Ehegattenunterhalt trotz Täuschung

11. März 2016 Thema abonnieren
 Von 
Gerd1977
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 26x hilfreich)
Ehegattenunterhalt trotz Täuschung

Hallo,
Ich habe meine Frau 2001 kennen gelernt. Ihre Tochter war damals 3 Monate alt. 2004 haben wir geheiratet. Ich habe die Tochter nie adoptiert. 2014 habe ich mich getrennt. Meine Frau war über die gesamte Ehezeit nicht arbeiten da sie kurz nach der Eheschliessung an immer mehr körperlicher Gebrechen erkrankte. Sie war dann zwischen 6 und 10 Mal im Jahr wegen verschiedenen Krankheiten im Krankenhaus. Lungenerkrankungen, Nierenbeschwerden, Nierenversagen, Herzprobleme, Krebs, … 2014 fand ich dann zu hause medizinische Unterlagen die wohl für den Hausarzt bestimmt waren und dort nie ankamen. Während der Trennung fand ich noch viel mehr Unterlagen die sie all die Jahre vor mir an den unmöglichsten Orten versteckte. Diese Unterlagen beweisen das ich vom ersten Tag an getäuscht wurde. Früheres Leben vor mir, Beruf, Erfolge, finanzielle Situation, … Auch die gesamten Krankheiten waren erfunden und gab es gar nie. Die Ärzte gaben mir nie Informationen da sie sich auf die Schweigepflicht beruften. Den Berichten nach wurde nie was Dramatisches gefunden und es wurden viele sinnlose Untersuchungen und Eingriffe durchgeführt. 2010 inszenierte sie ein 6 Monatiges Krebsleiden bei dem sie sich laut Akten auf ihren Wunsch hin die völlig gesunde Gebärmutter entfernen ließ um ihren schlimmen Zustand zu untermauern. Sie hatte ganz viele Menschen raffiniert mit einbezogen so das wirklich keiner daran zweifelte. Sogar Nebenwirkungen von Medikamenten die sie gar nicht bekam wurden inszeniert. Die 9-jährige Tochter mußte sich darauf einstellen das die Mutter stirbt und war daraufhin 8 Wochen in der Kinderpsychiatrie. Ich selbst war selbst in psychologischer Betreuung. Da das ja alles gespielt war ist sie nicht daran gestorben. Gab aber seit dem noch mehr schwere Vorfälle. Auch während des Scheidungsprozesses wurde das Gericht mehrfach angelogen.
Ich hatte letzte Woche eine Verhandlung zum Trennungsunterhalt. Da kam raus die Frau sei psychisch Krank (da sie immer Lügen muß) und nicht Schuldfähig. Im Gutachten steht auch das diese Erkrankung bereits seit der Kindheit vorliegen muß. Durch ihre Erkrankung könne sie nicht arbeiten und ihre ehelichen Verpflichtungen konnte sie wegen ihrer Krankheit auch all die Jahre nicht erfüllen. Für ihr bizarres, schädliches Verhalten vor, während der Ehe und jetzt könne sie nichts. Aber ich sei mit der Eheschließung eine Verpflichtung und Verantwortung meiner Frau gegenüber eingegangen und müsse jetzt weiter für sie aufkommen. Und das in einer Höhe die mich in die private Insolvenz treibt da ich es nicht bedienen kann da ich den finanziellen Schaden durch die Ehe ja auch noch habe. Um ihr fehlendes Einkommen auszugleichen und nicht in den finanziellen Abgrund zu stürzen hatte ich überdurchschnittlich viel Mehrarbeit geleistet was mir jetzt mit angerechnet wird. Es ist für mich eine Zumutung das ich meine Frau für das was sie mir angetan hat belohnen und dafür meine Existenz opfern soll. Der Richter der das so entschied ist seit 4 Monaten im Amt und mein Anwalt möchte in die Berufung.
Meine Frage ist ob das Sinn macht. Ist es möglich das ein anderer Richter, aufgrund der Flut an bestehenden Unterlagen, mein Recht auf Würde und Unversehrtheit berücksichtigt? Kennt jemand einen ähnlichen Fall?
Besten dank schon mal
Gruß Gerd

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48 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo Gerd,

Zitat:
Da kam raus die Frau sei psychisch Krank (da sie immer Lügen muß) und nicht Schuldfähig. Im Gutachten steht auch das diese Erkrankung bereits seit der Kindheit vorliegen muß.


Oje. Das sieht m.E. nicht gut aus für dich. Ich befürchte, da gibts auch noch nachehelichen Unterhalt.
Hat sie Anspruch auf Erwerbsminderungsrente, liegen die Voraussetzungen dafür vor?

Zitat:
Und das in einer Höhe die mich in die private Insolvenz treibt da ich es nicht bedienen kann


Wurde dein Selbstbehalt denn nicht berücksichtigt?

Ich denke, du wirst in nächster Zeit viel Kraft brauchen, die wünsch ich dir. ...Und einen verdammt guten Anwalt.

Grüßle



Signatur:

"Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden."

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Hallo Gerd,

ohne genaue Kenntnis des Urteils ist keine ausreichende Beurteilung möglich.

Vieles klingt nachvollziehbar, einiges aber auch angreifbar.

Da die Krankheit schon vor Beginn der Ehe bestand (angelegt war) ist eine zeitliche Begrenzung und auch reduzierte Höhe möglich.

Wurde sowas im letzten Verfahren beantragt (hilfsweise beantragt)?

Dass Dich die Verpflichtung in die Insolvenz treibt, scheint allerdings übertrieben. Dir bleibt, wie ja schon erwähnt, der Selbstbehalt.
Falls Du (dein Anwalt) die Mehrarbeit in das erste Verfahren eingebracht hast, sollte es im Beschwerdeverfahren berücksichtigt werden, denn die Fortsetzung der Mehrarbeit ist nicht geschuldet.

Ich rate dazu, die Chancen einer Beschwerde von einem Anwalt, der regelmäßig an dem OLG tätig ist, beurteilen zu lassen und nicht nur vom eigenen Anwalt. Das kostet in der Regel nicht die Welt (Kosten vorher abstimmen). Und erst dann entscheiden.

SG

Berry

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38366 Beiträge, 13983x hilfreich)

Schau mal in § 1572 BGB und die Rechtsprechung dazu.

wirdwerden

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Gerd1977
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 26x hilfreich)

Hallo,
danke für die Antworten schon mal. @ Berry, Reduzierung war beantragt. der Richter meinte dann ich wäre mit der Ehe eine Verpflichtung eingegangen und jetzt würde der volle Unterhalt zu der Verpflichtung gehören. Ich entgegnete dann, das ich ja schon nachgewiesen hatte das meine Frau mich durch Täuschung und Betrug zur Ehe manipuliert hatte, sie ihre Verpflichtung von Anfang an nicht erfüllt hatte und mich nachweislich mehrfach geschädigt hatte. Die Antwort vom Richter war dann, das ihr Verhalten zu ihrer psychischen Krankheit gehöre und sie das gar nicht anders machen könnte. Da ist mir wirklich die Spucke weg geblieben. Die Mehrarbeit wurde nur zur Hälfte angerechnet. Ich bin immer noch über dem Selbstbehalt. Meine Frau soll schon alleine über 1300€ bekommen. Ein weiteres Problem ist das ich eine Eigentumswohnung habe. Es war eine 120% Finanzierung und wurde gekauft da meine Frau sich selbständig machen wollte. Es wurde Geld in ihr Unternehmen gesteckt aber raus kam nix weil sie dann körperliche Krankheiten, wie ich heute weiß, simulierte. Daher wurde irgendwann die Tilgung ausgesetzt weil das Geld nie reichte. Der aktuelle Stand ist das fast nichts getilgt ist und mit der Vorfälligkeitsentschädigung für die Bank hätte ich bei einem Verkauf noch 30000€ Schulden. Für die Wohnung wird mir ein geldwerter Vorteil von 700€ berechnet. Der würde weg fallen. Auf der anderen Seite lebe ich am Bodensee. Hier liegt der Mietspiegel bei 10€/m². Mit 30000€ Schulden und Miete stehe ich leider nicht besser da und habe für die Altersvorsorge überhaupt nichts. Und das nach 20 Arbeitsjahren und man nachweislich betrogen wurde. Aber Betrug gehört zu einer Krankheit. Heute weiß ich das meine Frau vor mir schon ein Sozialfall war. Durch die Scheidung würde sie wieder zum Sozialfall werden. daher kann sie noch mehr ausschöpfen. Die Scheidung noch in die Länge ziehen und den nachehelichen Unterhalt weit verlängern. Und das ist alles rechtens.

