Ehegattenunterhalt,KU

5. Januar 2004 Thema abonnieren
 Von 
Paulchen2
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Ehegattenunterhalt,KU

Hallo, wie sieht es bei der Unterhaltsberechnung bei Beamtengehältern aus.Mein Mann bezahlt für 2 Kinder und 1 EX.Wir sind verheiratet und haben 1 Kind.Wir der Familienzuschlag auf KU und EU berechnet und wie sieht es mit dem KU aus.Wird unser Kind aus der gesamten Berechnung rausgezogen? Wird EU nach neuen Urteil nach Steuerklasse I berechnet und KU nach III.
Viele Fragen,Danke im voraus
Paulchen

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Genau.
bei KU spielt das Ehegattensplitting keine Rolle. Bei EU nach neuestem Urteil schon!

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Hmmm.... war n bisserl blöde ausgedrückt: Alsooo, bei KU zählt das realle Einkommmen deines Mannes, der EU wird ohne Steuervorteile berechnet. Diese verbleiben der "neuen" Familie.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.054 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen