Ehefrau Beifahrer - Beckenbruch und Co. Schmerzensgeld von Haftpflichtversicherung?

31. Juli 2005 Thema abonnieren
 Von 
AlexHa
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Ehefrau Beifahrer - Beckenbruch und Co. Schmerzensgeld von Haftpflichtversicherung?

Hallo Ihr alle,
habe fogenden Fall meiner liebsten Freundin:
Ihr Ehemann verursachte eine schwere Kollision mit einem LKW, sie war Beifahrerin. Laut Polizei ein üblicher Fahrfehler, der nicht weiter geahndet wird (kein Strafbefehl o.Ä.). Er kam mit NICHT überhöhter Geschwindigkeit auf den Seitenstreifen, verriß das Lenkrad und kam quer auf der Gegenfahrspur einer Landstraße zum Stehen. Ein LKW rammte das Fahrzeug der beiden Eheleute auf der Beifahrerseite. Er hatte schwere Verletzungen, sie hatte folgende lebensgefährliche Verletzungen:
3 große Kopfplatzwunden, jeweils etwa 10cm, einen doppelten Beckenbruch mit zusätzlichem Bruch in der rechten Gelenkschaleund Bauchtrauma. 3 Wochen Krankenhausaufenthalt und vorerst 3 Wochen Reha, laut Ärztin 2 Wochen Verlängerung, da sie einen externen Fixateur vorne hat, der Ihr Becken zusammenhält. Zusätzlich 2 5-Loch-Platten hinten und eine Schraube, die den Gelenkschalenbruch richtet. Ich habe bei der Kfz-Versicherung von den beiden angerufen, und wollte mich wegen Schmerzensgeld und usw. informieren. Dazu sei gesagt, die Ehefrau mit Beckenbruch war Versicherungsnehmerin und Fahrzeughalter, ihr Mann war Fahrer und auch bei der Versicherung als solcher eingetragen. Erste Aussage der Versicherung: Sie sei Versicherungsnehmerin und hätte somit keinen Anspruch auf Schmerzensgeld etc. Daraufhin habe ich im Internet recherchiert und sogleich herausgefunden, daß auch Versicherungsnehmer als Beifahrer Anspruch darauf haben. Dies hab ich der Versicherung mit Begleitschreiben und Auszug des Textes per Fax geschickt und warte jetzt auf eine Antwort.
Hat jemand Erfahrung mit so einem Fall? Die behandelnde Ärztin hat gesagt, daß Sie Ihren Beruf als Kellnerin noch maximal 5 Jahre ausüben könne, sich dann aber nach einem Beruf in sitzender Tätigkeit umschauen sollte, da es möglich wäre, daß durch die Abnutzung in Ihrem Gelenk durch den Schalenbruch wegen Abnutzung ein weiterer Bruch möglich wäre. Vorerst könne sie ihre Tätigkeit weiter ausführen...
Was kann sie jetzt von ihrer Kfz-Haftpflicht erwarten, welche Höhe an Schmerzensgeld und was ist zu beachten, falls Folgeschäden auftreten? Habe auch gelesen, daß ihr Arbeitgeber den Verdienstausfall bei der Versicherung einfordern kann (der bin ich nicht, aber sie haben ein gutes persönliches Verhältnis und auch er soll sein Recht bekommen, da die endgültige Heilung wohl noch dauert). Einen Anwalt wollte sie einschalten, wenn sie wieder fit ist, falls die Versicherung Ärger macht. Gibt es denn ähnliche Fälle, die jemand durchlebt hat?
Ich würde mich auf Antwort freuen.

Ganz liebe Grüße
Alex

PS: Es besteht keine BU oder Unfall-Versicherung

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
anne2
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 0x hilfreich)

Also ich würde ihr raten, schnellstens einen Fachanwalt für Verkehrsrecht einzuschalten. Ich würde keinesfalls warten, bis ich wieder fit bin, denn dann können wichtige Fristen zur GEltendmachung von Ansprüchen schon vorbei sein.
Die geschädigte Frau hat vermutlich ja auch Ansprüche wegen Verdienstausfall oder weil sie ihren Beruf in 5 Jahren nicht mehr ausüben kann oder so ähnlich.