3x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38366 Beiträge, 13983x hilfreich)

Ganz klar: Du kannst jetzt nicht alles auf die Krankheit der Frau schieben. Deine wirtschaftlichen Fehlentscheidungen hast Du zu vertreten. Die Finanzierung einer Immobilie ohne etwa 1/3 Eigenkapital, das ist nun mal grob fahrlässig. M.E. dürften die Banken so einen Zirkus gar nicht mitmachen.

Auch wenn es schwer zu verstehen ist, für uns normal Tickende, Deine Frau lebt in einer anderen Wahrnehmungsebene. Diese tragischen Fälle haben wir doch immer wieder. Ich würde mich drauf konzentrieren, eine zeitliche Begrenzung der Unterhaltspflicht hin zu bekommen. Also zügige Scheidung, und Befristung danach. Da sehe ich das Hauptproblem. Ich will nicht unken, aber es könnte sein (könnte, nicht muss), dass wegen der Erkrankung nicht geschieden wird. Darauf würde ich mich konzentrieren. Eigentlich ist in so Fällen die Bestellung eines Betreuers angesagt. Würde ich aber nicht anregen. Denn der Betreuer hat ja ein Interesse daran, möglichst viel Geld für sein Mündel raus zu schlagen. Also den Scheidungsprozess zu verzögern. Ihr Anwalt hat nicht unbedingt dieses Interesse. Denn der verdient ja nicht mehr, wenn sich ein Verfahren in die Länge zieht. Im Gegenteil, er kann vollständig abrechnen, wenn das Verfahren abgeschlossen ist.

Hat die Frau denn die Kreditverträge mit unterschrieben? Haftet sie auch? Wer wohnt derzeit in der Wohnung? Sind die gemeinsamen Schulden mit in die Berechnung des Unterhaltes eingeflossen? Steht sie im Grundbuch?

So ein problematisches Paket, da braucht es mehr Infos, um helfen zu können.

wirdwerden

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Hallo Gerd,

wenn Dir für die Wohnung ein Wohnwertvorteil angerechnet wird,
kannst Du doch die Zinsen und Kosten dagegen rechnen. Nur nicht die AFA.

Die Tilgung darüber hinaus bis zum Höchstsatz als sekundäre Altersvorsorge.

So schlimm kann sich das mit der Wohnung also nicht auswirken.

Du sprichst von Altersvorsorge. Bist Du selbstständig, können Deine Zahlungen sogar noch höher ausfallen.


Ich gehe aufgrund Deiner Fragestellung anders als wirdwerden davon aus, das Du bereits geschieden bist.

Zitat (von Gerd1977):
Reduzierung war beantragt. der Richter meinte dann ich wäre mit der Ehe eine Verpflichtung eingegangen und jetzt würde der volle Unterhalt zu der Verpflichtung gehören.


Grundsätzlich richtig, aber nur bis zum Ende der Ehe. Danach gilt der Grundsatz der Eigenverantwortung (§ 1569 BGB ).

Ehebedingte Nachteile sind aus Deiner Schilderung nicht zu erkennen. Aus diesem Grund kann also kein nachehelicher Unterhalt gefordert werden. Vermutlich konzentriert sie sich auf die Krankheit (§ 1572 BGB ). Diese wirkt sich zwar unterhaltsverlängernd aus. Da die Krankheit aber schon vor der Ehe bestand, ist eine zeitliche Begrenzung und zusätzlich auch eine reduzierung im Zahlungszeitraum üblich. Du haftest, um das mal zu erklären, nicht für etwas, was schon vorher da war. Du würdest aber mithaften, wenn sie erst während der Ehe krank geworden wäre.

Sie war vor der Ehe ein Sozialfall, also Hartz 4 Bezieherin? Ein weiterer Grund für eine Summenreduzierung, den ihr Unterhaltsanspruch ist auf das Einkommen vor der Ehe begrenzt.

Das alles hätte Dir aber doch Dein Anwalt sagen müssen.

SG

Berry

3x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38366 Beiträge, 13983x hilfreich)

Nee Berry, er ist nicht geschieden. Zum einen ist er erst seit 2014 getrennt, ein Einvernehmen liegt ja nicht vor, und er befürchtet doch, dass die Scheidung sich eben wegen dem Allen noch hinziehen wird. Und er schreibt ja auch von Trennungsunterhalt. Nur der ist offensichtlich bisher geltend gemacht worden. Und den gibt es nur für die Zeit während der Ehe. Sonst gar nichts. Deshalb ja meine Überlegung mit dem Paket schnüren.

wirdwerden

3x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Gerd1977
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 26x hilfreich)

Hallo,
ja ich bin noch nicht geschieden. Mir ist aber ein neuer Gedanke gekommen. vlt hat da einer Erfahrung oder kann was dazu sagen. ich hatte meine Frau kennen gelernt da war ihre Tochter 3 Monate alt und sie angeblich im Mutterschaftsurlaub. Sie vertrat die Meinung das ein Kind die ersten Jahre die Mutter braucht und deswegen wolle sie bis die Tochter 3 Jahre ist zu hause bleiben. Die Einstellung fand ich gut und verantwortungsvoll. Sie sei Krankenschwester, habe bis zur Schwangerschaft als dieses gearbeitet und wolle sowie die Tochter 3 ist wieder arbeiten gehen. Sie spielte mir eine Frau vor die für mich höchstwichtigen Tugenden besitzt wie Ehrlichkeit, Treue, Fleiß, Verlässlichkeit, Verantwortung,... Vor der Eheschliessung war abgesprochen das wir heiraten, in dem Zug zusammen ziehen in die nächste Ortschaft damit der Weg zum Kindergarten mit erweiterten Betreuungszeiten frei ist und meine Frau arbeiten geht. Wir haben geheiratet, sind umgezogen, die Tochter kam in einen passenden Kindergarten und meine Frau wurde direkt körperlich Krank. Spätfolgen eines Autounfalls. Rückenleiden wodurch sie nie wieder als Krankenschwester arbeiten könne und innerhalb von wenigen Jahren im Rollstuhl landet. Mittlerweile weiß ich das sie gar keine Ausbildung hatte, noch nie gearbeitet hatte und immer ein Sozialfall war. Sie saß mehrere Jahre im Rollstuhl. Sie konnte sich zwar weiter bewegen aber sie solle laut Arzt den Rollstuhl möglichst oft benutzen um das Unvermeidliche möglichst lange herauszuzögern. Seit einem Jahr wohnt sie im dritten Stock ohne Aufzug und hat einen Hund mit dem sie mehrmals am Tag raus geht. Der Rollstuhl steht bei mir im Keller. Die Tugenden waren allesamt gespielt. Ihre Vergangenheit war gespielt. Ich hatte sogar Leute kennen gelernt die mir den gleichen Müll erzählt haben. Unter diesen Vorraussetungen wäre ich nicht mal eine Beziehung geschweigedenn eine Ehe eingegangen. Die Erfindung mit ihrer Vergangenheit ist schriftlich festgehalten. Das erzählt sie heute noch rum und ist auch in psychologischen Berichten als Amnamnese festgehalten. Liegt bei Gericht. Das ist eine arglistige Täuschung und ein Grund für die Aufhebung. Wenn ein Richter dann sagt das gehört zum Krankheitsbild der psychischen Krankheit, dann steht ja fest das die Krankheit vor der Ehe auch schon da war. Da hätte ich mich ja erst recht nicht auf eine Ehe eingelassen wenn ich das gewusst hätte. Auserdem. Eine schwere verschwiegene Krankheit ist doch auch ein Aufhebungsgrund. Und wenn sie vor der Ehe Verpflichtungen eingeht die sie ja gar nicht erfüllen kann und die Verpflichtungen der Ehe von Anfang an nicht erfüllt und das einer psychischen Krankheit zugeschrieben wird, war die Frau dann überhaubt geistig in der Lage zu heiraten. Ich denk da in Richtung verminderte Geschäftsfähigkeit und Eheunfähigkeit. Was meint ihr soll ich meinen Anwalt mal in die Richtung sensibilisieren?
Gruß Gerd1977

