Hallo, wie sieht es bei der Unterhaltsberechnung bei Beamtengehältern aus.Mein Mann bezahlt für 2 Kinder und 1 EX.Wir sind verheiratet und haben 1 Kind.Wir der Familienzuschlag auf KU und EU berechnet und wie sieht es mit dem KU aus.Wird unser Kind aus der gesamten Berechnung rausgezogen? Wird EU nach neuen Urteil nach Steuerklasse I berechnet und KU nach III.
Viele Fragen,Danke im voraus
Paulchen
Ehegattenunterhalt,KU
5. Januar 2004
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Frage vom 5. Januar 2004 | 20:48
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 0x hilfreich)
Ehegattenunterhalt,KU
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#1
Antwort vom 7. Januar 2004 | 12:36
Von
Status: Master (4613 Beiträge, 248x hilfreich)
Genau.
bei KU spielt das Ehegattensplitting keine Rolle. Bei EU nach neuestem Urteil schon!
#2
Antwort vom 7. Januar 2004 | 12:37
Von
Status: Master (4613 Beiträge, 248x hilfreich)
Hmmm.... war n bisserl blöde ausgedrückt: Alsooo, bei KU zählt das realle Einkommmen deines Mannes, der EU wird ohne Steuervorteile berechnet. Diese verbleiben der "neuen" Familie.
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