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#2
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Der Ehemann hat den Schaden schuldhaft verursacht. In diesem Fall wird die Kfz.-Haftpflichtversicherung den gesamten Schaden, den die Ehefrau erlitten hat, zahlen müssen (Landgericht München I, Az: 17 O 1089/03 . Dieser Schaden ist so umfangreich, dass hier wirklich nur ein versierter Anwalt in Zusammenarbeit mit ärztlichem Gutachter helfen kann, so wie es
-anne2-schon sagte.
Die Aussage der Versicherung, dass Schäden der Versicherungsnehmerin nicht reguliert werden, ist falsch. Das Kfz. ist versichert und zahlt Schäden, die das Kfz. mit dem jeweiligen Fahrer schuldhaft anderen zufügt. Wer der Versicherungsnehmer ist, ist egal.
Nur der Fahrer selbst erhält nichts aus der Haftpflichtversicherung.
Im übrigen prüft auch noch, ob eine Insassen-Unfallversicherung oder private Unfallversicherungen vorhanden sind und ob die Unfallfahrt auf dem Wege von oder zu einer Arbeitsstelle geschah.
Gute Besserung und nächstes mal noch vorsichtiger!
Gruß


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"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

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#3
 Von 
AlexHa
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für Eure Antworten. nach dem Anraten von Anne2 hat sie sogleich einen Anwalt angerufen. Ihr werdet es nicht glauben, er hatte die gleiche Aussage wie die Versicherung gemacht. Ich zitiere: "Wie, Sie sind Versicherungsnehmerin und wollen Schmerzensgeld und Schadensersatz, das können Sie vergessen, da haben Sie keine Chance". Ich finde es ja nett, daß Anwälte so ehrlich sind und einem abraten, um Kosten zu sparen. Da ich aber auch einige Berichte im Internet fand, in denen gennau der Fall von unseren beiden Eheleuten geschildert wurde, mit genau denselben Aussagen wie von Euch, riet ich ihr einen weiteren Anwalt anzurufen. Und siehe da, die Anwältin am anderen Ende der Leitung, hat ihr ohne Umschweife erklärt, was sie alles benötigt (Polizeibericht mit Aktenzeichen, Art der Verletzungen durch Arztbericht, Belege der Heilbehandlung, Auslagen der Patientin für Heilmittel, Schreiben zur Entbindung der ärztlichen Schweigepflicht usw.) und sie noch darauf aufmerksam gemacht, daß ihr Arbeitgeber ebenfalls Schadenersatz für die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall erstattet bekommt, wenn er es will. Zwar mit 5-10% Abzügen wegen Gebühr und so, aber war sehr informativ. Auch die Anwaltskosten trage die Versicherung. Ich denke, da ist sie bei der richtigen Anwältin gelandet. Ich hoffe nur, daß alles ohne großen Rechtsstreit endet und sie bald wieder auf den Beinen ist. Jedenfalls will sie vorerst nicht mehr bei ihrem Mann als Beifahrerin unterwegs sein...
Sie hat aber keine Unfall- und BU-Versicherung, auch ihr Mann nicht und war kein Unfall auf dem Arbeitsweg!
Danke nochmal für die unterstützende Antworten
Gruß Alex

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#4
 Von 
anne2
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 0x hilfreich)

@unsterblich

Ich bin von dem Fall ja nicht betroffen, aber was mich interessieren würde:

Zahlt denn die Kfz-Haftpflicht der Halterin und Beifahrerin auch den Schaden am eigenen Pkw, wenn der Fahrer allein schuld war?

Ich dachte, die Kfz-Haftpflicht zahlt nur den Schaden am fremden Pkw.

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#5
 Von 
AlexHa
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

"Das Kfz. ist versichert und zahlt Schäden, die das Kfz. mit dem jeweiligen Fahrer schuldhaft anderen zufügt."
Das heißt, die Haftpflicht versichert nur den Schaden, den das Fahrzeug anderen zufügt, nicht jedoch den eigenen. Deshalb ist die Haftpflicht auch Pflicht, weil allein durch die Gefahr, die durch das Betreiben eines KFZ ausgeht, eine Absicherung für entstehende Schäden vorhanden sein muß.
Grüße Alex

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
AlexHa
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo miteinander,
es ist also wahr! Sie bekommt Schmerzensgeld - und das ohne eigentlich einen Anwalt eingeschaltet zu haben...
Sie hat zwar mit einem Anwalt telefoniert, der ihr alle Forderungen bestätigte, aber vorher kam schon das Schreiben der Versicherung, zwecks Anmeldung der Verletzungen!
Trotzdem lassen wir alles sicherheitshalber über die Anwältin laufen, man weiß ja nie...
Desweiteren läuft gerade eine 3-wöchige Verlängerung der REHA. Ist schon hart...
Ich werde Ihren Hund in dieser Zeit weiter lieb haben und mich freuen, wenn sie wieder bei ihm ist(er sicher auch)!!!
Danke an alle

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#7
 Von 
realeasy
Status:
Schüler
(299 Beiträge, 37x hilfreich)

Ganz grob sehe ich im Fall ein Schmerzensgeld in Höhe von ca. 7500 €.
Es sollte aber bezüglich ein immaterieller Vorbehalt für später sich zeigende Schäden verienbart werden. Ohne Anwalt geht das aber schnelle daneben, sprich, die Versicherung zieht einen über den Tisch.
Gute Besserung.

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