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Hallo wirdwerden,

aus dem Satz "ist es möglich, dass ein anderer Richter" habe ich fälschlicherweise auf ein bereits abgeschlossenes Verfahren geschlossen. So wie es Gerd jetzt auch noch einmal klargestellt hat, steht aber "ein anderer Richter" von Gerd beeinflussbar doch gar nicht zur Debatte.

Hallo Gerd,

ihr befindet euch mitten im Scheidungsverfahren. Alles, was Du im letzten Beitrag ansprichst, klingt aber so, alls wolltest Du ein Eheaufhebungsverfahren, weil Dich Deine Frau durch Falschaussagen zu einer Versorgungsehe gebracht hat.
Natürlich solltest Du Deine Informationen und auch Deine Bedenken dem Anwalt mitteilen. Hättest Du eigentlich von Anfang an machen sollen. Ich denke nicht, dass sich da jetzt noch etwas korrigieren lässt. Aber das soll Dein Anwalt prüfen.

Meine Einschätzung, die aber auch nur auf diesen wenigen Informationen von Dir beruht, geht eher dahin, dass auch eine nachgewiesene Täuschung auf den Trennungsunterhalt keinen und auf nachehelichen Unterhalt nur teilweise Einfluss hat.

Man wird Dir im Scheidungsverfahren zu Recht entgegen halten können, dass Du es hingenommen hast, dass Deine Frau nach Vollendung des dritten Lebensjahres die Arbeit nicht wieder aufgenommen hat. Außerdem warst Du ja auch nicht gehindert, Dich durch einen Ehevertrag zu schützen.

Das Ganze ist sicher zu speziell, um es in einem Forum abschließend zu erläutern.

Besprech es mit dem Anwalt. Auch dafür bezahlst Du ihn. Wichtig ist klar herauszustellen, wann Deine Frau erkrankte, denn es macht schon einen Unterschied ob vor oder während der Ehe. Wenn es während der Ehe war, trägst Du das Risiko nämlich mit.

Berry

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38366 Beiträge, 13983x hilfreich)

@ Berry: jetzt sind wir auch bei der Einschätzung einer Meinung!

Gerd, was sich uns Gesunden schwer erschliesst, das sind diese psychischen Erkrankungen. Diese Menschen leben auf einer anderen Ebene. Nur mal zur Verdeutlichung. Ich kenne einen Fall, da war der Mann mit 30 Leiter des Vorstandssekretariats einer großen Bank. Traumkarriere. Dann hatte er schleichend die Idee, er könne das Lotto-System knacken. Eine Zeit lang konnte er sich noch am Riemen reissen, dann verlor er den Job. Arbeitslos melden ging nicht, da keine Zeit. Ehe ging darüber kaputt. Alle Bemühungen von Exfrau, Familie, vergeblich. Seine Ebene war eine andere. Die Exfrau hat schliesslich eine Betreuung einrichten lassen. Gutachten war eindeutig. Paranoide Schizophrenie, aber es stand auch klar drinne, dass ihn das alles nicht erreicht. Es sei doch nicht böse, sich mit Mathematik zu befassen. Mal ganz kühn formuliert: die Frau ist nicht hinterhältig. Sie täuscht nicht. Sie glaubt es in diesem Augenblick. Nur deshalb auch so überzeugend. Ich weiss, es ist schwer zu akzeptieren. Ich hab auch geglaubt, er müsse es doch merken, dass irgendwas nicht richtig bei ihm ist. Nee, keine Spur. Der Psychologe nennt das mangelnde Introspektionsfähigkeit.

Deshalb ja meine Idee, zu versuchen, ein Paket zu schnüren, und das schnell. Alles andere wird wesentlich teurer und vor allen Dingen auch mühsamer.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

Hi,

also so wie ich das verstehe, würdest du die Ehe gern aufheben lassen, weil du geltend machst, zum Zeitpunkt der Eheschließung von deiner Frau arglistig getäuscht worden zu sein. Bei Kenntnis aller Umstände hättest du die Ehe nie geschlossen.

Fordern kann man das. Aber ob das durch geht, da habe ich erhebliche Zweifel.

Die Ehe wurde im Jahr 2004 geschlossen ... die "arglistige Täuschung" liegt damit rund 12 Jahre zurück. Wie willst du das denn im einzelnen nachweisen. Deine noch Ehefrau wird das ja nicht so einfach einräumen, sondern das ganz anders darstellen. Und wenn sie dir nicht jedes Leiden vor der Eheschließung mitteilt, dann ist das noch lange keine arglistige Täuschung.

Die Gegenseite wird behaupten, dass du die Aufhebung der Ehe nur anstrebst, weil du dich vor den Unterhaltszahlungen drücken willst. Und wenn wir mal offen sind, ist das Argument dann nicht so ganz von der Hand zu weisen.

Aber besprich das mit deinem Anwalt. Der sollte dir am ehesten sagen können, welche Aussicht auf Erfolg besteht.

Im übrigen bist du doch gar nicht so schlimm dran. Sei froh, dass du das Kind nicht adoptiert hast. So bleibt doch nur TU und EU zu zahlen. Und da musst du halt alle Möglichkeiten ausnutzen, die Zahlungen zeitlich zu begrenzen und die Zahlungshöhe gering zu halten:

Dem Wohnvorteil stehen die Aufwendungen für die Immobilie entgegen.

Zur Mehrarbeit bist hinsichtlich TU und EU nicht verpflichtet.

Wenn du selbständig bist, hast du Anspruch auf eine angemessene Altersvorsorge.

Die Sache ist für dich ein Tiefschlag. Aber den wirst du überleben.

