhaltwechsel

Fiktiver Fall:

Mann und Frau lassen sich scheiden.
Ihre Nettogehalt 2.000,--, sein Nettogehalt 5.000,--. Keine Kinder. Kein Vermögen.
Er müsste ihr „irgendeinen" Unterhalt zahlen. Will er aber nicht.
Er kündigt fristlos bei seinem Arbeitgeber, dieser nimmt die Kündigung an.
Nun muss er nichts mehr an seine Frau zahlen. Er hat ja nichts mehr.
Jetzt sieht es wie folgt aus:
Ihr Nettogehalt 2.000,--, sein Nettogehalt 0,--
Muss die Frau jetzt ihm Unterhalt zahlen?



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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38386 Beiträge, 13987x hilfreich)

Wieso sollte er ihr noch "irgendeinen" Unterhalt zahlen müssen? Umgehkhrt muss sie ihm auch nicht "irgendeinen" Unterhalt zahlen müssen.

Es sei denn, die Scheidung ist ganz frisch, er ist krank, sie waren nicht lange verheiratet.

Sorry, aber bei den allgemeinen Angaben kann man nicht mehr sagen.

wirdwerden

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2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
bastianle
Status:
Beginner
(73 Beiträge, 49x hilfreich)

OK, ich dachte (als Laie) das sich die einstigen Eheleute gegenseitig bezüglich des Unterhalts verpflichtet seien.

D.h. die Differenz der beiden Gehälter, dann 3/7......usw..

Wann ist man denn grundsätzlich unterhaltspflichtig, wenn einer von beiden nicht genug Einkommen hat, die Differenz beider Einkommen zu groß sind, oder wann?

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2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Hallo,

ich denke nicht, dass der Mann hier auf Trennungs- oder Ehegattenunterhalt hoffen kann. Er hat sich selbstverschuldet bedürftig gemacht.

Der Mann kann sich noch freuen, wenn er zumindest bis zur Scheidung nicht so behandelt wird, als hätte er seine bisherigen Einkünfte noch.

Ich hoffe, die Frage ist fiktiv. Denn so dumm kann kein Mensch sein.

LG nero

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2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)


quote:<hr size=1 noshade>OK, ich dachte (als Laie) das sich die einstigen Eheleute gegenseitig bezüglich des Unterhalts verpflichtet seien. <hr size=1 noshade>

Bis zur Scheidung schon. Danach nicht unbedingt.
Unterhalt nach der Scheidung braucht einen Grund.
Ein möglicher Grund wäre "Bedürftigkeit". In der Konstellation 2000€/5000€ ist aber keiner von beiden bedürftig. In der Konstellation 20000€/0€ wäre die Bedürftigkeit selbst herbeigeführt - auch kein Unterhalt.
Ein anderer Grund wäre, wenn ein Partner zugunsten der Ehe auf Einkommen verzichtet hat (z.B. Karierreknick durch Kindererziehung, oder die klassische "Hausfrauenehe" - sie verzichtet zugunsten der Familie auf Berufstätigkeit). In kinderlosen Ehen von Doppelverdienern ist das ziemlich fernliegend.



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"
Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

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