3x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Gerd1977
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 26x hilfreich)

Hi,
mir geht es nicht darum mich vor Verantwortung zu drücken. Meine Frau hat mich 15 Jahre lang mehrmals am Tag belogen. Sie hat mir schwere Krankheiten vorgegaukelt was alles bewiesen ist. Ich war mehrmals im Glauben meine Frau würde sterben. Ich bin unter der Last und der Ängste zusammengebrochen und war wegen angehenden Burnout beim Psychologen und bin jetzt auch wieder beim Psychologen. Die Tochter war mit 9 2 Monate in der Psychatrie weil sie dachte die Mutter stirbt und bei ihr gar nichts mehr ging. Meine Frau ist mir auch mehrmals Fremd gegangen. Mehr Erniedrigung und Entwürdigung geht kaum noch. Meine Menschenwürde und meine Gesundheit wurden erheblich verletzt. Das ich meinen Peiniger belohnen soll ist noch mehr entwürdigender. Es muß doch da einen Kompromiss zu finden sein. Meine Frau lügt das Gericht an (bewiesen), es fehlen von ihr noch Unterlagen bei Gericht (Informationspflicht). Juckt nicht. Meine Frau hat Alle Rechte aber keinerlei Verpflichtungen, ist für vergehen komplett unantastbar und soll für ihre Krankheit belohnt werden. Ich habe anscheinend keine Rechte (Würde und Unversehrtheit) nur Pflichten und soll bestraft werden weil ich keinen Knall habe. Und die Gefahr ist ja das nun nicht allzu schnell geschieden wird wegen Unzumutbarkeit von meiner Frau. Und ich nach der Scheidung lange weiter zahlen muß. das meine Frau vor mir ( mit 24 Jahren) nie gearbeitet hatte (was sie über 100e Geschichten täuschte) und immer ein Sozialfall war interessiert gar nicht. Sie hätte sich aus eigener Kraft niemals so ein Leben leisten können und wäre ohne mich permanent ein Sozialfall gewesen. Und jetzt soll sie für ihre Krankheit ohne Gegenleistung belohnt werden. Und für ihre verwerflichen Taten braucht sie sich nicht verantworten und Verplichtungen hat sie auch keine weil kann man ja nicht erwarten weil sie ja krank ist. Und überall höre ich nur dumm gelaufen. Mein anwalt hat schon gemeint das sich das Ganze zu einem Präzedentsfall entwickeln könnte. Dann wird das halt so. Wenn das OG mir mitteilt das ich meine angeborenen Grundrechte doch nicht habe werde ich das Arbeiten aufhören. Wie gesagt mit einem Kompromiss kann ich leben. Meine Perspektive sieht halt so aus das ich bis zum Lebensende eine halbe Million € an meine Frau zahlen soll.

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

Hi,

deine Frau hat dir übel mitgespielt. Das will ich dir gern glauben. Offensichtlich bist du ganz schön durch den Wind, wenn ich das mal so lax sagen darf. Und wenn du jetzt für sie Unterhalt zahlen sollst, dann empfindest du das in hohem Maße als ungerecht. Und vom Gericht fühlst du dich alles andere als verstanden.

Früher galt bei der Ehe das Verschuldungsprinzip. Da konnte man in solchen Fällen den Unterhalt reduzieren oder ganz aussetzen. Aber das war vor rund 40 Jahren so. Seither gilt das Zerrüttungsprinzip und da spielen Verfehlungen (so gut wie) keine Rolle mehr. In manchen Fällen resultiert daraus großes Unrecht. Aber so ist die Rechtslage. Und an der wirst du nichts ändern.

Du bist nicht der einzige Mann, der zum Scheidungsopfer wird. Sei froh, dass ihr keine gemeinsamen Kinder habt. Denn sonst wärst du jetzt möglicherweise in viel größeren Schwierigkeiten.

Tatsache ist, dass du die Frau aus freien Stücken geheiratet hast. Das hättest du ja nicht machen müssen, zumal es keine gemeinsamen Kinder gab. Und wenn du schon heiratest, warum hast du die nachehelichen Ansprüche nicht im Rahmen eines Ehevertrags begrenzt bzw. ausgeschlossen. Dieser Rat kommt leider 12 Jahre zu spät ... jetzt musst du die Folgen tragen.

Es kommt darauf an, dass du aus dieser misslichen Lage das Beste machst! Ich hab es bereits geschrieben: sieh zu, dass du deine Gegenansprüche geltend machst! Und sieh vor allem zu, dass der nacheheliche Unterhalt zeitlich begrenzt wird. DARUM geht es m.E. vorrangig. Denn es besteht die große Gefahr, dass diese Frau von dir Unterhalt fordert solange ihr lebt!

Zitat:
das ich meine angeborenen Grundrechte doch nicht habe werde ich das Arbeiten aufhören.


Jau, auf solche Ideen kommen dann Leute in deiner Lage. Nur ist das halt keine Lösung. Oder willst du DEIN Leben ruinieren, nur um der Frau eins auszuwischen.

Diese Ehe kommt dich teuer zu stehen. Aber du kannst das durchstehen. Es wird dir genügend Geld zum Leben bleiben, auch wenn du dich einschränken musst.Eines Tages wird das mit dem Zahlen auch wieder vorbei sein ... und dann bist du in der deutlich besseren Position!

3x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Gerd1977
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 26x hilfreich)

Hi ,
das ist ja genau mein Problem. Bei Gericht ist das für mich Übelste raus gekommen. Die unzähligen Verwirkungsgründe zählen nicht da es zur Krankheit gehört. Meine Frau kann nicht arbeiten weil sie Krank ist. Laut Gutachten muß die Krankheit mit Zwang zum Lügen schon seit der Kindheit bestehen. Meine Mehrarbeit die ich geleistet habe um Auszugleichen das meine Frau nichts verdient soll ich weiter bringen da mir das angerechnet wird. Eine schlechtere Berechnung geht gar nicht. Meine Frau kann jetzt sagen sie würde eine Scheidung psychisch nicht verkraften. Also kann die Scheidung noch länger gehen und wird aufgeschoben. Nach der Scheidung wird sie zum Sozialfall was nur durch Unterhalt verhindert wird. Und bei dem Richter der mir überhaupt keine Zugeständnisse macht sehe ich nur das ich mein Leben lang zahlen muß. Ich soll 1500€ im Monat zahlen weil ich n haufen Mehrarbeit hatte. Und die werde ich gezwungen weitzer zu machen was echt an die Substanz geht. Auf Sicht von 40 Jahren kommt da ordentlich was zusammen. Und jedes mal wenn ich n Ehebedingten Kredit getilgt hab kann neu berechnet werden. Wenn das normale Summen wären 700-800€ was sie als Sozialleistung bekommen würde wäre auf die Dauer ja schon übel. Aber das jemand fürs garnix tun mehr Kohle bekommt als viele Vollzeitarbeiter in Deutschland. Und mein Grundlohn liegt bei rund 2500€. Ich hab da nur die Chance das ein anderer Richter mir etwas entgegen kommt.

2x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38366 Beiträge, 13983x hilfreich)

Wenn ich das richtig sehe (oder hab ich was überlesen?) ist bisher nur der Trennungsunterhalt geltend gemacht. Und von dem loszukommen, das ist schon bei gesunden Menschen äusserst schwierig. Ein Leben lang wird er nicht zahlen müssen, trotz Krankheit der Frau. Aber, die Ehe hat ja nicht gerade kurz gedauert. Und das blödsinnige Finanzierungsmodell, das hat er nun mal zu vertreten, juristisch gesehen. Deshalb mein dringender Rat, den Versuch zu starten, ein komplettes Paket zu schnüren. Etwa so: einvernehmliche Scheidung, schnell, nachehelicher Unterhalt für die Zeit xy.

Wir haben jetzt das Problem, dass sie in Ermangelung einer Einigung die Scheidung ewig hinauszögern kann. Dann ist ewig Trennungsunterhalt zu zahlen. Und dann noch möglicherweise für den Zeitraum xy Nachehelichenunterhalt. Dazu kommen die Kosten für die diversen Gerichte/Anwälte. Rein taktisch gesehen hat sich doch der Mann bisher permanent selbst von hinten ins Knie geschossen. Hoffentlich hat er die Fronten nicht so verhärtet, das jetzt auf stur geschaltet wird von der Gegenseite.

@Marcus: auch wenn das Verschuldensprinzip noch gelten würde, das wäre hier unerheblich, weil sie nicht schuldfähig ist. Hier muss jetzt schnell und richtig taktiert werden. Ich will keine Angst verbreiten, aber was ist, wenn die Gegenseite vorträgt, aufgrund schwerer Erkrankung sei schon die Scheidung eine unbillige Härte?

wirdwerden

2x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

Hi,

also, versuchen wir das mal auf die Reihe zu kriegen:

Zitat:
Die unzähligen Verwirkungsgründe zählen nicht da es zur Krankheit gehört.


Soweit waren wir doch schon. Die Sache mit der Verwirkung solltest du vielleicht einfach vergessen. Auch wenn du noch so gedemütigt und verletzt bist. Es führt nämlich zu nix. Und außerdem gehst du dem Richter damit möglicherweise gehörig auf den Sack.

Zitat:
Meine Mehrarbeit die ich geleistet habe um Auszugleichen das meine Frau nichts verdient soll ich weiter bringen da mir das angerechnet wird.


Du bist nicht zur Mehrarbeit verpflichtet. Wenn du keine Mehrarbeit mehr leistest und dein Einkommen dadurch dauerhaft sinkt, dann kannst du eine Neuberechnung des Unterhalts verlangen. Wie man sein Einkommen unterhaltsrechtlich optimiert, da solltest du dich in Ruhe drüber informieren. Da gibt es vor allem für Selbständige eine Menge Möglichkeiten.

Zitat:
Meine Frau kann jetzt sagen sie würde eine Scheidung psychisch nicht verkraften. Also kann die Scheidung noch länger gehen und wird aufgeschoben.


Genau dies wird sie vermutlich auch tun. Denn für sie ist das vorteilhaft, wenn sich die Scheidung hinzieht. Aber ewig geht das halt auch nicht. Irgendwann wird geschieden, vermutlich spätestens nach Ablauf von drei Jahren.

Zitat:
Und jedes mal wenn ich n Ehebedingten Kredit getilgt hab kann neu berechnet werden.


Jau ... die Dame kann in regelmäßigen Abständen Unterhaltsauskunft von dir verlangen ... und dann wird neu berechnet. So freut sich auch deine Ex über die Gehaltserhöhung.

Zitat:
Aber das jemand fürs garnix tun mehr Kohle bekommt als viele Vollzeitarbeiter in Deutschland.


Die Dame hat sich eben einen solventen Ehepartner ausgesucht. Und du warst halt so leichtsinnig, diesem Mädel auf den Leim zu gehen! Da bist du jetzt klüger als zuvor!

Vergiss die Verwirkung und richte dein Augenmerk darauf, dass der Unterhalt zeitlich begrenzt wird ... Dann ist die Sache in ein paar Jahren vorbei und du bist wieder ein freier Mann ! Es ist eine sehr schmerzhafte Erfahrung ... aber das Leben geht weiter. Und eines Tages ist die Sache vergessen.

3x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38366 Beiträge, 13983x hilfreich)

Er muss das Paket jetzt ganz schnell auf den Weg bringen. Alles andere wird zu teuer. Und das Paket muss so geschnürt sein, dass das Job-Center ihn nicht in Regress nehmen kann. Alles andere ist Blödsinn.

wirdwerden

2x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Gerd1977
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 26x hilfreich)

Das mit dem Paket ist ja schön und gut. Wenn alles auf einmal machbar wäre wäre ich sofort dabei. Jetzt heißt es 1500€. Nächsten Monat wird ein Antrag gestellt das das die Scheidung auf Grund psychischer Störung nicht geht und erst mal auf 2 Jahre verschoben wird. Wenn dann geschieden wird kommt ich soll bis zum Lebensende zahlen. Wenn das dann realistische Beträge wären wäre das ja in Ordnung. Ich habe ja meine Mehrarbeit seit der Trennung vor 2 Jahren schon runter gefahren. Laut Gericht habe ich mein Einkommen absichtlich gekürzt. Mein Problem. In den letzten 2 Jahren sind rund 25000€ geflossen. Und ich habe damit schon am absoluten minimum gelebt. Jetzt nochmal eben 12000€ nachzahlen kann ich gar nicht. Wenn ich meine Wohnung verkaufe habe ich zwar keinen geldwerten Vorteil aber dafür keine Bleibe und muß in Miete. Ich spare so 300€ von denen meine Frau die Hälfte bekommt und dafür ist meine Altersvorsorge mit weg. Die 150€ die ich dann mehr habe zahle ich dann in 30 Jahren doppelt und dreifach an Miete mehr. Und wenn der nacheheliche Unterhalt so hoch ist wie der Trennungsunterhalt und das ein Leben lang dann macht Arbeit doch gar kein Sinn. Das sind doch gar keine Perspektiven. Entweder krumm schuften und nichts von haben und im Alter weil man nicht mehr kann, am Existenzminimum krebseln. Und das mit einer guten Ausbilung, viel Fleiß und lebenslanger Arbeit wärend der Andere nicht einmal im Leben was geleistet hat. Mit Recht hat das aber nichts zu tun und mit Gerechtigkeit schon mal überhaupt nichts. Und neben her zockt sie noch andere Männer ab weil sie denen erzählt ich würde nichts zahlen und die dann Mitleid haben. Noch ein paar Betrügereien die sie momentan eh schon macht und keiner kann ihr was weil das ja alles zur Krankheit gehört. Wo ist da der Schutz der Bevölkerung?

2x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38366 Beiträge, 13983x hilfreich)

Wie oft denn noch. Es wird nicht bis zum Lebensende der Frau gezahlt werden. Wenn man sich nicht einig ist, kann ohnhin erst nach 3 Jahren geschieden werden. Ganz unabhängig von der psychischen Erkrankung der Frau. Sag mal liest und verinnerlichst Du eigentlich, was wir hier schreiben? Erreicht Dich das eigentlich? Du wiederholst wie ein Automat immer dasselbe, was an der Realität vorbei geht. Bei der Haltung kann man Dir nicht helfen, sorry.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

Hallo Gerd,

wenn du 1.500 Euro Unterhalt zahlen sollst, dann musst du schon ein ordentliches Nettoeinkommen haben. Und selbst wenn darin 700 Euro geldwerter Vorteil für die Eigentumswohnung enthalten sein sollten, dürfte dir immer noch deutlich mehr als der Selbstbehalt zur Verfügung stehen. Also so richtig arm dran bist du nicht. Da könnte ich dir ganz andere Fälle nennen.

Du solltest dich mit dem Gedanken anfreunden, dass weder eine Aufhebung der Ehe, noch eine Verwirkung des Unterhalts in Betracht kommt. Du wirst wie so viele Ehemänner Trennungsunterhalt zahlen dürfen.

Ob die 1.500 Euro wirklich gerechtfertigt sind oder nicht, das kann man nicht sagen. Das hängt von den Umständen deines Falles ab. Und für wie lange dann noch nachehelicher Unterhalt gezahlt werden muss, auch das kann man nicht sagen. Das hängt davon ab, was die Gegenseite geltend macht, ob die Krankheit schon vor der Ehe bestand oder erst während der Ehezeit aufgetreten ist. Wir kennen deine Sicht der Dinge. Ob das deine Ehefrau und ihr Anwalt auch so sehen, das ist eine ganz andere Frage.

Dein Anwalt muss sehen, dass er das Beste für dich vor Gericht herausholt. Nur er kennt die genauen Umstände. Und was du mit der Eigentumswohnung machst, das musst du halt mit spitzer Feder durchrechnen. In jedem Fall wirst du den Gürtel vermutlich enger schnallen müssen. So ist das nun mal bei einer Scheidung. Aber wie schon gesagt, andere Ehemänner werden durchaus noch viel stärker gerupft! Du wirst es also überleben. Auch wenn du dich in hohem Maße (und durchaus nachvollziehbar) zutiefst ungerecht behandelt fühlst.


-- Editiert von Marcus2009 am 22.03.2016 21:55

3x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Gerd1977
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 26x hilfreich)

Vielen dank für eure Antworten. Stimmt schon. Ich jammer auf hohem Niveau. ich habe oft mehr Geld mit heim gebracht als viele Doppelverdiener haben. hatte schon Frühzeitig viel zurück gesteckt, viele Entbehrungen und sehr Viel geleistet um mein Leben in richtige Bahnen zu lenken da ich meine Ziele erreichen wollte. Kann es halt nicht verstehen das ich so blöd war und auf die Frau rein gefallen bin. Sorry wenn ich mich wiederholt habe. Es gibt leider Urteile die zeigen das man auf Grund von Krankheit ein leben lang verpflichtet werden kann. ist kein Hirngespinst. Und wenn das so ist kann ich noch so viel entbehren und noch so viel leisten. Meine Ziele werde ich nie erreichen. Ich würde lieber für 5 Kinder die mir meine Frau nicht geschenkt hat zahlen. Das hätte mehr Sinn. Meine Ex hat inzwischen wieder ein paar Betrugsfälle am laufen. ich muß vielleicht nur warten bis sie an den falschen Richter gerät und sie verknackt. War wohl vor mir schon auf Bewährung. Und hätte sie sich noch was erlaubt wäre sie in den Knast gegangen. Aber da kam ich. Und ich hatte das Geld damit sie sich ihre Wünsche legal erfüllen konnte. Nennt man glaub ich Lehrgeld.

2x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Doch Gerd,

es ist in Deiner Fallkonstruktion ein Hirngespinst. Aber das hatte ich Dir ja schon geschrieben.

Wenn Du die Informationen, die Du erhälst, nicht berücksichtigst, ist Dir nicht zu helfen.

Ansonsten teilst Du das schiksal unzähliger solventer Männer, Lehrgeld eben.

Berry

1x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

Hi Gerd,

na, das klingt ja jetzt erfreulicherweise sehr viel ruhiger und reflektierter. Scheint, als wäre es gelungen dich ein Stück weit von deiner Palme herunter zu holen !

Jau, so ist das: du bist fleißig und erfolgreich, dein Leben ist angenehm und verläuft in ruhigen Bahnen ... und dann triffst du eine einzige falsche Entscheidung und auf einmal ist alles in Unordnung. Viele Menschen wissen nicht, dass sie die Unterschrift auf dem Standesamt einige hunderttausend Euro kosten kann. Jetzt weißt du es.

Du hast dich ganz schön in die Sache mit der Täuschung verbissen. Aber die ist für die anstehende Scheidung wohl kaum von Bedeutung. Das hat dir der Richter doch klipp und klar zu verstehen gegeben. Auch wenn es dir noch so ungerecht erscheint.

Und je mehr du dich mit Lug und Betrug deiner Ex beschäftigst und aufregst, desto weniger hast du Zeit und Energie dich mit den wirklich wichtigen Fragen zu beschäftigen.

1. Die Höhe des Trennungsunterhalts

Du hast ein gutes Einkommen. Also musst du auch heftig zahlen, weil der Lebensstandard deiner Ex erst mal erhalten bleiben soll. Damit wirst du dich abfinden müssen. Aber du bist nicht verpflichtet Mehrarbeit zu leisten. Wenn der Richter dir daraufhin vorhält, dass du dein Einkommen mutwillig reduziert hast und dir etwa fiktives Einkommen anrechnet, dann wäre dies m.E. ein Grund in Revision zu gehen. Darüber solltest du mit deinem Anwalt reden - denn nur der kennt die notwendigen Details.

2. Unterhalt wegen Krankheit

Das ist der zentrale Kriegsschauplatz. Hier kommt es vor allem darauf an, die Dauer möglichst kurz zu befristen. Da geht es nämlich um sehr viel Geld. Den Optimismus von @Sir Berry teile ich hier nicht unbedingt! Denn es ist NACHZUWEISEN, dass die Krankheit schon vor der Ehe bestand. Und dagegen dürfte sich deine Ex mit Händen und Füßen wehren. Schließlich seid ihr seit zwei Jahren getrennt, das Kind geht in die Schule und die Ex hat fast den ganzen Tag Zeit, sich mit der Materie zu befassen. Die könnte mit allen Wassern gewaschen sein.

Wenn deine Ex sich die gesunde Gebärmutter entfernen lässt, nur um ein Krebsleiden vorzutäuschen, dann zeigt das, zu welch extremen "Leistungen" diese Frau fähig ist, wenn sie sich etwas in den Kopf gesetzt hat. Natürlich hat sie einen gewaltigen Sprung in der Schüssel. Aber das heißt nicht, dass solche Leute nicht in der Lage wären, sich fachlich schlau zu machen! Du solltest also sehen, dass du so viele Belege wie möglich sammelst, um nachzuweisen, dass sie bereits vor der Ehe massiv erkrankt war.

3. Die Eigentumswohnung

Die Frage, ob ihr beide im Grundbuch steht und ob sie den Darlehensvertrag mit unterzeichnete hat, hast du nicht beantwortet. Aber das ist von großer Wichtigkeit, denn die Wohnung wurde während der Ehezeit angeschafft und unterliegt damit dem Zugewinnausgleich. Da muss man sich Gedanken machen, wie man die Kuh vom Eis kriegt. Manche Paare bleiben über die gemeinsame Immobilie auch nach der Scheidung noch jahrelang "verheiratet", weil die Bank die Ex nicht aus der Haftung entlässt ...

Du siehst, es gibt viel zu tun. Ich hoffe, ich hab dich ein bissl in die richtige Richtung schubsen können ...

2x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38366 Beiträge, 13983x hilfreich)

Immer dieses Halbwissen (ich meine Gerd, nicht Markus). Natürlich gibt es Fälle, in denen ein Leben lang gezahlt werden muss. Aber das sind die absoluten Ausnahmefälle. Beispiel (da kenne ich durch Zufall die Entscheidung): Ehe von langer Dauer im juristischen Sinne, Frau deutlich über 50, geheiratet, als sie 18 war. Das sind die Fälle. Ansonsten wird heute nachehelicher Unterhalt entweder befristet ausgeurteilt oder aber unbefristet, wobei dann aus den Urteilsgründen hervorgeht, wann in etwa eine Abänderung möglich ist. Also hier jetzt von lebenslänglich auszugehen, das ist völlig neben der Sache.

Die Dauer des Scheidungsverfahrens - die ist doch völlig in der Norm. Die Voraussetzungen für die Scheidung nach einem Jahr sind einfach nicht gegeben, solange man sich streitet. Völlig unabhängig von der Krankheit. Da hätte Gerd gescheiterweise vorher einlenken sollen, ein Paket schnüren. Wieder ein Beispiel von meinem Schreibtisch: Eheleute waren sich einig, hinsichtlich der Scheidung. Komplizierte Rentenanwartschaften waren abzuwickeln. Scheidungsverfahren dauerte fast 5 Jahre. Abtrennung Versorgungsausgleich wurde abgelehnt, Argumentation des Gerichts war, dass das Versorgungsausgleichsverfahren im Falle der Abtrennung erfahrungsgemäss von den Parteien nicht mehr zügig vorangetrieben werde.

Wenn man sich jetzt noch mit der Gegenseite einigen kann, möglicherweise mit einem vorgeschalteten notariellen Vertrag, dann könnte der Spuk in einem Jahr vorbei sein. Vielleicht gelingt es ja, den möglichen nachehelichen Unterhaltsanspruch zu kapitalisieren. Ein alter erfahrener Familienrechtsanwalt erklärte mir einmal, in krassen Fällen nehme er immer Bargeld mit zum Gericht in die Verhandlung. Öffne diesen Koffer und lasse die Gegenseite reingucken. Die Geldgier hätte ausnahmslos immer Überhand genommen. Hätte immer geklappt. Also, mal überlegen, ob man eine Kapitalisierung des Unterhaltsanspruchs anbieten kann. Unter der Bedingung, dass schnell geschieden wird. Das wäre dann Trennungsunterhalt bis zur Scheidung (OLG Verfahren für erledigt erklären, einvernehmlich), der Rest wäre dann Verhandlungssache. So würde ich es angehen. Bei so viel gebündeltem Baren setzt bei fast allen der Verstand aus, die Geldgier setzt ein.

Ob die Erkrankung vor der Ehe da war oder erst später dazu kam, das spielt nur noch eine nachgeordnete Rolle, insoweit haben sich die Gesetze geändert.

@ Markus: ob die Frau mit unterschrieben hat, den Kredit, das ist in diesem Fall völlig wurscht. Da ist sich die Rechtsprechung seit vielen Jahren völlig einig. Wenn eine Bank weiss, dass die Frau es nie würde zurückzahlen können (Hausfrau ohne Aussicht auf dem Arbeitsmarkt) und die Unterschrift nur eingeholt wurde, um den gesetzlichen Anforderungen der Kreditvergabe zu genügen, dann ist diese Vereinbarung sittenwidrig und schlicht und ergreifend nichtig. Diese aussichtslosen Sachen würde ich aussen vor lassen, mich aufs Wesentliche konzentrieren. Und Ziel ist, so schnell wie möglich aus dem Verfahren raus zu kommen. Denn wenn da ein Betreuer gestellt wird, dann wird es sehr kompliziert. Der gegnerische Anwalt ohne Betreuer hat ein Interesse dran, das Verfahren schnell zu beenden, schon aus gebührentechnischen Gründen.

wirdwerden

2x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Hallo wird werden,

Zitat (von wirdwerden):
Ob die Erkrankung vor der Ehe da war oder erst später dazu kam, das spielt nur noch eine nachgeordnete Rolle, insoweit haben sich die Gesetze geändert.


Ich kenne kein Gesetz, dass sich insoweit geändert hat.

Verbunden mit der letzten großen Unterhaltsreform hat sich die Rechtsprechung des BGH auch zum Krankheitsunterhalt verändert, und zwar in der von mir beschriebenen Richtung. Bis dahin war Krankheitsunterhalt eigentlich immer Dauerunterhalt.

Offen ist, ob die Krankheit schon vor der Ehe (gar ab Geburt) bestand, oder erst im Verlauf der Ehe konkret wurde.
Gerd äußert sich dazu nicht wirklich. Aber das lässt sich durch Partei- und/oder Zeugenvernehmung (die behandelnden Ärzte) relativ simpel feststellen, sobald der Anspruch auf nachehelichen Krankheitsunterhalt gestellt wird.

Gerd schreibt, seine Frau hätte damals eine selbstständige Tätigkeit aufnehmen wollen. Falls diese bei der Kreditvergabe eine Rolle spielte, die Frau also auch die Bank täuschte, sieht es mit der durchaus denkbaren Sittenwidrigkeit wieder mauer aus.

Ich gehe davon aus, dass Gerd die Wohnung behalten will. Dann wäre es für ihn sogar besser, wenn nur er allein die Kreditverpflichtung bedient. Erst Recht, wenn er selbstständig ist. Aber auch zu seinem Arbeitsstatus fehlt mir die klare Information. Dass er den Zugewinn ausgleichen muss, bedarf keiner weiteren Diskussion.

Mehr belastbare Fakten, dafür das Unwesentliche nicht permanent breittreten, wäre hilfreich.
Weiter hilfreich wäre auch eine klare Sachthemenunterscheidung in Trennungsunterhalt und nachehelichen Unterhalt, denn es gibt in diesem Fall gravierende Unterschiede, allein schon durch die Tatsache, dass die Frau vor der Ehe nicht erwerbstätig war.
Allein dadurch ist ein möglicher nachehelicher Unterhalt in der Höhe begrenzt.

SG

Berry

1x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38366 Beiträge, 13983x hilfreich)

Die entsprechende Bestimmung im BGB wurde geändert und allgmeiner gefasst.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Gerd1977
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 26x hilfreich)

hi, ich bin nicht selbständig. Bin arbeiter mit einem guten Job. Die Geschichte mit die Scheidung schnell voran treiben versucht mein Anwalt. ich zeige mal den Varlauf auf der meine pessimistische Haltung und die Idee auf anderen Richter begründet.

Wir hatten uns im Januar 2014 getrennt und abgesprochen das wir uns einigen. Da es bei uns sehr dürftig ist mit Wohnungen war schon klar das wird mehrere Monate gehen bis sie auszieht. Ich habe weiter alle Rechnungen bezahlt und um den Frieden zu wahren habe ich freiwillig 500€ Unterhalt gezahlt. Ihre Rentenversicherungen… wollte sie weiter führen. Alles in Allem war das mit Naturalleistungen rund 1700€. Mit Steuerklasse 3 war das auch zu machen. Die Kosten waren ja wie vorher alles gleich. Das Geld zum Leben wurde aufgeteilt. Und da hatte sie sogar mehr als ich. Ihr Anwalt sollte als Schlichter fungieren. Er hatte den Auftrag den Unterhalt zu berechnen. Der ließ sich aber Zeit und vertröstete immer wieder. Erst als mein Anwalt dann angefragt kam dann eine Ladung zu Gericht Ende Oktober 2014. Da hieß es dann er könne die Berechnung nicht machen da meine Frau angegeben hatte ich würde Einnahmen aus Verpachtung verschweigen was gar nicht stimmte. Der Richter entschied dass die Unterlagen so in Ordnung sind und er berechnen soll. Nachdem dann das Gericht Druck machte kam dann im März 2015, eine Woche Nachdem meine Frau ausgezogen war, die Berechnung. Da kam dann zum ersten mal auf sie könne wegen psychischen Problemen nie arbeiten und es wäre schon die Erwerbsunfähigkeitsrente beantragt. Er errechnete fast 2000€ da er meine alte Wohnung mit 1500€ Vorteil angab und ehebedingte Kredite nicht anrechnete. Ausserdem war der Wohnvorteil meiner Frau und ihr Kind nur 600€.Meine Frau habe mit 184€ sich und das Kind durchgebracht und ich solle für 14 Monate 16000€ nachzahlen. Alles andere wurde geleugnet. Im April 2015 war dann ein Gerichtstermin zum Einigen. Die ganzen Belege was ich geleistet hatte wollte der Richter noch gar nicht sehen da ihm die 2000€ auch schon suspekt waren. Nachdem er alles überflogen hatte meinte er mehr als 800-1000€ dürften da nicht raus kommen. Da sagte die Gegenseite direkt nein. Als ich dann meinte 2000€ für mich zu viel ist wurde das Gutachten in Auftrag gegeben. Auf die ersten zwei Terminvorschläge vom Gutachter hatte meine Frau gar nicht reagiert bis von Gericht eine Drohung kam. Im Juli war dann ein Termin. Das Gutachten habe ich dann angefechtet und rund 20 schwere Angaben mit Unterlagen, die ich seit Auszug meiner Frau gefunden hatte, belegt. Im Antwortschreiben vom Gutachter hieß es dann das Lügen zu der psychischen Störung gehört. Ein Monat später erfuhr ich das der Richter seinen Job gewechselt hat und die Stelle ein paar Monate nicht besetzt ist. Die neue Richterin arbeitet erst seit 3 Monaten als Richter. Anfang März war dann Termin bei dem die Richterin dann mitteilte ich solle 1500€ zahlen. Von meiner Frau fehlen bei Gericht auch noch Unterlagen. Was Erwerbsunfähigkeitsrente an geht und auch die Rentensachen für den Versorgungsausgleich fehlen. Im Sommer gabs eine Androhung von 25000€ das meine Frau ihre Unterlagen vorlegen soll. Ihr Anwalt beantragte dann eine Verlängerung und dann war der Richter weg. Sachen Fehlen noch. Und ohne die Sachen kommt auch kein Scheidungstermin. Die Richterin macht da auch kein Druck weil meine Frau ja krank ist. Der alte Richter war da mehr dahinter und hat mehrere Dohungen verschickt. Deswegen die Überlegung mit anfechten und auf Ebene vom Landgericht weiter machen und hoffen das die das dann voran treiben.

1x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38366 Beiträge, 13983x hilfreich)

Es wäre schon sehr hilfreich, wenn Du Deine Beiträge etwas strukturieren könntest. So eine Buchstabenwand zu lesen, und alles zu erfassen, das funktioniert doch nicht.

So, wenn Du angestellt bist, dann ist Deine Altersversorgung nicht flöten, was soll das denn. Da werden lediglich die erworbenen Anwartschaften in der Ehe (und nur die) aufgeteilt. Das wars. Und solange nicht drei Jahre um sind (ich wiederhole mich) läuft bei mangelnder Einigkeit gar nichts. Warum sollte ein Richter Druck machen, wenn eh nichts laufen kann, wegen der Gesetzeslage?

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Hallo Gerd,

es wird von mal zu mal schlimmer, statt besser.

Im Trennungsjahr muss sie nicht arbeiten. Das gleichst Du mit Trennungsunterhalt aus.
Dabei gilt der Halbteilungsgrundsatz. Euer gemeinsammes bereinigtes Einkommen incl. der anrechenbaren Vorteile (z.B. Wohnwertvorteil) wird halbiert. Jeder Ehepartner bekommt die Hälfte.

Wenn Dein bereinigtes Einkommen plus die Wohnwertvorteilsdifferenz (wieso hat Deine Frau überhaupt einen Wohnwertvorteil?) einen Betrag von und 3000 € monatlich ergibt, können da durchaus hälftig 1500 € bei rumkommen. Es nutzt also nichts da jetzt rumzueiern. Stell die Berechnung ein, dann kann man drüberschauen. Trennungsunterhalt ist die kleinere Herausforderung.

Auch Richter gehen mal in den Ruhestand und werden durch Nachfolger ersetzt. Einen solchen Nachfolger hast Du in Form der Richterin jetzt. Daran änderst Du nichts. Du kannst Dir den Richter nicht aussuchen.

Die nächste Instanz ist das Oberlandesgericht, nicht das Landgericht. Danach ist vermutlich Schluss, denn einen Schritt weiter zum BGH bedarf eines Antrages ans OLG und eines entsprechenden Beschlusses.
Wird es in Deinem Fall aber nicht geben, weil der Fall nicht von grundlegender Bedeutung für die Allgemeinheit ist.

Das Deine Frau die Sache hinauszögert, ist aus ihrer Sicht verständlich, den sie kriegt für jeden weiteren Monat den Trennungsunterhalt, der vermutlich deutlich höher ausfällt, als ein etwaiger nachehelicher Unterhalt.

Daran änderst Du ebenfalls nichts, und auch die Richterin hat kein gesteigertes Interesse an einer Verfahrensbeschleunigung, denn sie hat den Schreibtisch vermutlich genau so voll mit Arbeit, wie all die anderen Familienrichter. Die Krankheit Deiner Frau kommt entschuldigend dazu.
Richte Dich also darauf ein, dass es noch Monate dauern kann.

Kriegst Du Die Überlegung mit der Anfechtung nicht aus dem Kopf? Der Zug ist nach meiner Einschätzung abgefahren.
Anstelle eines Scheidungsantrages hättest Du dann einen Antrag auf Annulierung der Ehe wegen arglistiger Täuschung stellen müssen.

Ob Du damit durchgekommen wärst, steht nach so langer Zeit auf einem anderen Blatt.
Konzentrier Dich jetzt auf das was aktuell ist - die Scheidung mit Versorgungsausgleich, zusätzlich beantragtem Trennungsunterhalt und sicher auch beantragtem Zugewinnausgleich.


Zitat (von Gerd1977):
Ihr Anwalt sollte als Schlichter fungieren.
Aha. Dir ist aber schon klar, dass der Anwalt absolut parteiisch zu Gunsten Deiner Frau ist, sogar sein muss?

Zitat (von Gerd1977):
Die ganzen Belege, was ich geleistet hatte, wollte der Richter noch gar nicht sehen

Natürlich nicht. Warum auch. Seine Aufgabe besteht u.a. darin festzulegen, was Du zahlen musst. Steht der Wert fest, ist es Deine und die Aufgabe deiner Frau festzustellen, was Du auf die entstandenen Schuld bereits gezahlt hast. Das ist nicht Aufgabe des Gerichts.

Zitat (von Gerd1977):
Alles andere wurde geleugnet.
Geleugnet wohl kaum, eher bestritten. Da zu erwarten ist, dass es auch weiterhin bestritten wird, solltest Du Deine Belege über die Zahlungen an die Ehefrau schon mal aufbereiten um nach dem Zwischenbeschluss zum Trennungsunterhalt schnell reagieren zu können.

Zitat (von Gerd1977):
Als ich dann meinte 2000€ für mich zu viel ist wurde das Gutachten in Auftrag gegeben.
Das glaub ich nicht, denn die Erkrankung hat keinen Einfluss auf den Trennungsunterhalt. Da verwechselst Du die Anträge.



Zitat (von Gerd1977):
Das Gutachten habe ich dann angefechtet und rund 20 schwere Angaben mit Unterlagen, die ich seit Auszug meiner Frau gefunden hatte,
Du hast ein psychologissches Gutachten mit eigener Kompetenz angefochten? Respekt (Ironie). Und dazu Unterlagen eingereicht, die Du in den alten Unterlagen Deiner Frau gefunden hast.

Dir ist aber schon klar, dass Du spätestens nach dem Auszug an diese Unterlagen nicht mehr ran durftest? Sie somit nicht mehr gerichstverwertbar sind.

Ich verstehe sowie so nicht, warum Du immer auf der Krankheit rumreitest. So wie Du es selbst hier beschreibst ist Deine Frau krank. Punkt und aus.
Nur wenn Du nachweisen könntest, dass sie nicht krank ist, wäre ein weiteres Vorgehen insoweit sinnvoll. Sonst ist es vergebene Mühe - und lässt Deine Motivation dazu erkennen. Was soll das also?

Zitat (von Gerd1977):
Anfang März war dann Termin bei dem die Richterin dann mitteilte ich solle 1500€ zahlen.
War das eine Meinungsäußerung im Termin, oder gibt es dazu einen entsprechenden Beschluss?
Falls Beschluss, sofort die Forderung je Monat mit den belegbaren Zahlungen je Monat vergleichen und etwaige Differenzen ausgleichen, denn der Beschluss wird in kurzer Zeit vollstreckbar.
Oder dagegen Beschwerde beim OLG einlegen. Dann hast Du sogar drei Richter.
Falls Meinungsäußerung: abwarten bis Beschluss kommt und dann s. oben.

SG

Berry

-- Editiert von Sir Berry am 23.03.2016 20:08

3x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38366 Beiträge, 13983x hilfreich)

In Ergänzung: auch wenn sie nicht krank wäre, hätten wir keine andere Situation. Er müsste Trennungsunterhalt zahlen. Anstelle mal eine saubere Zukunftsplanung zu beginnen, wird hier Amok glaufen. So wird das nie was!

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

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